actionbrowser.com
Kammergericht Berlin, Urteil vom 31. 1. 2018 (Az. : 6 U 115/17) Zusammenfassung Wenn zwischen Kreditkartenunternehmen und Reiserücktrittsversicherer seit längerem kein Versicherungsvertrag mehr besteht, hat der Kreditkartenbesitzer keinen Anspruch auf Versicherungsleistung. Ausgangslage Eine Frau hatte 2014 eine Schiffsreise für sich und ihren Ehemann gebucht. Seit 2008 hatte sie eine Kreditkarte, in deren Leistungsumfang auch eine Reiserücktrittsversicherung enthalten war. Krankheitsbedingt musste sie die Reise Ende 2014 stornieren und verlangte vom Versicherer die Stornokosten in Höhe von 7. 630 Euro zurück. Ihre Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht?. Der Reiserücktrittsversicherer fühlte sich aber nicht mehr zuständig, weil der Vertrag zwischen der Versicherung und dem Kreditkarteninstitut bereits zum 01. Januar 2010 beendet wurde. 2. Die Klage Die Frau verklagte die Versicherung auf Übernahme der Stornokosten. Sie begründete ihre Klage damit, dass sie nicht über die Änderung der Leistungen informiert wurde. 3. Das Urteil Das Landgericht Berlin folgte dieser Argumentation zwar in der ersten Instanz, die Klage wurde jedoch vom Kammergericht Berlin in zweiter Instanz abgelehnt.
Ist Ihre Reise jedoch teurer, sollten Sie sich genau ausrechnen, ob sich nicht der Abschluss einer separaten Reiserücktrittsversicherung für Sie lohnt. Ihre Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht: Was können Sie tun? Wenn auch Sie Probleme bei der Erstattung Ihrer Stornokosten durch Ihren Versicherer haben, wenden Sie sich an einen unserer spezialisierten Anwälte für Versicherungsrecht. Bei einer Ersteinschätzung ermitteln wir zunächst, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen für die Eintrittspflicht des Versicherers vorliegen und er somit verpflichtet ist, zu zahlen. In dieser Ersteinschätzung prüfen wir zudem, ob sich ein Vorgehen gegen die Versicherung für Sie lohnt und ob diese für Sie wirtschaftlich sinnvoll wäre. 🥇Reiserücktrittsversicherung und Hunde - Alle relevanten Versicherungsfragen zu den Hunden (2021). Zögern Sie somit nicht, sich mit Ihren Fragen an unsere spezialisierten Anwälte für Versicherungsrecht zu wenden. Zur Erstberatung im Versicherungsrecht
Das war im Hinblick auf den Blindenhund nicht gegeben. Tipp: Reiserücktrittsversicherung bei Kreditkarten enthalten Bevor Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen, sollten Sie zunächst prüfen, ob dieser Versicherungsschutz bei den Leistungen Ihrer Kreditkarte enthalten ist. Oftmals bieten die Kreditkartenfirmen eine Reiserücktrittsversicherung mit an. Dann sind Sie wahrscheinlich schon versichert und müssen nicht erneut eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Achten Sie jedoch in jedem Fall auf folgende Dinge: Ihre Reise sollte versichert sein, auch wenn sie nicht mit der entsprechenden Kreditkarte bezahlt wurde. In den Bedingungen sollte eine Selbstbeteiligung ausgeschlossen sein. Auch der Reiseabbruch sollte versichert sein. Reiserücktrittsversicherung visum verweigert ausstrahlung von wahlwerbespot. Ist nur der Karteninhaber versichert oder die komplette Familie? Wie groß ist die Familie nach Definition der Kreditkartenfirma? Der Reisepreis sollte nicht schon bei 5000 Euro gedeckelt sein. Haben Sie nur eine kleine Reise geplant, die eine geringere Summe kostet, dann sind Sie wahrscheinlich mit der Reiserücktrittsversicherung Ihrer Kreditkarte gut bedient.
vier Personen und bis zu zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder gebucht? Dann sind Ihre Mitreisenden und deren Angehörige und Betreuungspersonen entsprechend Risikopersonen. In allen anderen Fällen gelten nur Ihre Angehörigen, die Angehörigen Ihres Lebensgefährten und Betreuungspersonen als Ihre Risikopersonen.
null Ob eine Reiseversicherung verpflichtend oder obligatorisch ist, hängt nicht nur von der Versicherungsart, sondern auch vom Reiseland ab.