actionbrowser.com
13 Antworten Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet Hi, also ich finde, daß nichts dagegen jetzt kommt das berümte Wörtchen wenn! Wenn Du vorher mit eventuellen Bedenkenträgern sprichst;und das sind: Der Waldeigentümer und v. a. der hiesige Jagdpächter. Ich selbst bin Jagdpächter und hatte auch mal einen Bogenschützen in meinem Revier an einer Stelle angetroffen, wo es viele Feldhasen hat und hatte natürlich sogleich Bedenken, er könnte den Hasen nachstellen. Auf meine Ansprache stellte sich heraus, daß er eine ernst zu nehmende Bewaffnung bei sich führte. Grüne beklagen: Zunahme von Straftaten gegen Kommunalpolitiker - Startseite - idowa. Er hatte alles selber gemacht und mir gesagt er übe für die Disziplin "Cloud" oder so, für die am nächsten Tag ein Wettkampf ansteht. Er machte mir aber einen sehr anständigen Eindruck und nach einen kleinen Unterhaltung waren meine Bedenken ausgeräumt. Rede also vorher mit den entsprechenden Leuten und hinterlasse einen guten Eindruck. Im Hochwald schießen zu wollen, da würde ich an deiner Stelle erst garnicht denken. Egal, wer vorbei kommt denkt Du wilderst und du hast gleich die Polizei an der Backe.
Ein Bogen ist eine Waffe. Der Gebrauch dessen in einem öffentlich zugänglichen Platz ist daher untersagt. Solltet ihr jemanden verletzen, seid ihr juristisch betrachtet dafür belangbar und "schuldig". Vielleicht sprecht ihr euch mit der Polizei ab. Mal sehen, was die dazu sagen, möglicherweise geben die euch auch das ok, wenn ihr denen versichert, dass ihr in einem professionellen Verein seid. Darf man mit bogen im wald schießen 2. Der Bogen unterliegt nicht dem Waffengesetz in dem Sinne, das das Führen verboten wäre. Bei Einverständnis des Grundstücksbesitzers und unter der Auflage das Ihr niemanden gefährdet ist das Schiessen mit dem Bogen im Wald erlaubt! Siehe auch hier:
Hallo Alex549, ich bin mir ziemlich sicher, dass das Schießen mit erlaubnispflichtigen Schußwaffen (also auch kleinkalibrige Waffen) auf dem eigenen Grundstück, sofern dieses nicht als Schießstand abgenommen ist, nicht erlaubt ist. Anders ist das bei freien Waffen, wie z. b. einem Luftgewehr. Diese dürfen auf dem eigenen Grundstück abgefeuert werden, aber auch nur dann, wenn du sicherstellst, dass es theoretisch unmöglich ist, dass das Projektil dein Gründstück verlässt. Es ist also nicht erlaubt sich einfach ohne weiteres in den Garten zu stellen und dort auf irgendetwas zu schießen. Esseiden dein Garten ist so groß, dass aufgrund der Beschränkten Reichweite das Verlassen des Projektils von deinem Grundstück unmöglich ist, oder du das durch das Aufbauen von Barrikaden verhinderst. Beides praktisch eher nicht realisierbar. Darf man mit bogen im wald schießen in 2. Denkbar ist allerdings das Schießen im hauseigenen Keller oder Dachboden, wie es bestimmt von einigen hier im Forum praktiziert wird. Ich hoffe ich konnte dir helfen.