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Shop Akademie Service & Support Rz. 183 Wegen § 17 Nr. 4a und b RVG sind Hauptsacheverfahren und einstweiliger Rechtsschutz jeweils eigene Angelegenheiten. Für jedes dieser Verfahren können also Verfahrensgebühr und Termingebühr entstehen. Auch ist in jedem Verfahrensabschnitt eine Einigungsgebühr denkbar. Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG entsteht mit dem Auftrag zur Vertretung in dem Verfahren. Sie entsteht nur gekürzt, wenn es nicht zur Einreichung einer Antragsschrift bei Gericht kommt (siehe Rdn 130). Rz. 184 Die Entstehung der Terminsgebühr hängt davon ab, wie die Entscheidung ergeht. Keine Terminsgebühr entsteht, wenn die Entscheidung im Beschlussweg ergeht. Diese Entscheidung ist prozessual ohne Terminierung vorgesehen. Eine Terminsgebühr kann also nicht entstehen. Beispiel: Rechtsanwalt C. Lever beantragt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die einstweilige Einstellung einer Modernisierungsmaßnahme. Einstweiliger rechtsschutz vwgo schema. Die Entscheidung ergeht im Beschlussweg. Der Streitwert wird auf 2.
[151] Rz. 143 Achtung Nicht unter § 146 Abs. 3 VwGO (Wert des Beschwerdegegenstandes) fällt die Beschwerde gegen den Beschluss über die Versagung der Prozesskostenhilfe. [152] Gegen den Beschluss, mit dem der Streitwert festgesetzt wurde, ist die Beschwerde nach § 68 Abs. 1 S. 1 GKG zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 EUR übersteigt. Rz. 144 Im Gegensatz zur Untätigkeitsklage, die in § 75 VwGO geregelt ist, sieht die VwGO eine Untätigkeitsbeschwerde gegen das Unterlassen einer Entscheidung durch das OVG nicht vor. Nach BVerwG [153] ist eine solche nicht von Verfassungswegen geboten oder in entsprechender Anwendung anderer gesetzlicher Vorschriften oder der Europäischen Menschenrechtskonvention zulässig. Einstweiliger rechtsschutz vwgo übersicht. Immerhin hat das BVerfG entschieden: "wegen der uneinheitlichen Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte zur Frage der Statthaftigkeit einer gegen die Untätigkeit des angerufenen VG erhobenen Beschwerde (im Fall: gegen das Unterlassen von Entscheidungen über Anträge auf Bewilligung von Pr...
3. Keine aufschiebende Wirkung, § 80 II VwGO Zuletzt darf der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung haben. Das Entfallen der aufschiebenden Wirkung ist in § 80 II VwGO geregelt. Beispiele: Anordnungen von Polizisten, Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Behörde. Fallbeispiel: A wird Adressat einer Abrissverfügung. A legt Widerspruch ein. Dieser hat nach § 80 I VwGO grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Zwar ordnet die Behörde die sofortige Vollziehung nicht an. Sie schickt die Bulldozer jedoch auch ohne eine solche Anordnung los, um das Haus abzureißen. Dies ist die problematische Konstellation des faktischen Vollzugs, welche in einem gesonderten Exkurs erörtert wird. 4. Vorheriger Antrag bei der Behörde, § 80 IV VwGO Fraglich ist, ob es im Rahmen des § 80 V 1 VwGO erforderlich ist, zusätzlich zum Widerspruch einen Aussetzungsantrag bei der Behörde nach § 80 IV VwGO zu stellen. Hiernach kann bereits bei der Behörde ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden. § 80 V 1 VwGO (Zulässigkeit) | Jura Online. Gibt die Behörde diesem Antrag statt, kann schon aus diesem Grund nicht vollstreckt werden.
Ansonsten gilt der Ausschluss der Beschwerde gegen Entscheidungen des OVG/VGH, der eine Verkürzung des Verfahrens und die Entlastung des BVerwG bezweckt. 2. Statthaftigkeit der Beschwerde Rz. 139 Die Beschwerde ist statthaft insbesondere in folgenden Fällen: Beschlüsse des VG in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gemäß §§ 80, 80a, 123 VwGO, wobei Sonderregelungen des § 146 Abs. 4 VwGO zu beachten sind; [146] Prozesskostenhilfebeschlüsse; Streitwertbeschlüsse; Beschlüsse über Erinnerungen gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss nach §§ 164, 165 VwGO; Beschlüsse über Erinnerungen gegen Vergütungsfestsetzungen nach dem RVG; Rechtswegverweisung nach § 17a Abs. 4 S. 3 GVG ("Beschwerde" ist hier das einschlägige Rechtsmittel der VwGO i. Einstweiliger rechtsschutz vwgo obersatz. S. d. § 17a GVG); [147] abgelehnte Beiladung ( § 65 VwGO) [148] abgelehnte Urteilsberichtigung ( § 118 VwGO) [149] wenn nach § 173 VwGO i. V. m. den Vorschriften des GVG oder der ZPO auf die sofortige Beschwerde verwiesen wird. 3. Sondervorschriften für die Beschwerde Rz. 140 Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (hier gilt § 133 VwGO) Für Gerichtskosten und Streitwertfestsetzung gelten die §§ 66 ff. GKG Für die RA-Vergütung hinsichtlich der Wertfestsetzung gelten §§ 32, 33 RVG Für die RA-Vergütung hinsichtlich der Vergütungsfestsetzung gelten §§ 11, 55, 56 RVG 4.
2. § 80 V VwGO/ § 123 I VwGO Darauf folgend stellt sich die Frage, ob ein Fall des § 80 V VwGO oder ein Fall der einstweiligen Anordnung nach § 123 I VwGO vorliegt. § 80 V 1 VwGO ist statthaft, wenn in der Hauptsache die Anfechtungsklage die statthafte Klageart ist. Beispiel: Wie oben. In der Hauptsache müsste A Anfechtungsklage gegen die Abrissverfügung erheben. Gegenbeispiel: A äußert sich in seiner Funktion als Beamter ehrverletzend über B. B begehrt den Widerruf der ehrverletzenden Äußerung. Statthaft wäre in der Hauptsache die allgemeine Leistungsklage gerichtet auf ein positives Tun. Rechtsschutzverfahren der VwGO (Überblick) | Jura Online. Wenn das Ganze schnell gehen soll, ist das Pendant im einstweiligen Rechtsschutz § 123 I VwGO. Als Argument für diese Abgrenzung wird § 123 V VwGO angeführt. Dort steht, dass immer dann, wenn § 80 VwGO greift, § 123 VwGO nicht greift. In § 80 I VwGO ist darüber hinaus von der Anfechtungsklage die Rede. Zuweilen wird für die Statthaftigkeit auch an den Wortlaut des § 80 V 1 VwGO angeknüpft. Danach ist der Antrag gemäß § 80 V 1 VwGO statthaft, wenn der Antragsteller die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs anordnen oder wiederherstellen lassen möchte.
Im Einzelnen ist umstritten, ob und in welchen Fällen ein solcher Antrag erforderlich ist. Dieses Problem wird in einem gesonderten Exkurs erläutert.