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Abweichung von bisheriger Praxis Eine – stillschweigende – positive Entscheidung, von der Ausschreibung abzusehen, ist auch dann gegeben, wenn der Dienststellenleiter von einer sonst befolgten Praxis der Ausschreibung abweicht. Denn dies setzt die Prüfung und Beurteilung eines gegenüber dem Regelfall veränderten Sachverhalts voraus. Widerspruch stellenbesetzung öffentlicher dienst rechner. Von einem schlichten Unterlassen, welches nicht zur Mitbestimmung führt, ist nur in solchen Fällen auszugehen, in denen der Dienststellenleiter eine bisherige Praxis der Nichtausschreibung fortsetzt. Keine Mitbestimmung Eine Mitbestimmung findet nicht statt, soweit die Ausschreibung weder in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften vorgesehen noch in der Dienstsstelle regelmäßige Verwaltungspraxis ist. Denn: Die im Arbeitsleben erfahrenen Tarifvertragsparteien haben die Normierung einer generellen Ausschreibungspflicht bislang offenbar nicht für unentbehrlich gehalten, um einen leistungsgerechten Aufstieg von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst zu gewährleisten.
Streitpunkt ist häufig z. B. Widerspruch stellenbesetzung öffentlicher dienst in berlin. ein nach Auffassung des beurteilten Beamten/Angestellten zu schlechtes Gesamtprädikat (und/oder zu Grunde liegender Einzelnoten) der dienstlichen Beurteilung, Mängel in der Vollständigkeit, Intransparenz der Bewertung/Bewertungsmaßstäbe oder auch die fehlende/unzureichende Sachkunde des Beurteilers. Wegen der unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen dienstlicher Beurteilungen auf laufende oder anstehende Auswahlverfahren/Bewerbungsverfahren sowie auch auf nachfolgende Beurteilungsrunden ist es ratsam, die eigene dienstliche Beurteilung möglichst aufmerksam durchzusehen und bei Fehlern/Unklarheiten zeitnah nach Eröffnung und Besprechung Rechtsschutz zu ergreifen. Zwar besteht regelmäßig keine unmittelbare Frist, die eigene dienstliche Beurteilung anzugreifen. Allerdings ist (Stichwort: Verwirkung) ratsam, nicht allzu lang tatenlos zu bleiben, soweit man mit seiner dienstlichen Beurteilung nicht einverstanden ist. Hierfür bietet sich insbesondere der förmliche Widerspruch beim Dienstherrn an, der im Übrigen gem.
Ausschlaggebend ist zunächst die abschließende Gesamtwertung der aktuellen dienstlichen Beurteilung. Wenn danach mehrere Bewerber gleichauf sind, kann der Dienstherr einzelne Gesichtspunkte begründet gewichten. Besteht auch nach Ausschöpfung der aktuellen dienstlichen Beurteilung ein Gleichstand zwischen den Bewerbern, so können frühere Beurteilungen und somit die Leistungsentwicklung herangezogen werden. Erst wenn nach Ausschöpfung dieser Leistungskriterien die Bewerber immer noch gleichauf liegen, können schlussendlich Hilfskriterien (wie Geschlecht oder Behinderung) zur Anwendung kommen. Widerspruch stellenbesetzung öffentlicher dienst vor schwierigen. Sie sind aber keinesfalls darauf gerichtet, den Leistungsgrundsatz einzuschränken. Grafiken: Generell hat eine Bewerberin oder ein Bewerber keinen Rechtsanspruch auf ein Amt. Allerdings kann die unterlegene Person gegebenenfalls Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Zu den konkreten Anfechtungsmöglichkeiten der Auswahlentscheidung informieren wir Sie in unserer nächsten Ausgabe. Quelle: Beamten-Magazin 10/2013
: 17 Ga 77/15). Unterlegenen Bewerbern müsse binnen zwei bis vier Wochen vor der Stellenbesetzung erläutert werden, aufgrund welcher Umstände sie die Stelle nicht erhalten haben. Kommt der Arbeitgeber dieser Darlegungslast nicht nach, sei das Verfahren fehlerhaft. dpa/tmn