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Fachschulen und Berufsfachschulen © Anna-Siemsen-Schule Anna-Siemsen-Schule, Berufsbildende Schule 7 der Region Hannover Berufsbildende Schule 7 der Region Hannover mit Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent (BFS-SaS). Sozialpädagogische Assistenz Ausbildungsmöglichkeiten Berufsfachschule Sozialpädagogik Sozialpädagogische Assistenz stark praxisorientierte Ausbildung Projekte: Weltkindertag Gartenfestival Zirkusprojekte Tanzprojekte Waldprojekte Schule ohne Rassismus
Bei vorzeitigem Verlassen des Unterrichts ist eine Abmeldung bei der nachfolgenden unterrichtenden Lehrkraft erforderlich. Werden einzelne Stunden versäumt, muss auch diese Abwesenheit schriftlich entschuldigt werden. Fehlen bei Leistungsnachweisen (z. B. Klassenarbeiten, Überprüfungen, Lernzielkontrollen) ist durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zu entschuldigen, ansonsten wird der Leistungsnachweis mit "ungenügend" (Note 6) bewertet. Unterrichtsbefreiung Wer aus besonderen persönlichen Gründen vom Unterricht für mehr als einen Tag befreit werden möchte, muss mindestens acht Tage vorher einen Antrag auf Unterrichtsbefreiung (Formular) mit Begründung über die Klassenlehrkraft bei der Schulleiterin einreichen. Für einen Tag erfolgt die Genehmigung durch die Klassenlehrkraft, für einzelne Stunden durch die Fachlehrerin bzw. Fachlehrer. Die Kopie der Genehmigung gilt als Entschuldigung. Die Unterschrift des Erziehungsberechtigten bzw. des Ausbildenden ist erforderlich. Unentschuldigte Versäumnisse Bei unentschuldigtem Fehlen erfolgt die Überwachung der Schulpflicht und zieht ggf.
Schulordnung PDF der Schulordnung als Download Schüler*innen und Lehrkräfte gestalten das Leben in der Schule verantwortungsvoll und begegnen sich mit großem Respekt. Die nachfolgend aufgeführten Regeln sollen bei der Verwirklichung dieses Zieles eine Hilfe sein. Sie sind für alle verbindlich. Verhalten im Unterricht Schüler*innen und Lehrkräfte haben das Recht auf einen störungsfreien Unterricht. Voraussetzung für einen erfolgreichen Unterricht ist das pünktliche Erscheinen zu jeder Unterrichtsstunde. Das Verlassen des Klassenraumes während des Unterrichts ist nicht gestattet. Unterrichtsfremde Tätigkeiten stören den Unterricht und sind daher zu unterlassen. Fremde nehmen nur mit Genehmigung der Schulleitung am Unterricht teil. Die Nutzung von mobilen Endgeräten während der Unterrichtszeit ist für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich verboten, die Lehrkraft kann die Nutzung für schulische und unterrichtliche Zwecke erlauben. Wertsachen gehören nicht in die Schule, da kein Versicherungsschutz besteht.