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1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Teile I und II der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung von Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfern, Familienpflegerinnen und Familienpflegern. 1. 2 Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen. 2 Gegenstand der Förderung Gegenstand der Förderung kann sein: 2. 1 die bedarfsgerechte Ausbildung für die Familienpflege in staatlich anerkannten Fachseminaren für Familienpflege an nach dieser Richtlinie geförderten Fachseminaren in Höhe des im jeweiligen Fördermonat geltenden Landesfördersatzes (Nummer 5. Vermwertgebo nrw 2010 qui me suit. 4) und nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes oder 2. 2 Altenpflegehilfe in staatlich anerkannten Fachseminaren für Altenpflege, die auch gleichzeitig Kurse für die Altenpflegeausbildung durchführen, in Höhe des im jeweiligen Fördermonat geltenden Landesfördersatzes (Nummer 5.
umwelt-online-Demo: VermWertKostO NRW - Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen
4) und nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes. 3 Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind die Träger der staatlich anerkannten Fachseminare für Alten- und Familienpflege mit Sitz der Fachseminare in NRW. 4 Zuwendungsvoraussetzungen 4. 1 Eine Förderung erfolgt nur, wenn 4. 1. 1 die Ausbildung nicht auf Grund anderer Bestimmungen gefördert wird, 4. Vermwertgebo nrw 2014 edition. 2 für die Ausbildungen in den Kursen, für die eine Landesförderung beantragt wird, kein Schulgeld erhoben wird, 4. 3 die geförderten Auszubildenden ihre praktische Ausbildung bei einer Einrichtung in Nordrhein-Westfalen ableisten und 4. 4 die Zahl der Schülerinnen und Schüler pro Kurs auf maximal 28 Auszubildende begrenzt ist. 4. 2 Soweit nicht anders durch die oberste Landesbehörde bestimmt, darf die Zahl der nach Maßgabe dieser Richtlinie und aufgrund anderer Rechtsvorschriften geförderten Schülerinnen und Schüler pro Kurs 25 nicht übersteigen. 4. 3 Die Festlegung von Qualitätsstandards durch die oberste Landesbehörde als Fördervoraussetzungen bleibt vorbehalten.
2 und 6 abzurechnen wären, die aber vor dem 20. Dezember 2019 beantragt worden sind, sind nach der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Gebührenordnung abzurechnen. § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. März 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten nach Satz 1 tritt die Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung vom 5. Juli 2010 ( GV. 390), die zuletzt durch Verordnung vom 1. März 2018 ( GV. 187) geändert worden ist, außer Kraft. SGV Inhalt : Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) | RECHT.NRW.DE. Düsseldorf, den 12. Dezember 2019 Der Minister des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Herbert R e u l GV. 2019 S. 966
6 Bewilligungsverfahren 6. 1 Bewilligungsbehörden sind die Bezirksregierungen. Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr. 6. 2 Zuwendungen werden nur auf Antrag gewährt. Anträge für die Altenpflegehilfe- und Familienpflegeausbildung sind nach dem Muster der Anlage 1 bei der Bewilligungsbehörde zu stellen. Für alle laufenden Ausbildungen und für Ausbildungen, die in der ersten Hälfte des jeweiligen Jahres beginnen, sind die Anträge für den gesamten Ausbildungszeitraum bis zum 1. November des dem Ausbildungsbeginn vorhergehenden Jahres einzureichen. Abrechnung von Vermessungsleistungen. Für Ausbildungen, die in der zweiten Hälfte des Jahres beginnen, sind die Anträge für den gesamten Ausbildungszeitraum bis zum 1. Juni des laufenden Jahres einzureichen. Zum 1. Juni und 1. November eines jeden Jahres haben die Zuwendungsempfänger eingetretene Änderungen den Bewilligungsbehörden mitzuteilen. Auf der Grundlage dieser Meldungen werden die Bewilligungsbescheide angepasst. 6. 3 Die Landeszuwendung für die Altenpflegehilfe- und Familienpflegeausbildung ist nach dem Muster der Anlage 2 zu bewilligen.