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Details Veröffentlicht: 27. Januar 2020 Kreis Ravensburg – Das Landratsamt Ravensburg baut sein Onlineangebot auch im Jahr 2020 weiter aus. Ab sofort kann die grüne Feinstaubplakette für im Landkreis zugelassene Fahrzeuge online bestellt werden. Nach erfolgreicher online-Bezahlung und Prüfung wird diese portofrei an die Bürgerinnen und Bürger nach Hause geliefert. Detail - Bürgerportal Landkreis Ravensburg. Außerdem dürfen sich alle Heimatverbundenen freuen: Fortan gibt es die HeimatKennzeichenhalterungen des Landkreises und der teilnehmenden Gemeinden auch online zu kaufen - portofreie Lieferung inklusive! Auf Grund der hohen Nachfrage von jährlich 5000 Interessierten besonders erfreulich: Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger online zur Lebensmittelbelehrung anmelden, online bezahlen und ihre Anmeldebestätigung im persönlichen Postkorb einsehen. Auch digital bürgerfreundlich, unter diesem Motto startete das Bürgerportal des Landkreises Ravensburg zum 1. April 2019. Seither können ausgewählte Verwaltungsdienstleistungen auch online genutzt werden.
Nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe eine mündliche und schriftliche Belehrung erforderlich. Dies gilt, wenn Personen erstmalig gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und dabei mit ihnen direkt (Hand) oder indirekt (Bedarfsgegenstände: Geschirr, Spüllappen, etc. ) in Berührung kommen, Personen in Küchen, Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstige Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind. Die Beschäftigten werden über Personalhygiene und Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Lebensmitteln informiert, da manche Krankheitserreger auf Lebensmittel übergehen und so auf andere Menschen übertragen werden können. Zudem werden Symptome und Erkrankungen erläutert, mit denen man nicht im Lebensmittelgewerbe arbeiten darf (Tätigkeitsverbot). Bei erstmaliger Ausübung der Tätigkeit (1. Stellenangebote Landratsamt Ravensburg - arztjobs.de. Arbeitstag) darf die Bescheinigung des Gesundheitsamtes nicht älter als 3 Monate sein. Danach ist diese Bescheinigung lebenslang gültig.
Bitte nehmen Sie dazu telefonisch Kontakt mit uns auf oder beantragen Sie dies über unser Bürgerportal. Im Gesundheitsamt Ravensburg: 0751 85-5310, 5311, 5312 in der Außenstelle Leutkirch: 07561 9820-5610. Wird eine Tätigkeit mit Lebensmitteln ohne Erstbelehrung begonnen, ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld belegt werden. Die Bescheinigung darf vor erstmaliger Arbeitsaufnahme nicht älter als 3 Monate sein, das heißt, Sie müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Belehrung mit der Arbeit beginnen. Die Belehrung setzt die Verständigung in deutscher Sprache voraus. Falls Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, brauchen Sie ein/e Dolmetscher/in (die Kosten können nicht übernommen werden). Bürgerportal des Landratsamtes Ravensburg: neue Onlinedienstleistungen verfügbar | Stadt Ravensburg. Die Belehrungen dauern ca. 1, 5 Stunden.
Andernfalls erfolgt dies im Anschluss an die Belehrung und kann so zu zeitlichen Verzögerungen führen. Unabhängig von der Belehrung nach § 43 IfSG können je nach Tätigkeit auch Hygieneschulungen nach der Lebensmittel-Hygieneverordnung (LMHV) und Schulungen über betriebliche Eigenkontrollen (HACCP) erforderlich sein. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Lebensmittelüberwachung. Sie hatten schon einmal eine Belehrung nach § 43 IfSG (ab 2001)? In diesem Fall können Sie sich für Informationen gerne telefonisch oder persönlich an uns wenden. Was früher Gesundheitszeugnis war, heißt heute Lebensmittelbelehrung Viele sprechen auch heute noch vom Gesundheitszeugnis, wenn sie die Lebensmittelbelehrung meinen. 2001 hat die Lebensmittelbelehrung das Gesundheitszeugnis abgelöst. Die bis zum 31. Dezember 2000 ausgestellten Gesundheitszeugnisse behalten ihre Gültigkeit sofern Sie noch im Original vorliegen und nach 1980 ausgestellt wurden. Sie ersetzen die Erstbelehrung. Auch hier liegt die Pflicht beim Arbeitgeber: Folgebelehrungen müssen wahrgenommen werden.
Über unser Buchungsportal können Sie sich hierfür anmelden. Bei technischen Problemen dürfen Sie sich gerne an uns wenden. Darüber hinaus bieten auch weiterhin niedergelassene Ärzte eine Hygienebelehrung an. Hier finden Sie Namen und Kontaktdaten der Ärzte im Ortenaukreis, die dazu berechtigt sind, ebenfalls Schulungen durchzuführen. Termine müssen direkt mit den Arztpraxen vereinbart werden. Dort erhalten Sie auch Ihr Zertifikat / Bescheinigung für die Erstbelehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Da infolge der Corona-Pandemie auch in den Praxen mit einem erhöhten Arbeitsaufkommen zu rechnen ist, bitten wir um Verständnis, dass nicht immer zeitnah Termine durch die Ärzte vergeben werden können. Zusätzlich bieten wir in Firmen und Einrichtungen unter bestimmten Umständen (u. a. Teilnehmerzahl, räumliche Möglichkeiten) auch Außentermine vor Ort an. Falls Sie dazu Fragen haben, dürfen Sie sich gerne unter 0781 805 9715 oder per Email: bei uns melden.