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Dies bestimmt § 110 BetrVG. Bestellung des Wirtschaftsausschusses Gemäß § 107 Abs. 1 Satz 1 BetrVG besteht der Wirtschaftsausschuss aus drei bis sieben Mitgliedern, die dem Unternehmen angehören müssen. Mindestens ein Mitglied muss auch im Betriebsrat sein. Der Betriebsrat bestimmt die personelle Besetzung des Ausschusses für die Dauer seiner Amtszeit nach seinem Ermessen. Das legt § 107 Abs. 2 Satz 1 BetrVG fest. Die Benennung und Entsendung erfolgt durch einfachen Mehrheitsbeschluss. Die wichtigsten Fragen zum Wirtschaftsausschuss | W.A.F.. Amtszeit des Wirtschaftsausschusses Grundsätzlich ist die Amtszeit des Wirtschaftsausschusses identisch mit der des Betriebsrats. Sie endet jedoch, wenn die Belegschaftsstärke unter weniger als 101 ständig beschäftigte Arbeitnehmer sinkt. Geschäftsordnung: Organisation der Arbeit Es gibt wenig gesetzliche Vorschriften darüber, wie der Wirtschaftsausschuss seine Arbeit organisieren sollte. In jedem Fall ist es ratsam, dass er sich eine Geschäftsordnung gibt (siehe dazu auch das Muster am Ende dieses Kapitels).
Quelle: © Monkey Business / Foto Dollar Club Eine Arbeitsteilung innerhalb des Betriebsrats kann sinnvoll sein. Dessen Aufgaben sind oft komplex und verlangen Spezialwissen. Fachausschüsse können helfen, sich den Spezialfragen im Betrieb zu widmen. Ein Betriebsausschuss ist in vielen Fällen zwingend vorgeschrieben. Doch was machen Ausschüsse, wie weit reichen die Kompetenzen? Hier die 7 wichtigsten Fragen. 1. Gibt es einen Unterschied zwischen Betriebs- und Fachausschuss? Ja. Sogar einen sehr wichtigen. Der Betriebsausschuss muss zwingend in größeren Betrieben gebildet werden. Häufig gestellte Fragen FAQs / Wirtschaftsausschuss / Poko-Institut. Ab 9 Mitglieder eines Betriebsratsgremiums schreibt das Betriebsverfassungsgesetz das Bilden eines Betriebsausschusses vor (§ 27 BetrVG). Er übernimmt die laufenden Geschäfte des Betriebsrats, dazu gehören die Organisation sämtlicher Sitzungen, der Schriftverkehr, die Annahme von Anträgen, das Einholen von Auskünften und das Umsetzen der Betriebsratsbeschlüsse. Daher hat der Betriebsausschuss die Funktion eines geschäftsführenden Vorstands.
Deshalb hat der Arbeitgeber den Wirtschaftsausschuss rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten. Er muss außerdem darstellen, wie sich dies auf die Personalplanung auswirkt. Rechtzeitig ist die Unterrichtung dann, wenn sie vor der endgültigen Entscheidung des Unternehmers erfolgt. Denn sonst könnte der Betriebsrat – der ja noch später als der Wirtschaftsausschuss informiert wird – keinen Einfluss mehr auf die unternehmerischen Pläne der Geschäftsleitung nehmen. Umfassend ist die Unterrichtung dann, wenn sich der Ausschuss aufgrund der Mitteilungen ein genaues, zutreffendes und vollständiges Bild über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens machen kann (BAG vom 20. 11. 1984, in: AP Nr. Wirtschaftsausschuss betriebsrat fragen zum. 3 zu § 106 BetrVG). Es soll möglichst kein Informationsgefälle zwischen Geschäftsleitung und Wirtschaftsausschuss bestehen. Im Rahmen der Unterrichtung hat der Wirtschaftsausschuss auch einen Anspruch darauf, dass ihm die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.
11. 1984 – 1 ABR 64/82). Die Form der Vorlage von Unterlagen gegenüber dem Wirtschaftsausschuss kann als Papierausdruck oder als elektronische Datei erfolgen. Wirtschaftsausschuss & Betriebsrat | Handlungsmöglichkeiten | Betriebsrat. Welche Form zu wählen ist, ist sowohl vom Umfang der Auskunftserteilung abhängig, als auch von deren Inhalten. Das kann bei einfachen Datensätzen anders zu beurteilen sein als bei umfangreichen Dokumenten ( BAG, Beschluss vom 12. 02. 2019 – 1 ABR 37/17).
Sowohl Betriebsrat als auch Wirtschaftsausschuss haben einen Anspruch auf wirtschaftliche Informationen und Mitwirkung. Gesetzeslage und Bestimmungen erlauben, dass sie Unternehmensprozesse kritisch begleiten können. Als Interessenvertretung der Arbeitnehmer in einem Betrieb hat der Betriebsrat gemäß § 80 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) bestimmte Aufgaben zu erfüllen. Er soll sich für ausreichend besetzte Arbeitsplätze und gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten einsetzen. Sieht der Betriebsrat diese Ziele gefährdet, kann er mit einer Generalanspruchsklausel auf Information gemäß § 80 Abs. 2 BetrVG prüfen, ob und welche Aufgaben sich für ihn daraus ergeben. Wirtschaftsausschuss betriebsrat aufgaben. Dafür benötigt er konkrete wirtschaftliche Informationen über das Unternehmen, über Ereignisse und Prozesse. Kann der Betriebsrat nachweisen, dass die angeforderten Informationen über das Unternehmen einen konkreten Bezug zu seinen Aufgaben hat, etwa wenn es um Arbeitsplatzsicherheit- und Bedingungen geht, muss das Unternehmen ihm die wirtschaftlichen Informationen zur Verfügung stellen.