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Von Gesetztes wegen ist neben dem Betriebsratsvorsitzenden auch ein Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender durch den Betriebsrat zu bestimmen. Üblicherweise wird die Wahl des Stellvertreters des Betriebsratsvorsitzenden in der konstituierenden Sitzung im Anschluss an die Wahl des Betriebsratsvorsitzenden durchgeführt. Betriebsrat 2 stellvertreter 5. Es sind grundsätzlich zwei verschiedene Wahlgänge durchzuführen, soweit der Betriebsrat selbst kein anderes Procedere bestimmt. Die getrennten Wahlgänge sollen sicher stellen, dass sowohl der Betriebsratsvorsitzende als auch ein stellvertretender Betriebsratsvorsitzender sich in Ausübung ihres Amtes der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Betriebsrats gewiss sein können. Zu Amtsniederlegung, Wahl und Abwahl gilt das oben zur Wahl des Betriebsratsvorsitzenden gesagte entsprechend. Aufgabe des Stellvertreters ist die Übernahme des Amtes des Betriebsratsvorsitzenden im Falle von dessen zeitweilige Verhinderung. Ein Verhinderungsfall liegt insbesondere vor, durch Urlaub oder Krankheit.
Klar ist, dass grundsätzliche Neuerungen niemals der zweite Stellvertreter alleine. ohne Rücksprache mit der Vertrauensperson beschließen sollte, auch wenn er dieses rechtlich darf, weil er in der Funktion als Vertrauensperson handelt (vgl. §96, 3 SGB IX). Aus diesen Gründen sehe ich den Vertretungsfall als Normalfall bei Erkrankungen der Vertrauensperson an. Betriebsrat 2 stellvertreter einstellen. Hierbei sollte sich der Vertreter immer bewusst machen, dass mit dem Ergebnis seiner Vertretung nicht nur die Schwerbehinderten, die er zu vertreten hat, sondern auch die Vertrauensperson und die weiteren Stellvertreter leben können müssen. Schon alleine aus diesem Grund verbieten sich alle größeren Aktionen, wenn sie nicht zwingend zu erledigen sind (Beispielsweise Zusammenlegung von Betriebsteilen mit Schwerbehinderten, oder Outsorcing und dafür eine Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung mit Fristsetzung aufgrund von Antrag an den Personalrat). Liebe Grüße in den Breisgau Hendrik
Eine Verhinderung liegt auch dann vor, wenn die Angelegenheit den Betriebsratsvorsitzenden persönlich betrifft. Eine kurzfristige Abwesenheit, also eine Abwesenheit von wenigen Stunden, reicht dagegen nicht aus, es sei denn, es ist eine unaufschiebbare Angelegenheit zu regeln. Seminar BR120-3132 vom 13.09.2022 bis 16.09.2022 in Heringsdorf. Muss Betriebsratsarbeit außerhalb der individuellen Arbeitszeit des Betriebsratsvorsitzenden erfolgen liegt kein Verhinderung vor. Soweit kein Vertretungsfall vorliegt, steht dem Stellvertreter auch nicht die Wahrnehmung der Aufgaben vom Betriebsratsvorsitzenden zu. Der Stellvertreter ist also kein 2. Betriebsratsvorsitzender. Der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende ist außerdem Mitglied im Betriebsausschuss, sofern dieser gegründet worden ist.
Erstellt am 02. 2006 um 13:57 Uhr von DocPille @Rollie Im 3 Absatz muss ich widersprechen, wenn anwesend sind, kann, wenn nicht in einer Geschäftsordnung festgelegt, der Rest des Gremiums einen Stellv. wählen, der solange die Aufgaben des Vorsitzenden übernimmt bis dieser wieder im Amt. Fitting flage §26 Rn43 Erstellt am 02. 2006 um 17:41 Uhr von packer stimme dem doc zu. wir haben die reihenfolge in unserer geschäftsordnung festgelegt, damit z. b. auch die GL weiß, wem sie im echten verhinderungsfall die anhörungen geben muß. ferner ist es unpraktisch diese wahl zu treffen wenn eh stress durch abwesenheit einiger mitgleder is... Erstellt am 02. 2006 um 17:58 Uhr von Kölner @packer Auch hier erschliesst sich mir der Sinn einer solchen GO nicht wirklich. BR-Forum: Mehrere Stellvertreter des BR-Vorsitzenden möglich? | W.A.F.. Eine Protokollnotiz am Anfang einer Legislaturperiode reicht doch auch, oder? Erstellt am 02. 2006 um 21:23 Uhr von Fayence Auch dieses Thema wurde bereits einmal sehr kontrovers diskutiert, nicht wahr w-j-l! Das BetrVG sieht nur die Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden vor, was ja auch Sinn macht.
Zusammenarbeit ausbauen, Ziele erfolgreich durchsetzen Als Vorsitzender sind Sie dafür zuständig, dass der Betriebsrat zur Ausübung seiner Mitbestimmungsrechte immer die nötigen Informationen erhält, und Sie sind auch für die professionelle Zusammenarbeit mit wichtigen Partnern und den gelungenen Außenauftritt verantwortlich. Dabei wird von Ihnen auch Verhandlungsgeschick sowie eine effiziente Planung und Organisation der BR-Arbeit verlangt. Eine große Aufgabe, bei der wir Sie mit dem erforderlichen Wissen gerne unterstützen. 13. September 2022 14:00 Uhr 16. September 2022 12:30 Uhr In diesem Seminar sind nur noch wenige Plätze frei. Warten Sie nicht zu lange. Preise 1. Teilnehmer 2. 2 Stellvertreter - Allgemeine Themen - Forum für Betriebsräte. Teilnehmer Jeder weitere Teilnehmer Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt. Ihr Teilnehmerkreis Dieses Seminar eignet sich für Betriebsratsvorsitzende und deren Stellvertreter, die bereits Teil 1 der Seminarreihe besucht haben oder schon über die dort vermittelten Kenntnisse verfügen. Wichtige Dokumente & Formulare Informationen zum Schulungsanspruch Soweit die im Seminar vermittelten Kenntnisse noch nicht anderweitig erworben wurden, ist der Seminarbesuch gem.
Keine Verhinderung ist es, wenn der Betriebsratsvorsitzende nur stundenweise vom Betrieb abwesend ist. Eine Vertretung ist in diesem Fall ausnahmsweise zulässig, wenn im Betrieb eine unaufschiebbare Angelegenheit zu regeln ist. Ebenso handelt es sich nicht um eine Verhinderung, wenn der Betriebsratsvorsitzende aus subjektiven Gründen (z. hohe Arbeitsbelastung am Arbeitsplatz, Erledigung persönlicher Angelegenheiten) seine Amtsgeschäfte (z. Betriebsrat 2 stellvertreter online. Leitung einer Betriebsratssitzung) nicht wahrnimmt. Der Betriebsratsvorsitzender ist als kurzzeitig verhindert zu betrachten, wenn in einer Betriebsratssitzung ein Tagesordnungspunkt behandelt wird, von dem er in seiner Stellung als Arbeitnehmer individuell und unmittelbar betroffen ist (z. die eigene Versetzung, Umgruppierung oder Kündigung, Antrag zum Ausschluss aus dem Betriebsrat, BAG v. 3. 8. 1999 - 1 ABR 30/98). Für den Fall, dass sowohl der Betriebsratsvorsitzende, als auch sein Stellvertreter gleichzeitig verhindert sind, kann der Betriebsrat vorsorglich einen zweiten Stellvertreter wählen.