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Als Beispiel können hier die aktuell nicht mehr berücksichtigungsfähigen Hochschulzeiten oder Ausbildungszeiten, die bis zum Jahr 2004 generell für die ersten drei Jahre einer Berufstätigkeit angenommen wurden, genannt werden. Sollte sich im Rahmen eines Überprüfungsantrages nach aktuellem Recht eine geringere Rentenzahlung ergeben, hat dies zwar nicht eine geringere Rentenzahlung zur Folge. Jedoch wird der aktuelle Rentenbetrag solange nicht mehr an der Rentendynamisierung teilnehmen, bis die korrekte Rentenhöhe des neu errechneten Rentenbetrages erreicht ist. Die Rente wird also "ausgespart". Daher gilt: Bevor Sie einen Überprüfungsantrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger stellen und die Berücksichtigung der DDR-Jahresendprämien beantragen, sollte ein kompetenter Rentenberater kontaktiert werden. Urteil bundessozialgericht b 4 rs 4 06 r studio. Künftige Rentenbezieher Bei künftigen Rentenbeziehern sind die bezogenen DDR-Jahresendprämien beim Rentenantrag mit anzugeben und werden dadurch bei der Rentenberechnung, die mit dem Rentenbescheid mitgeteilt wird, berücksichtigt.
Das Gebot zur rückwirkenden Rücknahme gilt nicht in bestimmten Fällen der Bösgläubigkeit (Abs 1 S 2 aaO). Im Übrigen "kann" (Ermessen) der anfänglich rechtswidrige Verwaltungsakt auch in sonstigen Fällen, also über die Fälle des Abs 1 S 1 aaO hinaus, für die Vergangenheit zurückgenommen werden (Abs 2 S 2 aaO). 13 Da sich § 44 Abs 1 SGB X nur auf solche bindenden Verwaltungsakte bezieht, die - anders als die feststellenden Verwaltungsakte im Überführungsbescheid vom 11. Urteil bundessozialgericht b 4 rs 4 06 r.k. 1997 - unmittelbar Ansprüche auf nachträglich erbringbare "Sozialleistungen" (§ 11 S 1 SGB I) iS der §§ 3 ff und 18 ff SGB I betreffen (BSGE 69, 14, 16 = SozR 3-1300 § 44 Nr 3), kann sich der Rücknahmeanspruch des Klägers nur aus Abs 2 aaO ergeben. Nach dieser Vorschrift ist ein rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen (S 1). Er kann auch für die Vergangenheit zurückgenommen werden (S 2). Der bestandskräftige Überführungsbescheid vom 11.
2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24. 5. 2011). Das SG hat die für jeden Zeitabschnitt gesondert eingeleiteten Klageverfahren miteinander verbunden und den Beklagten für den Ablehnungszeitraum verpflichtet, dem Kläger Leistungen in gesetzlicher Höhe unter Berücksichtigung einer Bedarfsgemeinschaft mit der Zeugin zu bewilligen. Im Übrigen hat das SG die Klagen abgewiesen (Urteil vom 25. Urteil bundessozialgericht b 4 rs 4 06 r 40mm spurverbreiterung. 2015). Im Berufungsverfahren hat der Berichterstatter darauf hingewiesen: "… dass die Berufung unzulässig sein dürfte … Die Beschwer des Klägers liegt allenfalls darin, dass ihm nicht die Regelleistung für Alleinstehende zugesprochen wurde. Diese Beschwer erreicht 750, 00 € nicht, so dass die Berufung unzulässig ist. Es ist daher beabsichtigt die Berufung als unzulässig zu verwerfen …". Das LSG hat am 8. 2018 durch Beschluss entschieden. Ein höherer Anspruch könne sich nur aus der höheren Regelleistung ergeben; der Differenzbetrag unterschreite im Streitzeitraum die Wertgrenze aus § 144 Abs 1 Satz 1 Nr 1 SGG deutlich.
25) lassen sich Rentenbescheide nicht dahin auslegen, sie enthielten irgendeine Regelung über das Fehlen eines Tatbestandes der fiktiven Rentenversicherung nach dem AAÜG. Die Revision war hier gem. B 4 RS 4 / 06 R | Ihre Vorsorge. § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG zuzulassen, da der Senat von der Rechtsprechung des BSG abweicht, wonach einer isolierten Klage auf Feststellungen nach dem AAÜG neben einer anhängigen Rentenklage "ein schutzwürdiges Interesse" fehlen und deshalb unzulässig sein soll (BSG, Urteil vom 23. 21, dokumentiert in Juris).
Obwohl wegen mehrerer Bewilligungszeiträume gestritten werde, handele es sich nicht um laufende Leistungen für mehr als ein Jahr. Mit seiner vom Senat zugelassenen Revision macht der Kläger eine Verletzung von § 144 Abs 1 Satz 2 SGG geltend. Bei einer Verbindung seien mehrere Streitzeiträume zusammenzurechnen.
Hier der Versuch zur Darstellung der Wirkung JEP im Jahr 1992. Da eine Vorschau nicht möglich ist, zunächst die Probe. Sollte es klappen, kann ich für weitere Jahre Einfügungen machen. Beispielanhang 2 Darstellung 1 (ohne FZR) Jahr 1972. ÜÜ 0, 0000.. 0, 5860.. 0, 9567.. 1, 5427... 0, 00€.. 7. 200, 00.... 4. 800, 00.. 1. 000, 00 0, 0000.. 6. 000, 00.. 100, 00 0, 0000.. 200, 00.. 200, 00 0, 0000.. 8. 400, 00.. 300, 00 0, 0000.. 9. 600, 00.. 400, 00 0, 0000.. 10. 500, 00 0, 0000.. 12. 600, 00 0, 0000.. 13. 700, 00 0, 0000.. 14. 800, 00 0, 0000.. 15. 900, 00 0, 0000.. DDR-Jahresendprämien werden bei Rentenberechnung berücksichtigt. 16. 2. 000, 00 JEP Berücksichtigung im Jahr 1972 wegen BBG Überschreitung = Null.