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Festanstellung - öffentlicher Dienst (unbefristeter Arbeitsvertrag)? Guten Abend zusammen, es geht darum, dass ich im öffentlichen Dienst in der Buchhaltung seit zwei Jahren nun angestellt bin. Ich habe herausgefunden, dass dieser Bereich mich auf Dauer nicht glücklich und zufrieden machen wird, da ich mich sehr unterfordert fühle, die Aufgaben sehr monoton und langweilig sind. Hinzukommt noch, dass man fast am Stück nur rumsitzt, da es derzeit einfach nichts zutun gibt und das Ganze ist reine Dateneinpflege. Demnächst habe ich mein Personalgespräch bei meinem Chef und ich habe mir überlegt ihn zu fragen, ob ich evtl. woanders versetzt werden kann, da ich einfach eine andere Vorstellung vom Rechnungswesen habe und ich auch nächstes Jahr ab Herbst 2020 die Fortbildung zur geprüften Bilanzbuchhalterin beginnen werde. Aber darin werde ich von meinem Chef auch nicht unterstützt, da solch eine Fortbildung im öffentlichen Dienst leider nicht anerkannt wird. VG München, Urteil v. 17.12.2019 – M 5 K 18.593 - Bürgerservice. Meint ihr, dass ich ihn fragen kann, ob ich woanders versetzt werden kann?
Solche sind auch nicht ersichtlich. Der Kläger macht mit der Antragsbegründung vielmehr selbst geltend, medizinische Erkenntnisse zur Dienstunfähigkeit lägen nicht vor. Was tue ich gegen eine Versetzung gem. § 4 TV-L ? - Rechtsanwalt Hallermann. Der Vortrag, das Verfahren gegen ihn werde schikanös und rechtsmissbräuchlich betrieben, erschöpft sich in der entsprechenden Behauptung und bleibt ebenfalls ohne jede Substanz. Auf die Anhaltspunkte, die das beklagte Land zur Begründung der Untersuchungsaufforderung und im vorliegenden Verfahren für die mangelnde Dienstfähigkeit des Klägers vorgebracht hat, geht der Zulassungsantrag nur insoweit ein, als er die beschriebenen Auffälligkeiten in dessen Kommunikationsverhalten schlicht bestreitet. Das genügt angesichts der ausführlichen Dokumentation der Schwierigkeiten durch eine große Zahl von Aktenvermerken unterschiedlicher Vorgesetzter nicht, um Zweifel an den Feststellungen zu begründen. Entgegen der Auffassung des Klägers konnte das Verwaltungsgericht dabei, auch wenn es keinen spezifischen medizinischen Sachverstand aufweist, seinen in der mündlichen Verhandlung gewonnenen Eindruck vom auffälligen Kommunikationsverhalten des Klägers verwerten.
Es bleibt insbesondere dabei, dass wegen der zwingend gebotenen - rechtmäßigen/haltbaren - Ermessensentscheidung des Dienstherrn jeder Einzelfall und Antrag auf Abordnung, Versetzung oder Umsetzung gesondert zu bewerten ist. Deshalb lässt sich auch nicht pauschal beantworten, ob ein grds. durchaus denkbarer Anspruch auf Abordnung besteht oder nicht besteht und (ggf. im Eilverfahren) durchsetzbar wäre. Daher ist es in solchen Fällen durchaus ratsam, frühzeitig den Kontakt zu einem im Dienstrecht spezialisierten Rechtsanwalt seines Vertrauens aufzunehmen. Sie haben Fragen zum Arbeitsrecht bzw. zum Arbeits- und Beamtenrecht im öffentlichen Dienst, zum öffentlichen Dienstrecht bzw. Dienstherr verweigert versetzung rlp. speziell zu der für Sie ratsamen Vorgehensweise bei Abordnung, Versetzung oder Umsetzung? Nutzen Sie direkt das Kontaktformular unserer Homepage oder vereinbaren Ihren persönlichen Termin mit unseren Anwälten in Erfurt. Gern bieten wir Ihnen (gerade in Zeiten von Corona) auch die Möglichkeit der telefonischen Beratung oder der Videoberatung über das Internet.