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Aber was ist jetzt mit dem nicht gezahlten Krankengeld und wenn die KK 5 Tage nachträglich zahlt wer bezahlt dann den Rest der übrigen 23 Tage im Februar? #4 Die 5 Tage kg muss die KK zahlen. Fuer den Rest hattest du ALG I beantragen koennen. Aber das wird jetzt ein Problem, weil du dich da nicht gemeldet hast. Sicherheitshalber wuerde ich dort Montag aufschlagen, damit nicht noch mehr Geld verloren geht. Wir koennen auch mal das Aussteuerungsdatum prüfen. Wann genau warst du das erste mal au wegen dieser Krankheit? #5 Das erste Mal am 19. 12. 2016 aber von da ab war ich nicht durchgehend Arbeitsunfähig. Nach meiner Berechnung stimmt das Aussteuerdatum. Was mit jetzt stutzig macht ist, das ich 5 Tage vor besagten Aussteuerungstermin ja wieder zur Arbeit bin und da bin ich deshalb auch nicht zum Arbeitsamt mit dieser Meldung. Wofür auch ich habe ja wieder gearbeitet. Bescheinigtes Ende der Arbeitsunfähigkeit – Endbescheinigung - Krankenkassenforum. Bei Krankmeldung ab 02/2019 habe NACH ABLAUF der 5 Resttage mit einer erneuten Mitteilung der KK gerechnet, da ich ja noch 5 Tage Krankengeld Zahlung offen hatte.
Egal in welcher Form! Du musst ja dann bei irgend jemand gemeldet sein! #8 Endbescheinigung - bescheinigtes Ende der AU. Noch ein Versuch: Ich meine, wenn es keine Endbescheinigung gibt, gibt es kein bescheinigtes Ende der Arbeitsunfähigkeit. Da die An- wendung von § 46 Satz 2 SGB V aber von einem bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit abhängig ist, müssen die rechtlichen Auswirkungen unterschiedlich sein, je nachdem ob es eine End- bescheinigung gibt oder nicht. #9 Hallo, warum sollte ein Entstehen des Anspruchs ( § 46 Satz 2 SGB V) von einem bescheinigten Ende des Krankengeldanspruchs abhängig sein? Eine AU Bescheinigung enthält zum Ende der AU den Tag des Endes der AU (Krankengeld Anspruch) und im Kästchen unten rechts ein Kreuzchen bei *Endbescheinigung* (nicht auf dem Durchschlag für den Arbeitgeber enthalten! ). Sollte sie nicht am nächsten Werktag verlängert werden, gibt es für die gleiche Krankheit kein Krankengeld mehr - thats all. Gruß Prowler #10. Vor Aussteuerung wieder arbeiten dann erneut krank | Erwerbslosenforum Deutschland (Forum). Hier mal der Gesetzeswortlaut: "Der Anspruch auf Krankengeld bleibt jeweils bis zu dem Tag bestehen, an dem die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ärztlich festgestellt wird, wenn diese ärztliche Feststellung spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt BESCHEINIGTEN ENDE DER ARBEITSUNFÄHIGKEIT erfolgt. "
#1. Der Zusammenhang zwischen dem "bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit" lt. § 46 Satz 2 SGB V und der "Endbescheinigung" ist offensichtlich. Diese Tatsache und ihre möglichen erheblichen rechtlichen Auswirkungen bleiben bisher aber allgemein unberück- sichtigt. Wie ist das zu erklären? Wer kennt eine Ausnahme? Endbescheinigung AU? (Krankengeld, Arbeitsunfähigkeit). #2 Hallo Machts Sinn, ich habe bis heute noch nie eine Endbescheinigung erhalten! Man geht zum Arzt, von dem bekommt man einen gelben Zettel bis zum Tag x! Ist man am Tag x noch nicht Arbeitsfähig, dann geht man am Tag x wieder zum Arzt und bekommt eine Folgebescheinigung! Wo liegt dein Problem? #3 auch ich habe im Leben noch nie eine Endbescheinigung erhalten, weder als BG-Fall noch als KK-Fall. Bei mir ist es genau so wie ptpsmb geschrieben hat. Endweder ich bin dann gesund und wenn nicht, bin ich rechtzeitig wieder beim Arzt. Viele Grüße Kasandra Vetty Erfahrenes Mitglied #4 Guten Morgen an Alle, interessant...... Kurze Frage: Wie sieht das denn aus, wenn ich arbeitsunfähig bin aber Übergangsgeld erhalte, weil ich an einer beruflichen Reha teilnehme?
15. 05. 2018 22:29 | Preis: ***, 00 € | Sozialrecht Beantwortet von Zusammenfassung: Der Anspruch auf Krankengeld bleibt jeweils bis zu dem Tag bestehen, an dem die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ärztlich festgestellt wird, wenn diese ärztliche Feststellung spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit erfolgt. Ich bin seit Oktober 2017 krankgeschrieben. Mein derzeitiger Arzt hat viel Druck vom mdk erhalten sodass er mich nun bis Ende Mai nur noch krankgeschrieben hat und eine endbescheinigung ausgestellt hat. Kann ich danach zu einem anderen Arzt gehen und mich weiter krankschreiben lassen ohne Anspruch auf Krankengeld zu verlieren? Was genau bedeutet die endbescheinigung und was für Auswirkungen hat diese? Ich suche mir einen neuen Arzt, da mein momentaner mich nicht mehr verstanden hat. Danke Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 16. 2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, zahlt der Chef kein Geld mehr. Dafür gibt es dann Krankengeld. Welche Hindernisse während dieser Phase auf Sie warten können, haben wir in diversen Beiträgen vorgestellt – etwa für den Fall, dass die Krankenkasse Sie zu einer Reha auffordert. Doch selbst wenn Sie ohne großen Ärger durch das Krankengeld kommen: Spätestens nach 78 Wochen ist Schluss, Sie werden "ausgesteuert". Was heißt Aussteuerung? Das bedeutet, dass Sie nun kein Krankengeld mehr bekommen. Die Krankenkasse muss nicht mehr zahlen. Wie Sie in Zukunft Ihren Lebensunterhalt bestreiten, ist jetzt nicht mehr Sache der Kasse. In vielen Fällen bietet es sich nun an, Arbeitslosengeld zu beantragen – dazu mehr in diesem Beitrag. Doch wie verhalte ich mich, wenn mein Arzt mich weiterhin krankschreibt? In der Praxis wird dieser Punkt allerdings sehr unterschiedlich behandelt. Die meisten Firmen verlieren im Laufe einer langen Erkrankung das Interesse. In der Folge ist es oftmals nicht nötig, die AUB beim Chef abzugeben.