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Zuständigkeitsfinder zurück Naturschutz Leistungsbeschreibung Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten. Da immer deutlicher wird, dass Übernutzung und Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen für den Menschen haben können, werden Wiederherstellung, Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit der Natur angestrebt. An wen muss ich mich wenden? Abwasser. Zuständig für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzgesetzes des Freistaates Thüringen sind grundsätzlich die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden (UNB). Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) als obere Naturschutzbehörde weist Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete und Naturparke aus und ist zuständig für die Erteilung von Befreiungen von Verboten in Naturschutzgebieten sowie in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten und von Verboten im Nat.
Umweltamt Das Umweltamt ist für den Vollzug des Umweltrechts zuständig. Als untere Verwaltungsbehörde ist das Umweltamt allgemein für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zuständig. Verwaltungsorganisation der Umweltbehörden Umweltämter sind regelmäßig als Fachabteilungen den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Übergeordnet sind die Umweltministerien der Länder bzw. die Regierungspräsidien. Zuständigkeitsbereich des Umweltamtes Das Umweltamt ist oft als Untere Naturschutzbehörde für folgende Aufgaben zuständig: Landschaftsplanung, Abfallentsorgung, Boden- und Gewässerschutz, Naturschutz, Immissionsschutz sowie Tierschutz. Naturschutz Der Begriff Naturschutz umfasst normalerweise den Biotopschutz und Artenschutz. Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz soll der Naturschutz die Landschaft und Natur durch deren Eigenwert und als Lebensgrundlage des Menschen erhalten. Landratsamt greiz umweltamt in de. Gewässerschutz Der Schutz von Gewässern (insb. Oberflächengewässer, Grundwasser) dient dem Schutz von aquatischen Ökosystemen sowie der Reinhaltung von Wasser als Trink- und Brauchwasser.
Sie sind hier: Startseite Landkreis Greiz Organisatorisch Kreisverwaltung Amt für Umwelt Bodenschutz und Altlasten Die untere Bodenschutzbehörde ist für den Vollzug des Bundes- Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) mit der dazugehörigen Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie des Thüringer Bodenschutzgesetzes (ThürBodSchG) verantwortlich. Bodenschutz und Altlasten. Die Bodenschutzgesetzgebung dient folgenden Zwecken: Die nachhaltige Sicherung der Funktionen des Bodens bzw. die Wiederherstellung dieser Bodenfunktionen Abwehr von schädlichen Bodenveränderungen und Sanierung von Boden und Altlasten sowie von dadurch verursachten Gewässerverunreinigungen Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden Kontakt Andrea Nahr Sachbearbeiterin Tel. 03661/876-630 Fax 03661/876-77601
Im Rahmen des Gewässerschutzes sind u. a. Abwasserab- und einleitungen zu prüfen und schädliche Bestandteile (z. B. Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) zu regulieren.
Das Amt für Umwelt setzt die Vorgaben und Anforderungen des Umweltschutzes in Bezug auf die Schutzgüter Wasser, Boden, Luft, Fauna und Flora um. Das Amt gliedert sich in sechs Aufgabengebiete mit den dargestellten Schwerpunkten. Für nahezu alle umweltrelevanten Vorgänge oder Sachverhalte, mit denen sich Bürger, Firmen und sonstige Einrichtungen im Gebiet des Landkreises Greiz auseinander setzen müssen, finden sie hier ihren Ansprechpartner.