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Mit dem Zuwendungsbescheid erhalten Sie von Ihrer Bewilligungsbehörde die Vordrucke "Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag" sowie "Anlage zum Verwendungsnachweis: Liste der Einnahmen und Ausgaben" in Papierform. Verwendungsnachweis und auszahlungsantrag lis. Diese Vordrucke können Sie in der erforderlichen Anzahl kopieren, handschriftlich ausfüllen, unterschreiben und per Post an Ihre Bewilligungsbehörde senden. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, sich die Vordrucke als Formulare im PDF- oder Excel - Format herunterzuladen. Bitte drucken Sie die digital ausgefüllten Vordrucke aus, unterschreiben Sie sie handschriftlich und senden sie per Post an Ihre Bewilligungsbehörde.
Eine weitere Mitteilung erhalten Sie nicht. Häufige Fragen Verwendungsnachweis (2. Stufe) Was bedeutet der Bewilligungszeitraum? Der Bewilligungszeitraum, d. h. der Zeitraum innerhalb dessen der Erwerb abgeschlossen und das Fahrzeug auf Sie im Inland erstzugelassen sein muss, beträgt – beginnend mit dem Datum des Zuwendungsbescheids – neun Monate. 9. Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis - Bürgerservice. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes ist nur im Ausnahmefall möglich. Voraussetzung ist, dass Sie die Verlängerung schriftlich vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes beantragen und dass Fördermittel zur Verfügung stehen. Wie und wann muss der Verwendungsnachweis eingereicht werden? Die Einreichung des Verwendungsnachweises muss binnen zehn Monaten nach Ausstellungsdatum des Zuwendungsbescheides erfolgen. Der Verwendungsnachweis muss elektronisch auf unserer Internetseite eingereicht werden. Nachdem der Verwendungsnachweis auf der Internetseite ausgefüllt wurde, erhalten Sie per E-Mail eine Eingangsbestätigung mit den Link zur elektronischen Verwendungsnachweiserklärung.
Dieser Sachverhalt ist vom beauftragten Energieeffizienzberater oder vom jeweiligen Fachunternehmen zu bestätigen. Sofern mehrere Fachunternehmen eingebunden sind, muss jeweils eine Bestätigung pro Fachunternehmer ausgefüllt werden. Die Bestätigung ist nur auf Verlangen vorzulegen. Energie-Atlas Bayern - Bürger - 10.000-Häuser-Programm - PV-Speicher-Programm. Eine Musterbestätigung finden Sie hier. Das BAFA behält sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Unterlagen nachzufordern. Eine detaillierte Checkliste zum Verwendungsnachweis finden Sie hier.
B. Anlagenkomponenten bestellen oder einen Auftrag an eine Fachfirma erteilen). Eine Förderung erhalten Sie aber nur, wenn die Prüfung Ihres Antrags ergibt, dass Sie alle Fördervoraussetzungen erfüllen. BAFA - Antragsverfahren ab 01.01.2020. Der Förderantrag zum "PV-Speicher-Programm" muss anschließend ausgedruckt und von Ihnen sowie von einem Fachbetrieb oder einem Energieberater ("Sachverständiger") unterschrieben werden. Der unterschriebene Antrag muss dann gemeinsam mit einem Angebot des Fachbetriebes innerhalb einer Frist von zwei Monaten postalisch bei der zuständigen Bewilligungsstelle eingereicht werden. Die Bewilligungsbehörde schickt Ihnen postalisch den Förderbescheid zu, sofern alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Die Maßnahme muss im PV-Speicher-Programm regulär innerhalb von neun Monaten nach dem bestätigten Eingang des elektronischen Förderantrags abgeschlossen sein. Spätestens 15 Monate nach elektronischer Antragstellung ist der Verwendungsnachweis postalisch bei der zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen.
Mit der Durchführung der zu fördernden Maßnahme darf nicht vor dem bestätigten Eingang des elektronischen Förderantrags begonnen werden. Als Maßnahmenbeginn gilt die Erteilung eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsauftrags. Maßgeblicher Zeitpunkt ist grundsätzlich die bindende Willenserklärung der Antragstellerin/des Antragstellers zum Vertragsschluss. Planungs- und Beratungsleistungen sind zulässig und gelten nicht als Maßnahmenbeginn. Der elektronische Antrag muss vor Erteilung des ersten Auftrags an den Fachbetrieb gestellt werden. Die vollständigen Antragsunterlagen müssen innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach elektronischer Antragstellung schriftlich bei der zuständigen Bewilligungsstelle eingereicht werden. Die Maßnahme muss regulär innerhalb von neun Monaten nach dem bestätigten Eingang des elektronischen Förderantrags abgeschlossen sein. Nach Umsetzung der Maßnahme ist binnen sechs Monaten, spätestens aber 15 Monate nach der elektronischen Antragstellung, der Verwendungsnachweis postalisch einzureichen.