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Am 1. Januar 2001 ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz ersetzt das bis dahin gültige Bundesseuchengesetz (BSeuchG). Es beinhaltet wesentliche Veränderungen im Bereich Umgang mit Lebensmitteln. Im Hinblick auf Tätigkeiten im Lebensmittelbereich bedeutet dies: I. Gesundheitszeugnisse nach §§ 17, 18 BSeuchG werden seit dem 01. 01. 2001 nicht mehr erstellt. II. Ersetzt werden die Gesundheitszeugnisse durch Bescheinigungen des Gesundheitsamtes über durchgeführte Belehrungen nach §43 IfSG. Hierbei ist im Einzelnen zu beachten: 1. Eine Bescheinigung nach §43 IfSG benötigen alle Arbeitgeber und Mitarbeiter, die mit Lebensmitteln gemäß §42 Abs. 2 IfSG umgehen, vor erstmaliger Aufnahme einer solchen Tätigkeit. Auch das Reinigungspersonal (z. B. Spülkräfte) der Lebensmittelbedarfsgegenstände (z. Töpfe, Teller usw. Gesundheitsamt arnsberg gesundheitszeugnis germany. ) oder Erzieher/Pflegepersonal... benötigen eine solche Bescheinigung. 2. Diese Bescheinigung darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als drei Monate sein, d. h. die dreimonatige Frist der Bescheinigung nach §43 IfSG bezieht sich ausschließlich auf die erstmalige Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich.
Die Broschüre finden Sie hier: Hygienisch zubereiten - Feste Ehrenamtlich Tätige, die bei karitativen Organisationen oder im Rahmen von Selbsthilfegruppen Tätigkeiten in Küchen ausüben oder in direktem Kontakt mit Lebensmitteln stehen, unterliegen weiterhin der Belehrungspflicht. Wie erhalte ich eine Bescheinigung nach § 43 IfSG? Der Kreis Unna bietet zwei Formen der Belehrung an: Onlinebelehrung Präsenzschulung (findet derzeit nicht statt) Welche Folgebelehrungen muss der Arbeitgeber durchführen? Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit durch eine neue Mitarbeiterin oder eines neuen Mitarbeiters und dann jeweils in Abständen von zwei Jahren Folgebelehrungen durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren. Inhalt der Belehrung sind Hinweise zu den notwendigen Hygienemaßnahmen sowie Beschäftigungs- und Tätigkeitsverboten unter Berücksichtigung des speziellen Arbeitsplatzes. Zuständiges Gesundheitsamt für Warstein – Landkreis Soest. Die Dokumentation kann auf der Rückseite der Belehrungsbescheinigung erfolgen. Nach der Lebensmittelhygieneverordnung müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter / ihre Mitarbeiterinnen außerdem mindestens einmal jährlich zu Hygienethemen schulen und dies dokumentieren.
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