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Im Gegenzug sind die Auszahlungen entsprechend höher. Die große Witwenrente erhalten Sie, wenn einer der vier folgenden Punkte auf Sie zutrifft: Sie sind mindestens 45 Jahre und 7 Monate alt (Stand 2018; schrittweise Anhebung auf 48 Jahre bis 2029) Sie sind erwerbsgemindert oder nach dem seit 1. Januar 2001 geltenden Recht berufs- oder erwerbsgemindert. Sie erziehen ein eigenes oder ein Kind des Verstorbenen, das noch nicht volljährig ist (in diese Regelung zählen auch Stief- und Pflegekinder, Enkel oder Geschwister für die Sie sorgen). Sie sorgen für ein behindertes eigenes Kind oder ein behindertes Kind des Verstorbenen, das nicht selbst für sich sorgen kann, unabhängig vom Alter des Kindes. Übersicht - Finanzierung - studienwahl.de. Die Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente, auf die Ihr verstorbener Partner Anspruch gehabt hätte. Ebenso wie die kleine Witwenrente wird auch die große mit Abschlägen versehen, wenn der Partner vor dem 65. Lebensjahr verstorben ist. Nach altem Recht erhalten Sie 60 Prozent der Versichertenrente des Verstorbenen.
Wir leben in einem Land, in dem diverse Sozialleistungen existieren. Diese sollen vor allem Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen. So zum Beispiel Kinder, die Mutter oder Vater verloren haben – oder gar beide. Denn neben tiefer Trauer kommen in solchen Fällen häufig auch finanzielle Schwierigkeiten auf die Angehörigen Verstorbener zu. Vor allem dann, wenn der Hauptverdiener einer Familie plötzlich aus dem Leben tritt. © Unsplash/ Risikolebensversicherung: Günstiger Schutz für Ihre Familie - bis zu 80% sparen! Halbwaisenrente bietet finanzielle Hilfe für Hinterbliebene | Familienkasse-Info.de. Hilfe in Form der Halbwaisenrente Für solche Fälle sieht der Gesetzgeber die Zahlung einer sogenannten Waisenrente vor. Dabei wird die Vollwaisenrente gewährt, wenn beide Elternteile versterben. Die Halbwaisenrente soll dagegen hinterbliebenen Witwen bzw. Witwern und deren Kindern helfen und die finanziellen Auswirkungen des erlittenen Verlustes verringern. Anspruch auf die Zahlung der Halbwaisenrente haben grundsätzlich Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Befinden sich diese noch in Ausbildung, wird die Halbwaisenrente bis zum Alter von maximal 27 Jahren gezahlt.
Voraussetzung ist, dass der Verstorbene eine gesetzliche Rente bezogen hat. Gesetzliche Unfallversicherung: Besteht nach einem tödlichen Unfall ein Anspruch auf die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung, zahlt die Berufsgenossenschaft ein Sterbegeld. Private Unfall-/Versicherungen: Sterbegeld zahlt die private Unfallversicherung, wenn der Versicherte bei einem Unfall stirbt. Risikolebens- und Kapitallebensversicherungen zahlen nach dem Tod des Versicherten die Versicherungssumme aus. Öffentlicher und kirchlicher Dienst: Erben/Angehörige von Angestellten des öffentlichen bzw. kirchlichen Dienstes erhalten ein Sterbebeihilfe von bis zu drei Monatsgehältern (Anlage 1 Abschnitt der AVR -Caritas). Betriebliche Sterbekasse: Bei Tod eines Arbeitnehmers oder ehemaligen Arbeitnehmers zahlen manche Arbeitgeber der gewerblichen Wirtschaft Sterbegelder oder ähnliche Leistungen an die Erben/Angehörigen. Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte und Soldaten: Nach dem Tod wird ein Bestattungsgeld nach § 36 Bundesversorgungsgesetz an den ausgezahlt, der die Bestattung besorgt hat.
Denn häufig müssen diverse Unterlagen vorliegen, damit Anwartschaften auf Rentenzahlung als nachgewiesen gelten. Mehr zum Thema » Finanzen & Vorsorge«: Alles zum Thema Finanzen & Vorsorge Zur Startseite