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2013, 17:46 Liebe Dossi, nein Trinkgelder müssen und sollen nicht gegeben werden. Ganz im Gegenteil, Therapeuten dürfen keine persönlichen Geschenke von Patienten annehmen. Und das ist auch gut so, denn emotionale Anteilnahme sollte nicht erkauft werden, sondern freiwillig und aus Professionalität geschehen. Eine gute, erkenntnisreiche Reha wünsche ich Dir! LG, pp Di., 19. 2013, 15:05 Danke, das beruhigt mich sehr, dass man nicht bei jeder Behandlung nachdenken muss, ob ein Trinkgeld erwünscht ist, oder nicht. Ja, ich erhoffe mir von der Reha, außer Abstand von den Alltagsproblemen, auch einige Erkenntnisse und ruhige Momente für einen selber. Darf ein pfegender Angehöriger Trinkgelder an Krankenhaus und Pflegeheim ausgeben ? — EnableMe Community. Launebär Forums-Insider, 80 Beiträge: 249 Di., 19. 2013, 15:42 Ja, davon hätte ich auch noch nie etwas gehört. Wenn es dann passt, kannst du ja noch immer über ein kleines Abschiedsgeschenk (Schokolade, eine Karte oder wie auch immer) nachdenken. Einige machen das, einige auch nicht. Eine Gute Reha wünsch ich dir! Leer Forums-Insider, 24 Beiträge: 159 So., 11.
Ich würde als Physio keins annehmen. 05. 2008, 14:16 Hallo Mampf, "es ist eine nette Geste, wenn Patienten sich nach Abschluß einer Behandlungsserie bedanken" das ist auch meine Meinung, ich persönl. habe bis jetzt nur eine "Kleinigkeit" (kein Geld) gegeben, wenn ich dort länger in Behandlung war. (ich arbeite übrigens in einer Branche, wo kein Trinkgeld üblich ist) Geändert von vogelente (05. 2008 um 14:24 Uhr) 18. 07. 2015, 15:02 Habe diesen alten Strang hochgeholt, weil bei mir das Thema bald ansteht. Überwiegend war ja der Tenor, Trinkgeld nur in der Gastronomie, Taxifahrer. Verstehe ich jetzt nicht ganz, warum beim Physiotherapeuten nicht. Beim Friseur gibt man in der Regel ja auch Trinkgeld. inkgeld ja oder nein und vor allem wie viel? Danke für Euer Feedback. Trinkgeld im krankenhaus 9. Es ist der Geist der sich den Körper baut Friedrich Schiller
Auf dieser Grundlage hat der rztegerichtshof des Saarlandes einen Arzt wegen Verletzung seiner Berufspflichten zu einer Geldbue von 15 000 Euro verurteilt. Er hatte sich von einer alleinlebenden Patientin hohen Alters aus Dankbarkeit fr die langjhrigen, fast tglichen Hausbesuche 500 000 Euro schenken lassen (Urteil vom 25. August 2010, GH 1/09). Das Gericht urteilte, dieses Geldgeschenk sei geeignet gewesen, fr einen objektiven Betrachter den Eindruck zu erwecken, dass es die Unabhngigkeit der rztlichen Entscheidung beeinflusst habe. Streit um schwarze Kassen im Klinikum Brandenburg. Darber, ob der Arzt die Schenkung behalten darf, sagt die Entscheidung allerdings nichts aus. Zwar ist die berufswidrige Schenkung wohl als nichtig anzusehen. Wird sie jedoch nicht zurckgefordert, muss der Arzt sie auch nicht von sich aus erstatten. Entsprechende Entscheidungen der rztegerichtshfe ber Zuwendungen der Pharmakonzerne lassen sich hingegen nicht finden. Auch darber, welchen Einfluss solche Zuwendungen auf rzte haben, wird seit Jahren gestritten.
