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In 90 Prozent der Fälle kennen die Personen den Hund bereits vor der Beißattacke. Die "Übeltäter" sind also nicht immer Listenhunde, sondern auch Familienhunde. 4 von 7 Gut zu wissen: Absicherung Zahlt die Versicherung bei einem Hundebiss? Ja, die Hundehalter-Haftpflichtversicherung zahlt auch bei Hundebissen. Unberechtigte anzeige beim veterinaeramt . Hat Ihr Hund einen anderen Hund oder eine Person ge bis sen, kommt Ihre Ver si che rung für Schmerzensgeld und Schadensersatz auf. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn Sie sich mit dem Geschä dig ten außergerichtlich auf Schadenser satz (zu sätz lich zum Schmerzensgeld) eini gen, ohne die Versicherung mit einzubeziehen. Dann ist die Versicherung nicht an diese Abmachung gebunden. Übersteigt etwa der zwischen den Beteiligten selbst vereinbarte Betrag den durch die Versicherung ermittelten, oder die Versicherung hält einen Abzug wegen Mitverschulden für gerechtfertigt, dann wird der Betrag nur teilweise erstattet. Egal, ob Ihr Vierbeiner fremdes Eigentum beschädigt, andere Personen verletzt oder Vermögensschäden verursacht: Die Allianz Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie als Hundehalter vor finanziellen Risiken.
Danke schön von Tanja 8 Antworten Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet Das ist schlimm wenn man so einen Nachbarn hat (denke mal, dass es dein Nachbar ist). Früher hielt ich es auch für am besten, wenn man diese Neider und Stänkerer übergeht. Aber aus Erfahrung hat sich bei mir gezeigt, als ich meinen ganzen Mut zusammengenommen hab und dieser Person vor Zeugen so richtig meine Meinung gesagt hab, da hatte ich Ruhe. Und es war ein sehr gutes Gefühl, als wäre eine Last von mir abgefallen. Diese Menschen sind nämlich viel feiger als du denkst. Es heißt ja auch: Wer sich wehrt wird geehrt. Alles Gute. Wenn überhaupt, dann wird man ihm mitteilen, dass alles in Ordnung ist (was letztlich aus datenschutzrechtlicher Sicht zwar nicht ganz 'legal' ist, aber keinen Schaden anrichtet). Unberechtigte anzeige beim veterinäramt daniel. ABER: Jemand, der solch einen Anzeige veranlasst, interessiert nicht das Ergebnis. Hier zählt lediglich der Ärger und Stress desjenigen, der angezeigt wurde. Salopp: Man hat demjenigen ans Bein gepinkelt, was mit dem nassen Bein passiert ist egal.
Was für Gras? Ich weiß nimmer was ich machen soll, ruf jeden 2ten Tag beim Amt an, die drucksen nur rum die dürfen da net ohne Einverständnis aufs Grundstück. Des kotzt mich an.... Immerhin haben die schon von 8 auf 4 Pferde reduziert. Die erfreuliche Nachricht, konnte heute zum ersten mal alle vier Hufe vom Jack auskratzen, schätz mal so in 2 Wochen kann der Schmied kommen und das Ungeziefer ist auch weg (binvollerglück). Liebe Grüße Steffi 21. Jul 2008 21:34 RE KathyMHL_AT Weiß net ob das überall unterschiedlich ist, aber bei uns tauchen die ohne Ankündigung auf und klingeln/klopfen. Anzeige vom Veterinäramt! - DGHT-Foren. 21. Jul 2008 23:00 re jasmin! ja, die können klopfen/klingeln - und wenn man denen als besitzer sagt, dass es jetzt nicht passt, dann gehen die wieder 22. Jul 2008 15:52 RE KathyMHL_AT Jepp, nur ist es schon was anderes und zeugt von etwas mehr Druck, wenn die vor der Tür stehen, als wenn man anruft und um einen Termin bittet, finde ich. Zumal es hier auch schon Fälle gab, wo die Besitzer nie die Amtsleute rein ließen in den Stall und diese sich dann ein Schriftstück besorgt haben, mit dem sie rein durften, ob es den Besitzern passte oder nicht.
Die Behörde hat allgemein ein Zugangsrecht um ihre Aufgaben zu erfüllen und zu überwachen, ob die Bestimmungen des TierSchG eingehalten werden. In den Bestimmungen des TierSchG gibt es eine ganze Reihe von konkreten Verboten bzgl. der Tierhaltung, etwa in § 3 TierSchG und dann noch die folgende Generalklausel: "§ 2 Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Unberechtigte anzeige beim veterinäramt. " Dennoch sind Sie natürlich gegenüber Maßnahmen und Anweisungen des Veterinäramtes nicht rechtlos. Wie erwähnt müssen Sie grundsätzlich dem Veterinäramt den Zugang gestatten. Sie können jedoch sowohl gegen die wiederholten Kontrollen, als auch die jeweiligen Maßnahmen die Ihnen ungerechtfertigt erscheinen bei der Behörde schriftlich Widerspruch einlegen.
Bienen, melden beim Veterinär, ein MUSS. - YouTube