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Hallo, ich beabsichtige, mein voll vermietetes Mehrfamilienhaus (4 Wohnungen) energetisch zu sanieren. Dazu werde ich eine Förderung der KfW beantragen. Gefördert wird man zum einen durch ein zinsgüngstiges Darlehen und zum anderen über einen Tilgungszuschuss. Insbesondere interessiert mich, wie der Tilgungszuschuß bei der Berechnung des Erhaltungsaufwandes berücksichtigt wird. KfW-Zuschuss Erhaltungsaufwand Steuerrecht. D. h. kann ich von den Gesamtkosten die Zuschüsse abziehen und die Differenz auf 5 Jahre verteilen? Oder muss ich auf der einen Seite die Geamtkosten auf 5 Jahre verteilen, aber den Tilgungszuschuss im Jahr der Renovierung als Einahme in meiner Steuererklärung deklarieren? Vielen Dank für entsprechende Hinweise.
Dann sollte ich das Haus wohl nicht verkaufen, vorläufig vermieten oder gar so lange als möglich leer stehen lassen??? # 5 Antwort vom 27. 2014 | 19:29 Von Status: Unbeschreiblich (30383 Beiträge, 16387x hilfreich) Was für Steuer? Einkommensteuer natürlich - die kann auch beim Verkauf einer Immobilie anfallen, und zwar namentlich dann, wenn man sie nicht selbst nutzt. " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre! " # 6 Antwort vom 27. 2014 | 20:36 Der Verkauf eines privaten Hauses ist grundsätzlich nicht steuerbar. Die Ausnahme bildet das sog. private Veräußerungsgeschäft, wenn das Haus innerhalb von 10 Jahren ab Kauf weiterveräußert wird und nicht eigenen Wohnzwecken gedient hat. Wenn das Haus also verkauft wird und der Verkaufserlös nicht der Einkommensteuer unterworfen wird können natürlich auch keine Werbungskosten geltend gemacht werden. Kfw zuschuss steuererklärung vermietung events hochzeit geburtstag. Dafür müssen auf den Verkaufserlös auch keine Steuern gezahlt werden. # 7 Antwort vom 27. 2014 | 21:02 Angenommen, ich verdiene durch Arbeit 70. 000, - EURO und zahle sagenwirmal 30%, also 21.
26. 250 Euro) für jede Wohneinheit KfW-Effizienzhaus 40: 20 Prozent der Darlehenssumme (max. 24. 000 Euro) für jede Wohneinheit KfW-Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitszertifizierung: 22, 5 Prozent der Darlehenssumme (max. 33. 750 Euro) für jede Wohneinheit KfW-Effizienzhaus 40 Plus: 25 Prozent der Darlehenssumme (max. 37. 500 Euro) für jede Wohneinheit Über dieses Programm können auch Komplettsanierungen finanziert werden. Die Tilgungszuschüsse richten sich auch hier nach den Effizienzhaus-Standards, die jedoch noch detaillierter in Effizienzhaus-Stufen aufgeteilt sind. Eine gute Übersicht finden Sie auf der Seite der KfW zur BEG-Förderung. Kfw zuschuss steuererklärung vermietungen. Bei der BEG-Förderung "Wohngebäude Kredit (262)" für Einzelmaßnahmen beträgt die maximale Darlehenssumme ebenfalls 60. 000 Euro, wenn nach der Sanierung einer der KfW-Effizizienzhaus-Standards erreicht wird. Die Höhe des Tilgungszuschusses richtet sich hierbei anhand der erfolgten Sanierungsmaßnahme. 5. Wie wird der Tilgungszuschuss beantragt? Der Tilgungszuschuss ist fester Bestandteil des Darlehensvertrags, ausgezahlt wird er nach Vorlage der so genannten "Bestätigung nach Durchführung", die von Bauträger, Kreditnehmer und finanzierender Bank ausgefüllt wird.
Wenn ich den Punkt aber im Begleitschreiben erläutern muss, dann hat das Programm hier wohl ein Defizit, das man perspektivisch korrigieren könnte. Es ist schon ein gewisser Unterschied ob sich der Zuschuss komplett in 2019 auf meine Werbungskosten auswirkt oder sich über die nächsten drei Jahre verteilt. Wäre ja möglich in den fortgeschriebenen Aufstellungen der Erhaltungsaufwendungen der letzten Jahre ein zusätzliches Feld zu implementieren, in dem sich Zuschüsse im Jahr des Zuflusses korrigierend eintragen ließen... Wenn mir als Anwender aber nur dieses etwas suboptimale Option verbleibt ist das auch ok - kann ich gut mit Leben. Besten Dank schon mal und viele Grüße #4 Danke schon mal für das korrekte Einsortieren meiner Anfrage! - Anfänger eben... gerne Dir geht es um Abschnitt 21. 5 Absatz 1 Sätze 6-8 EStR, oder? Kfw zuschuss steuererklärung vermietung ferienwohnung. Zitat (1) 6 Fällt die Zahlung des Zuschusses und der Abzug als Werbungskosten nicht in einen VZ, rechnet der Zuschuss im Jahr der Zahlung zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.