Welcher Arzt kennt sie nicht, die Aufmerksamkeiten der Pharmaindustrie? Doch gibt es auch Zuwendungen, die rzte von dankbaren Patienten oder deren Angehrigen erhalten. Drfen rzte diese Geschenke annehmen oder verstoen sie damit gegen Berufspflichten? Machen sie sich sogar strafbar? Foto: iStockphoto Im Jahr 2012 sorgte ein Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) fr Aufsehen: Darin sprach das Gericht eine Pharmareferentin vom Vorwurf der Bestechung frei. Sie hatte niedergelassenen rzten im Rahmen eines sogenannten Verordnungsmanagements fr jedes verordnete Medikament des Arzneimittelherstellers fnf Prozent des Herstellerpreises zukommen lassen. Außergewöhnliche Belastung: Trinkgelder an Krankenpflegepersonal | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe. Der BGH stellte fest, dass niedergelassene rzte weder Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen sind noch Aufgaben der ffentlichen Verwaltung wahrnehmen, weshalb sie als Objekt einer Bestechung oder Tter einer Bestechlichkeit im Sinne des 299 des Strafgesetzbuchs (StGB) ausscheiden (Beschluss vom 11. Oktober 2012, Az. : 5 StR 115/11).
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Bob, vielleicht wäre es hilfreich, mit dem Arbeitgeber zu reden, um hier eine eindeutige Regelung zu erhalten. So wäre z. B. die Definition einer Geringfügigkeitsgrenze möglich, die es einerseits ermöglicht, dem Patientenwunsch nach individueller Anerkennung nachzukommen und andererseits eine unzulässige Beeinflussung verhindert. Meine Erfahrungen aus früherer Zeit sind in Bezug auf "Trinkgelder" sehr zwiespältig. So gab es Angehörige, die meinten, einem einen Zwanziger zustecken zu müssen, damit man sich ja gut um den Vater kümmert und es gab Patienten, denen es ein echtes Bedürfnis war, der favorisierten Pflegekraft mit ein, zwei oder auch fünf Mark eine Freude zu machen, deren Leistung auf diesem Wege anzuerkennen. Bei diesen Patienten rief ein Hinweis darauf, dass es doch zum Job gehört und jeder dazu verpflichtet ist, nur Unverständnis hervor bzw. löste unter Umständen auch negative Reaktionen (Beleidigt sein, sich abgelehnt fühlen etc. Trinkgeld im krankenhaus 5. ) hervor. Die in Tarifverträgen und vielen Arbeitsverträgen zu findende Regelung hätte auch zur Folge, dass selbst der Kuchen für die Station oder die Tafel Schokolade zwischendurch abgelehnt werden müßte, was aber selten geschieht.
Shop Akademie Service & Support Kommentar Im Streitfall hatte ein an Multipler Sklerose Erkrankter bei Krankenhausaufenthalten sowie für Krankengymnasten, Masseure und Ergotherapeuten Trinkgelder aufgewendet. Anders als Finanzamt und Finanzgericht (vgl. FG Köln, Urteil v. 16. 6. 1994, 2 K 598/94, EFG 1994 S. 1049) bejahte der Bundesfinanzhof dem Grund nach die Abziehbarkeit dieser Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung. Nach Meinung des BFH gehören Trinkgelder, die im Zusammenhang mit der ärztlich angeordneten Behandlung einer Krankheit hingegeben werden, ihrer Art nach zu den unmittelbaren Krankheitskosten. Trinkgeld im krankenhaus 4. Wie sonstige Kosten einer Heilbehandlung beruhen solche Kosten darauf, daß der Steuerpflichtige aus tatsächlichen Gründen gezwungen ist, bei einer Erkrankung medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen und sich betreuen zu lassen. Nach Auffassung des BFH handelt es sich bei im Zusammenhang mit einer Erkrankung gewährten Trinkgeldern um zusätzliches Entgelt, zu dem sich der Kranke aufgrund der ihm erbrachten vertragsgemäßen Leistung verpflichtet fühlt und das von dem Leistungsempfänger auch tatsächlich erwartet wird.