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HRB 720636: FAGUS Deutschland GmbH, Heidelberg, Römerstraße 245, 69126 Heidelberg. Die Gesellschafterversammlung vom 22. 02. 2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Bestellt als Geschäftsführer: Hamšik, Josef, Slusovice / Tschechische Republik, geb. ; Tomšű, Martin, Neubuz / Tschechische Republik, geb. ; Černiček, Jaroslav, Zlin / Tschechische Republik, geb., jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Machalicek, Josef, Slusovice / Tschechische Republik, geb. ; Machovic, Robert, Trnava / Slowakei, geb. ; Pecho, Vladimir, Trnava / Slowakei, geb. ; Podest, Vladimir, ZIin / Tschechische Republik, geb. HRB 720636: FAGUS Deutschland GmbH, Heidelberg, Heinrich-Neu-Straße 2, 69123 Heidelberg. Geschäftsanschrift: Römerstraße 245, 69126 Heidelberg. HRB 720636: FAGUS Deutschland GmbH, Heidelberg, Heinrich-Neu-Straße 2, 69123 Heidelberg. Die Gesellschafterversammlung vom 16.
Handelsregister Löschungen von Amts wegen vom 10. 04. 2020 HRB 4216: biglabels Deutschland GmbH, Gunzenhausen, Goethestr. 5, 91710 Gunzenhausen. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. Handelsregister Veränderungen vom 05. 11. 2019 HRB 4216: biglabels Deutschland GmbH, Gunzenhausen, Goethestr. Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 17. 10. 2019 (Az. 1 IN 58/13) mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt. vom 05. 06. 2013 biglabels Deutschland GmbH, Gunzenhausen, Goethestr. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 15. 05. 2013 (Az. 1 IN 58/13) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG. vom 19. 03. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 01. 1 IN 58/13) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
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