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TaxiCelle User Beiträge: 95 Registriert: 04. 10. 2009, 16:47 Wohnort: Celle Selbstständig machen ohne Unternehmerschein? Hallo leute, bin ganz neu hier und fahre seit ca 3 Jahren nebenbei etwas Taxi. Da mich das Geschäft doch interessiert und ich keine Lust mehr habe für andere Leute zu arbeiten, würde ich mich gerne selbstständig machen. Was haltet ihr davon? Lohnt so etwas, wie stellt man das am besten an? Geht sowas auch ohne Unternehmerprüfung? Was kostet eine Selbstständigkeit? (außer die Kosten vom Auto) Ich bedanke mich im vorraus. rallyenord Beiträge: 54 Registriert: 31. 07. 2008, 15:07 Wohnort: Neustadt in Holstein Beitrag von rallyenord » 05. 2009, 22:57 Du kannst jemanden zum Geschäftsführer bestellen der den Unternehmerschein hat. Aber mit dem musst du dann ja auch deine Einnahmen teilen. Existenzgründung im Taxi- und Mietwagenverkehr - IHK Bodensee-Oberschwaben. Das halte ich persönlich eher für unsinnig wenn du selbstständig sein willst. Kosten sind grad zu Anfang nicht unerheblich, Konzession für den Wagen, Allgemeine Gebühren bei Behörden(Eichamt, Gewerbeamt, TÜV) usw. Eigenkapitalnachweis (2250, 00€ fürs erste und 1250 für jedes weitere FZG. )
6. Wende Dich bitte für weitere Fragen an Herrn Urbschat Tel. :05141 - 12 397 7. Termine für den Vorbereitungslehrgang und für die Fachkundeprüfung erhältst Du auch von Herrn Urbschat!... / Zuletzt geändert von Wattwurm am 07. 2009, 19:37, insgesamt 5-mal geändert. von Sylt-Taxi » 07. 2009, 19:20 Stern 16 hat geschrieben: Erstens kann ich hier meine Meinung frei äußern, also brauchst Du nicht versuchen mich an die Leine zu legen! Zweitens ist das KEIN BLÖDSINN und belegbar, zumindest bei uns im Kreis NF reicht es aus den Geschäftsführer auf 400€-Basis zu beschäftigen!! Also, leg Dich selbst an die Leine wenn Du nichts vernünftiges zu diesem Thema beitragen kannst!! von Sylt-Taxi » 07. 2009, 19:21 AUSSERDEM IST ES SCHWACHSINN SEINE EINNAHMEN MIT DEM GESCHÄFTSFÜHRER TEILEN ZU MÜSSEN!! WIE SOLL SICH DAS DENN RECHNEN?! Unternehmerprüfung – Taxi Verband München. am Moderator Beiträge: 13019 Registriert: 18. 03. 2005, 17:29 Wohnort: Hansestadt Lübeck Kontaktdaten: von am » 07. 2009, 19:36 Lass das SCHREIEN, wir verstehen Dich auch so.
Gewertet werden sowohl die benötigte Zeit als auch die Fehlerzahl. Allerdings geht es nicht darum, alle Fragen in kürzester Zeit richtig zu beantworten. Auch wenn Ihnen ein paar Fehler unterlaufen werden Sie den Test bestehen. Erscheinen Sie möglichst ausgeruht und ausgeschlafen zu dieser Prüfung, denn diese deckt Konzentrationsstörungen oder verlangsamte Reaktionen zuverlässig auf. Für diese u mfangreichen, medizinischen Tests gibt es keinen einheitlichen Preis. Existenzgründung als Taxiunternehmer - IHK Berlin. Sie kosten zwischen 90 und 200 EUR, abhängig vom Wohnort und dem gewählten Arzt. Was beinhaltet die Ortskundeprüfung? Ein(e) Taxifahrer(in) muss sich in dem zu fahrenden Gebiet gut auskennen Kostencheck: Diese dient der Sicherheit im Straßenverkehr, denn ein ortsunkundiger Fahrer stellt immer ein gewisses Risiko für die Verkehrssicherheit und die Fahrgäste dar. In manchen Städten wie München hat es diese Prüfung ganz schön in sich, denn einen blanken Stadtplan in einer Großstadt mit Straßennamen zu füllen ist eine kleine Herausforderung.
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Auch sollten Sie für diesen Test die Adressen und Hauptzugänge wichtiger Orte und die kürzeste Strecke zwischen zwei Straßen kennen. Den Fragenkatalog zur Ortskundeprüfung finden Sie in vielen Gemeinden online oder bekommen diesen beim Taxikurs ausgehändigt. Diese Prüfung dürfen Sie beliebig oft wiederholen. Sind Sie durchgefallen müssen Sie allerdings eine Sperrfrist abwarten, die je nach Stadt und Anzahl der nicht bestandenen Prüfungen zwischen vier Wochen und sechs Monaten liegt. Da die Prüfung wiederum zwischen 20 und 50 EUR kostet, ist eine gründliche Vorbereitung sehr sinnvoll. Was muss ich im Vorfeld alles erledigen? Kostencheck: Zunächst sollten Sie persönlich zur Gemeinde- oder Stadtverwaltung gehen und einen Antrag auf Erteilung des Personenbeförderungsscheins stellen. Taxi unternehmerschein kosten so viel kostet. Bringen Sie hierzu: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie den EU-Kartenführerschein mit. Die ärztlichen Atteste können Sie bereits bei der Antragstellung vorlegen. Diese können aber auch nachgereicht werden.
Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat. Die IHK Ulm, Olgastr. 97-101, 89073 Ulm ist zuständig für die Bewerber, die ihren Wohnsitz im Stadtkreis Ulm, in den Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und Biberach sowie im Alb-Donau-Kreis und Bodenseekreis haben. Zuständige Verkehrsbehörden für die Erteilung einer Genehmigung für den Taxi- und Mietwagenverkehr c) Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstr. 4, 72488 Sigmaringen, Tel. Taxi unternehmerschein kostenloser counter. 0 75 71/1 02-54 01, Fax 0 75 71/1 02-54 99 Die Genehmigung ist schriftlich bei den genannten unteren Verkehrsbehörden zu beantragen.
Laut § 49 PBefG ist der Verkehr mit Mietomnibussen und Mietwagen wie folgt definiert: Personenbeförderung mit Kfz, die nur im ganzen zur Beförderung angemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt. Die Fahrgäste müssen ein zusammengehöriger Personenkreis und über Ziel und Ablauf der Fahrt einig sein. Mit Mietwagen darf kein "taxenähnlicher" Verkehr betrieben werden. Im Gegensatz zum Verkehr mit Taxen dürfen Fahraufträge nur am Betriebssitz entgegengenommen werden; "öffentliches Bereithalten" ist nicht gestattet. Taxi unternehmerschein kosten 7. Der Mietwagen unterliegt besonderen Ausrüstungspflichten (u. Wegstreckenzähler). 2. Welche Voraussetzungen muss ich für eine Genehmigung erfüllen? Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit seines Betriebes, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Taxi- bzw. Mietwagenunternehmens nachweist.