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Wichtig ist, dass das Fehlverhalten eine Ordnungsmaßnahme rechtfertigt und die ordnungsgemäße Durchführung der Schulfahrt nicht mehr gewährleistet werden kann. Nun gibt es Eltern, die damit nicht einverstanden sind und allein aus Protest schon sagen, dass sie gerade nicht in der Lage sind (aus welchen Gründen auch immer), ihr Kind abzuholen. Dieser Umstand wird das Verbleiben des Kindes am Ort nicht verlängern! Die Lehrkraft wird bei den hiesigen Behörden Amtshilfe erbitten. Das kann dazu führen, dass Ihr Kind von der Polizei zum Bahnhof gebracht und in Begleitung der Bundespolizei (die ist für Bahn und Flug zuständig) mit dem Zug zum Heimatbahnhof gefahren wird. Von dort geht es dann wieder mit Unterstützung der örtlichen Polizei zu Ihnen nach Hause. Schule. Die Kosten hierfür wird man Ihnen sehr wahrscheinlich auch/zusätzlich in Rechnung stellen. Auch wenn das oben Beschriebene das letzte Mittel ist – es ist eine Handlungsmöglichkeit. Im Konfliktfall sollten alle besonnen reagieren und eine vernünftige Lösung finden.
Auch können Sie durch das Nichtbezahlen in Zahlungsverzug geraten. Im schlimmsten Fall wird der Vorgang an die Landesschulbehörde abgegeben, die wiederum als Behörde einen Mahnbescheid erstellen kann und auch wird. Schließlich sind die Rechnungen für z. den Reisebus und die Jugendherberge zeitnah von der Schule zu begleichen. Belehrungen Klassenfahrt | klassenkrempel. Nichtteilnahme / Nichtdurchführung einer Schulfahrt Wie schon oben erwähnt, kann man sich sowohl als Lehrkraft als auch Schüler einem Wandertag nicht entziehen. Bei Klassenfahrten ist die Teilnahme mehr oder weniger freiwillig. Das bedeutet, dass sowohl Lehrkräfte als auch Eltern der Teilnahme zustimmen müssen. Die Lehrkräfte machen dies, indem Sie bei der Schulleitung einen Antrag auf Genehmigung einer Klassenfahrt stellen. Die Eltern ihrerseits unterschreiben, dass Sie mit der Teilnahme des Kindes einverstanden sind und verpflichten sich auch gleichzeitig, die Kosten dafür zu tragen. Nun gibt es vielerlei Gründe, die Erlaubnis zur Teilnahme (Eltern) zu verweigern bzw. eine Klassenfahrt nicht durchführen zu wollen (Lehrkräfte).
Nach Beendigung der Tätigkeit ist der Eimer in einem der Container auf dem Parkplatz zu entleeren. Eimer und Greifzangen werden im Untergeschoss/Flur/Atriumsgebäude bereitgestellt und sind nach Säuberung wieder dort abzustellen. Gummihandschuhe sind im Pausenverkaufsstand hinterlegt und können bei den jeweiligen Verkäufer/innen bezogen werden.
Hier sollten jeweils beide Seiten in beiden Konstellationen die Situation als solche akzeptieren und mit Verständnis der Sache begegnen, denn niemand kann gezwungen werden. Ungewollte Nichtteilnahme Sie kennen Murphys Gesetz. Am Abend vor der Klassenfahrt erkrankt Ihr Kind so stark, dass es nicht an der Klassenfahrt teilnehmen kann. Auch wenn gefühlsmäßig die Leistung "Klassenfahrt" nicht in Anspruch genommen wird, so haben Sie dennoch erstmal die Kosten zu tragen, bzw. haben diese ja schon beglichen. Viele Jugendherbergen erstatten bei Erkrankung (Attest) die Kosten der gebuchten Übernachtung. Umlagebeträge jedoch sind, wie beim Reisebus zum Beispiel, nicht im Nachhinein auf die geringere Zahl der Teilnehmer neu zu kalkulieren. Gehen Sie davon aus, dass Sie nur einen Teil der Kosten zurückerhalten. Hier sollte immer eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden. Es gibt viele Anbieter, die das sehr formlos und preisgünstig (ca. EUR 5, - / Person) anbieten. Sofern das von der Schule nicht selbstständig abgeschlossen wird, sollten Sie als Elternschaft immer darauf drängen, dass eine solche Versicherung für alle abgeschlossen wird.