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Anrufen Seminare Robert Klein | Stadtberg 32 | 89312 Günzburg | Telefon: 08221-31905 | E-Mail schicken 26. Juli 2021 Elektronische Zusatzeinrichtungen in Kraftfahrzeugen zur Unterstützung des Fahrers in bestimmten Fahrsituationen oder kurz "Fahrerassistenzsysteme" sollen nicht nur den Fahrkomfort steigern, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Verkehrssicherheit leisten. Darin lauern aber auch ungeahnte Gefahren, insbesondere, weil diese Systeme zunehmend über Touch- Bildschirme bedient werden. Welche Gefahr kann bei der Nutzung von Fahrerassistenzsystemen bestehen? (2.1.10-003). Hier können Bedienungselemente wie Tasten oder Knöpfe nicht blind ertastet werden. Der Fahrer muss bei ihrer Nutzung seine Aufmerksamkeit von der Straße abwenden, um entsprechende Funktionen an- oder abzuschalten. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang ein Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe, über das wir in der Fahrlehrerpost 1/2021 bereits ausführlich berichtet haben. Der Fahrer eines Tesla, der währen der Fahrt sein Touchscreen bedient hatte, um das Scheibenwischerintervall zu erhöhen, verunglückte und wurde wegen verbotener Nutzung eines elektronischen Geräts zu 200 Euro Geldbuße und einem Monat Fahrverbot verurteilt.
Ihre Aufgabe bestand darin, den Spurhalteassistent im realen Straßenverkehr zu testen. Die Studienteilnehmer waren mit bis zu 160 Kilometer pro Stunde auf Bundesstraßen und Autobahnen unterwegs, jeweils mit und ohne Assistenzsystem. Die Überprüfung ihres Stresslevels während der Fahrt ergab, dass die Teilnehmer deutlich gestresster waren, wenn der Spurhalteassistent eingeschaltet war. Das ließ sich leicht an feuchten Händen, Herzrasen und einem gesteigerten Puls feststellen. Für dieses ernüchternde Ergebnis vermuten die Wissenschaftler vor allem zwei Gründe: Es könnte zum einen daran liegen, dass es den Fahrern schwerfällt, die Verantwortung fürs Fahren an einen Computer abzugeben. Auto: Wo Fahrerassistenzsysteme im Auto an ihre Grenzen stoßen - FOCUS Online. Zum anderen ist die Technik noch nicht so ausgereift, dass sie nicht auch mal ausfallen kann. Damit fehlt den Fahrern das Sicherheitsgefühl. Das heißt für den Autofahrer, er muss in ständiger Bereitschaft sein, das Fahrgeschehen durch entsprechende Reaktionen wieder voll im Griff zu haben. Grund genug, die automatische Zuschaltung von Fahrerassistenten als ein durchaus bedeutendes Gefahrenpotenzial einzustufen.
Klasse C Test 2 Frage 1 von 37 2 punkte Welche Fahrzeuge dürfen den so gekennzeichneten Sonderfahrstreifen benutzen? Linienbusse Lkw Pkw
Unfall durch Tempomat und Co. : Wer haftet bei Unfällen? Aus der Gefährdungshaftung im Straßenverkehrsrecht ergibt sich: Der Halter haftet immer, unabhängig davon, wer schuld war. Halter ist derjenige, der das Kraftfahrzeug für einen längeren Zeitraum auf eigene Rechnung gebraucht und über das Auto faktisch verfügt. Kann sich ein Fahrzeughalter im Falle eines Schadensereignisses nicht auf den Haftungsausschluss der höheren Gewalt berufen, haftet er grundsätzlich für alle Unfallschäden. Das bedeutet: Bei Fahrzeugen ohne Automation und Fahrzeugen der Stufe 1 und 2 haftet stets der Halter des Fahrzeugs – auch bei Geschwindigkeitsübertretungen durch einen defekten Tempomat oder einem Unfall trotz Einparkhilfe. Bei teil- und vollautomatisierten Fahrzeugen, welche mindestens der Stufe 3 entsprechen, kann sich die Verkehrshaftpflichtversicherung zukünftig auch an die Autohersteller wenden. Eine zuverlässige Verkehrs-Rechtsschutzversicherung hilft im Schadensfall bei der Klärung der Haftungsfrage und schützt Betroffene vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits.