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schöne Grüße # 4 Antwort vom 14. 2007 | 18:40 Von Status: Unparteiischer (9542 Beiträge, 2318x hilfreich) Der Rechtsanwalt sollte Stufenklage erheben und zwar zunächst auf Auskunft und dann auf Zahlung des Pflichtteils. Die kosten muß im Falle des Siegens der Gegner klagen. Es kommt aber auch in Betracht das Testament anzufechten. Es soll ja Sekten geben, die mittels Gehirnwäsche an Testamente kommen. Das wird allerdings ein schwieriges Unterfangen und die fehlerhafte freie Willensäußerung bei testamentabfassung zu beweisen, ist alles andere als einfach. Gruß Justice # 5 Antwort vom 14. 2007 | 18:46 Von Status: Student (2846 Beiträge, 882x hilfreich) # 6 Antwort vom 14. 2007 | 22:32 Von Status: Beginner (93 Beiträge, 36x hilfreich).. Erbrecht Aktuell - Mindern die Kosten der Testamentseröffnung und des Erbscheins den Pflichtteil? | NDEEX. mein Einspruch gegen die Richtigkeit des Testamentes... Wenn ich mich hier nicht richtig ausgedrückt habe bitte ich mir das nachzusehen. Gemeint ist, dass ich beim Nachlassgericht meine Zweifel an der Echtheit des Testamentes schriftlich mitgeteilt hatte. Nachdem man dann für ein Gutachter 1500¤ Vorschuss verlangt hatte und sowieso kein großes Erbe zu erwarten war habe ich letztlich in der Sache nicht weiterverfolgt.
Möchten Sie Ihren Pflichtteil geltend machen, weil Sie enterbt wurden? Ob Sie pflichtteilsberechtigt sind und wie Sie Ihren Anspruch auf den Pflichtteil durchsetzen können, erfahren Sie hier. Die wichtigsten Fakten Vollständiges Enterben ist schwer möglich. Für die allermeisten Erben verbleibt ein geminderter gesetzlicher Teil des Erbes, der sogenannte Pflichtteil. Wenn jemand enterbt wurde, kann er in der Regel den Pflichtteil verlangen. Pflichtteilsberechtigt sind Kinder, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Eltern. Enterbung liegt z. B. vor, wenn der Pflichtteilsberechtigte nicht im Testament oder im Erbvertrag bedacht wurde. Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Ende des Jahres der Kenntnisnahme, max. 30 Jahre. So gehen Sie vor Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf den Pflichtteil haben! Verlangen Sie Auskunft über den Nachlasswert vom Erben! Prüfen Sie den Nachlasswert! ᐅ Pflichtteil ⇒ Alles zu Anspruch, Höhe und Verjährung. Ermitteln Sie die Höhe Ihres Pflichtteils!
Für den involvierten Rechtsanwalt sowie das Verfahren fallen jedoch meist hohe Kosten an. Viele Pflichtteilsberechtigte können sich dies jedoch nicht leisten. Eine Möglichkeit zur Prozesskostenfinanzierung im Erbrecht zum Pflichtteil ist es unter anderem, einen gewerblichen Prozesskostenfinanzierer einzuschalten. Ein solches Unternehmen dient im Rahmen der Prozessfinanzierung als Geldgeber für den Prozess, im Gegenzug erhält es dann eine Erfolgsbeteiligung. Unter gewissen Umständen kann es dem oder den Erben auferlegt werden, die Kosten für den Anwalt und das Verfahren vor Gericht zu tragen. Hierzu müssen ihnen vom Pflichtteilsberechtigten jedoch im Vorhinein angemessene Fristen zur Erfüllung ihrer Pflichten gesetzt worden sein. Pflichtteilsrechner - Anwalt für Erbrecht. Eine Prozessfinanzierung ist dann unter Umständen nicht nötig. Prozesskostenhilfe bei einer Erbschaft: Den Pflichtteil per Klage einfordern Sie können Prozesskostenhilfe bei einer Erbschaft erhalten. Der Pflichtteil kann dann eingeklagt werden. Die wichtigste Form der Prozesskostenfinanzierung im Erbrecht zum Pflichtteil ist wohl die staatliche Prozesskostenhilfe.
G. v. U. aus Feldafing Wir verdanken Herrn Dr. Weißenfels ein für alle Seiten positives Ende eines außergerichtlichen Vergleiches, zu dem es ohne seine Taktik und seine starke Positionierung der Fakten nie gekommen wäre. Wir würden Herrn Dr. Weißenfels mit seiner speziellen Kompetenz in Erbsachen jedem guten Freund weiter empfehlen. D. K. aus Augsburg Ich möchte mich recht herzlich für die erfolgreiche kompetente Unterstützung und sehr angenehme und schnelle Zusammenarbeit mit Ihnen bedanken. Ich kann Sie an "ALLE Unwissenden in Sachen Erbe" mit gutem (bestem) Gewissen weiterempfehlen. E. R. aus Teneriffa, Spanien Für die erfolgreiche Vertretung in meinem Nachlassverfahren ein herzliches DANKE! Herr Dr. Weißenfels arbeitet äußerst professionell, zielbewusst und prägnant. Hervorheben möchte ich auch die stets freundliche, zuverlässige und zeitnahe Kommunikation. Ich habe mich bei ihm zu jeder Zeit "gut aufgehoben" gefühlt. K. H. aus Marktsteft Die Professionalität und überaus kompetente Vorgehensweise von Herrn Dr. Weißenfels haben mir meinen Pflichtteil der Erbschaft ermöglicht.
OLG Celle – Urteil vom 17. 03. 2022 – 6 U 63/21 Sohn erhebt wegen Enterbung durch seinen Vater Feststellungsklage Landgericht gibt der Klage des Sohnes statt OLG kassiert das Urteil erster Instanz in der Berufung Das Oberlandesgericht Celle hatte über eine Feststellungsklage zu entscheiden, mit der ein Betroffener die Unwirksamkeit seiner Enterbung feststellen lassen wollte. In der Angelegenheit war ein Erblasser im Jahr 2020 verstorben. Der Erblasser hatte in seinem Testament seine Ehefrau und eines seiner vier Kinder als Erben eingesetzt. Vater enterbt seinen Sohn wegen krimineller Handlungen Einem weiteren Sohn hatte der Erblasser in dem Testament dessen Pflichtteil entzogen und damit komplett enterbt. Begründet wurde diese Enterbung von dem Erblasser wie folgt: "Mein Sohn ist drogenabhängig und wegen Drogenhandels vorbestraft. Er hat mehrere Vorstrafen erhalten, u. a. eine Haftstrafe von 4 1/2 Jahren, die er zu 2/3 verbüßt hat. Meiner Kenntnis nach hat er Kontakt zu arabischen Großfamilien und betreibt in Zusammenhang damit den Handel mit Drogen.
Aber wie stehts mit meinen Kosten? Kann ich die vom Erben zurückverlangen? Wenn ich wegen Verzug einen Anwalt beauftragen muß so muß der Erbe die Kosten tragen wurde mir im Notariat gesagt. Vielleicht kann mir jemand mehr zu diesem Thema mitteilen??? Gruß mazi # 1 Antwort vom 10. 2007 | 11:43 Von Status: Unbeschreiblich (42408 Beiträge, 15167x hilfreich) Das sehe ich auch so. # 2 Antwort vom 10. 2007 | 13:25 Sicher denkt hier der/die eine oder andere wieso fragt der nicht seinen Rechtsanwalt selber? Das werde ich ganz sicher bei unserer nächsten Zusammenkunft auch ansprechen. Bis dahin ist mir eine Zweitmeinung sehr wichtig. Gruß zum Wochenende mazi # 3 Antwort vom 12. 2007 | 09:00 Hallo, mich hätte noch interessiert, ob mein Einspruch gegen die Richtigkeit des Testamentes einen Einfluß auf mein Verlangen nach Pflichtteilsauskunft hinsichtlich einem Verzug haben kann. Bzw., ob meine während meines Verlangens nach Pflichtteilauskunft noch laufende Einspruchsfrist den Erben von seiner Pflicht auf Auskunft befreit und somit kein Verzug vorliegen könnte.
Weigert sich der Erbe zur Zahlung des Pflichtteils, steht es dem Pflichtteilsberechtigten frei, seinen Pflichtteil einzuklagen. Wann verjährt der Anspruch auf den Pflichtteil? Die gesetzliche Verjährungsfrist ( § 195 BGB) von drei Jahren beginnt ab dem Ende des Jahres der Kenntnisnahme vom Tod des Erblassers. Bei Minderjährigen läuft die Frist erst ab dem Eintritt der Volljährigkeit. Beispiel: Der Pflichtteilsberechtigte erfuhr im Juni 2018 vom Testament des Erblassers. Die Verjährungsfrist beginnt folglich am 01. Januar 2019 und endet am 31. Dezember 2021. Hat der Pflichtteilsberechtigte keine Kenntnis bezüglich seines Pflichtteilsanspruchs, so verjährt dieser erst nach 30 Jahren. Die Sonderfälle zum Pflichtteil: Entzug, Verzicht und Klauseln Wann kann der Pflichtteil entzogen werden? Nur in wenigen Fällen können Eltern ihren Kindern den Pflichtteil entziehen: Wenn Kinder dem Erblasser, dessen Ehegatten, einem anderen Abkömmling oder einer dem Erblasser nahestehenden Person nach dem Leben trachten.