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Regulierung auch ohne Nachbesichtigung des Unfallfahrzeuges LG Lübeck Beschl. 19. 04. 2013 -16 O 19/12- Der Verkehrsanwalt 2013, 118 Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung des Geschädigten, sein Fahrzeug dem Schädiger zur Nachbesichtigung zu überlassen. Er wird seiner Verpflichtung gem. § 119 Abs. 3 VVG bereits durch Übersendung des Schadensgutachtens gerecht. Pauschales Nachbesichtungsrecht verneint: AG Schwäbisch Gmünd Urt. 25. 03. 13 -4 C 1029/12- AG Siegen Urt. Nachbesichtigung | GELBE + KOLLEGEN GbR. 18. 13 -14 C 2207/12- LG Berlin Urt. 11 -42 O 22/10- In der Regel machen es sich die Versicherer viel zu leicht, indem sie ohne Angaben von Gründen eine Nachbesichtigung trotz vorliegenden Gutachtens verlangen. Das geht nicht, ein solcher pauschaler Abspruch besteht nicht. AG Düsseldorf Urt. 12 -36 C 1991/12- Der Haftpflichtversicherer hat jedenfalls dann einen Anspruch auf eine eigene Besichtigung des beschädigten Fahrzeugs, wenn er konkret darlegt, dass in dem ihm vorgelegten Gutachten vermutlich Schadensanteile aus einem Altschaden als dem Neuschaden zugehörig kalkuliert sind.
Teilweise verlangen die schadenersatzpflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer eine Nachbesichtigung des Unfallfahrzeugs und machen eine solche zur Bedingung für die Auszahlung der Schadenersatzleistung. Derlei Vorgehen ist rechtlich falsch und entspricht nicht der geltenden Gesetzgebung, welche weder im BGB noch im VVG ein Nachbesichtigungsrecht für die schadenersatzleistenden Kfz-Versicherer vorsieht. Der Kfz-Haftpflichtversicherung steht regelmäßig kein Anspruch auf Nachbesichtigung eines durch einen Unfall beschädigten Kraftfahrzeuges zu, außer wenn ein Verdacht auf betrügerische Geltendmachung von Unfallschäden vorliegt oder aber bei der Behauptung, Vorschäden seien vorsätzlich verschwiegen worden (vgl. LG München I Urt. v. 20. Nachbesichtigung kfz versicherung online. 12. 1990 – 19 S 11609/90 -). Das AG Ansbach hat jüngst entschieden, dass der Kfz-Haftpflichtversicherer überdies kein Recht hat, die Zahlung des Restschadensersatzes bis zur Nachbesichtigung zurückzuhalten, der Geschädigte darf ausdrücklich aufgrund des von ihm vorgelegten Schadensgutachten abrechnen ( AG Ansbach Beschl.
Wenn die gegnerische Versicherung das Fahrzeug nachbesichtigen will Wenn Sie einen unabhängigen KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständiger von Autogutachten mit der Feststellung Ihres Schadens an Ihrem Fahrzeug beauftragt haben, haben Sie an der Stelle als Geschädigter eines Verkehrsunfalls von Ihrem Recht einen unabhängigen KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständiges Gebrauch gemacht. Somit haben Sie die Gewissheit, dass der entstandene Schaden an Ihrem KFZ detailliert dokumentiert und kalkuliert wird. Darüber hinaus haben Sie somit jegliche Beweise zum Schadensumfang und zur Schadenshöhe geschaffen. Kein Nachbesichtigungsanspruch des Haftpflichtversicherers des Unfallschädigers. Natürlich wäre es den gegnerischen Versicherungsunternehmen lieber, wenn ihre eigenen KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständiger an Ihrem Unfallfahrzeug ein Gutachten erstellen dürften. Somit könnten die Versicherungen selbst festlegen, in welchem Umfang der an Ihrem unfallverursachten KFZ entstandener Schaden, ersetzt wird. Deshalb versuchen Versicherungen freie, unabhängige KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständiger von Anfang an aus dem Unfallereignis herauszuhalten.
Darum empfehlen Versicherungsunternehmen immer Ihre eigenen KFZ-Sachverständigen. Sollten Sie von Beginn an, einen unabhängigen KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständiger und einen Rechtsanwalt beauftragt haben, haben Versicherungen das Recht noch nachträglich beschädigte Fahrzeuge nachbesichtigen zu lassen. Natürlich kommt unter Einbindung der eigenen KFZ-Gutachter zu niedrigeren Schadenshöhen. Nachbesichtigung kfz versicherung ohne. An der Stelle machen nur solche Handlungsvorgänge Sinn, wenn die KFZ-Gutachter von der Versicherung Ihre eigenen Gutachtenkosten und darüber hinaus einsparen können. Aus diesem Grund, können wir nur empfehlen, eine Nachbesichtigung Ihres Fahrzeuges, nicht zuzulassen, da sich hierdurch, Ihre Situation gegenüber der Versicherung nicht verbessert. Anbei ein paar hilfreiche Tipps: Um bestmöglich Ihre Interessen wahrnehmen zu können, beauftragen Sie von Anfang an, einen unabhängigen KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständiger und einen Verkehrsanwalt. Setzen Sie Ihren beauftragten KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständiger in Kenntnis, über die Absicht der Versicherung über eine Nachbesichtigung.
Wenn die gegnerische Versicherung das Fahrzeug nachbesichtigen will In vielen Situationen wollen Versicherungen das beschädigte oder das reparierte Fahrzeug besichtigen, obwohl ein Gutachten von dem vom Geschädigten beauftragten Kfz-Sachverständiger vorliegt. Ob die Versicherung das Recht dazu hat, ist umstritten. Die Gerichte sind sich in diesem Fall nicht einig. Die einfachste Lösung: Besichtigung zulassen… Es ist ratsam, die Nachbesichtigung nicht durch den Geschädigten verbieten zu lassen, denn dann bekommt man nur noch mehr Steine in den Weg gelegt. Die Versicherung zahlt dann häufig gar nicht oder nur teilweise. Nachbesichtigungsrecht - TÜV SÜD Kfz-Sachverständige SZH Ingenieurbüro. Dass der Geschädigte in so einer Situation den Prozess gewinnen kann, ist beim Warten auf das Geld nicht besonders tröstlich. Ursprünglich tätigen Sachverständigen hinzuziehen Aus Sicht des Unfallgeschädigten ist es hilfreich und auch gegenüber der gegnerischen Versicherung wirksam, den eigenen, ursprünglich tätigen Sachverständigen hinzuzuziehen. Denn dann kann auf Einwände des Versicherungssachverständigen sofort reagiert werden, und manches klärt sich dann auf.
"; AG Hannover; Urteil vom 10. 2010; Az. : 408 C 5293/10; AG Ansbach, Beschluss vom 15. 07. 2010, Az. : 3 C 2406/09; Landgericht Berlin, Urteil vom 13. 2011, 42 O 22/10; AG Solingen, Urteil vom 14. 2007; Az. : 11 C 236/05). Jetzt lesenswerte Artikel