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Hendrik Hesse Der Autor ist Inhaber der Aufzugsberatung Hesse Lesen Sie auch: Welche Pflichten haben Aufzugbetreiber?
Themenwelten Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit Betriebssicherheit und Arbeitsstätten Notfallplan für Aufzüge ist gemäß Betriebssicherheitsverordnung Pflicht Gemäß der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Betreiber von Aufzugsanlagen zur Personenbeförderung einen Notfallplan erstellen. Diese Angaben sind Pflicht. Betreiber von Aufzugsanlagen gelten vor dem Gesetz als Arbeitgeber. Downloads - NUNN AUFZUGSBAU. Das bedeutet, dass sie an die Pflichten gebunden sind, die aus der Bertriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen hervorgehen. Betriebssicherheitsverordnung schreibt Notfallplan vor Umso wichtiger ist es, dass sie die Änderung der Betriebssicherheitsverordnung beachten, denn in dieser wurden erweiterte Pflichten für Betreiber von Aufzugsanlagen definiert. Dazu gehört, dass jeder Betreiber von Aufzugsanlagen zur Personenbeförderung seit dem 31. Mai 2016 einen Notfallplan erstellen muss. Das gilt für Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Paternoster, Bauaufzüge etc.
Mit einem Musterformular und erklärenden "Ausfüllhilfen" unterstützt TÜV Süd die Betreiber von Aufzugsanlagen bei der Erstellung von Notfallplänen. Die neue Betriebssicherheitsverordnung schreibt vor, dass spätestens bis 31. Mai 2016 für alle Aufzugsanlagen ein Notfallplan anzufertigen und dem Notdienst zur Verfügung zu stellen ist. Der Notfallplan enthält unter anderem Angaben zum Standort der Anlagen, zum verantwortlichen Arbeitgeber bzw. Betreiber, zu Personen mit Zugang zu allen Einrichtungen der Anlage und zum Aufzugswärter bzw. zur "beauftragten Person", die eine Notbefreiung vornehmen können. Wenn es keinen Notdienst gibt, ist der Notfallplan beim Aufzugswärter bzw. Notfallplan aufzug download.php. bei der "beauftragten Person" zu hinterlegen. Spätestens bis 31. Mai 2016 muss für alle Aufzugsanlagen ein Notfallplan erstellt sein und dem zuständigen Notdienst vorliegen. Bei Neuanlagen muss der Notfallplan bereits vor Inbetriebnahme vorliegen. Hier gibt es keine Übergangsfrist. Das Formular kann einfach heruntergeladen und am Computer ausgefüllt und ausgedruckt werden.
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Kabelbau Die Elektro Meier GmbH ist überwiegend im Kabelbau tätig. Darunter fallen Grabe- und Fräsarbeiten sowie die Verlegung von Kabeln. Beim Kabel verlegen arbeiten wir nach den neuesten Verfahrenstechniken und wickeln den Auftrag übergreifend ab. Je nach Bedarf fordern wir Kabelpläne oder verkehrsrechtliche Anordnungen an, öffnen Graben/Gruben und stellen nach Bauabschluss die ursprünglichen Oberflächen wieder her. Da wir für diverse namhafte Energieversorger arbeiten, ist unser Personal bestens geschult und arbeitet nach den aktuellen Vorgaben. Auf Grund unseres großen Fuhrparks und unser bestens geschultes Personal sind wir in der Lage die verschiedenen Möglichkeiten des Kabelbaus anzuwenden und die Baustellen ohne Fremdfirmen abzuwickeln. Freileitungsbau Beim Freileitungsbau werden die Seile über Masten geführt. Meier elektro erfahrungen van. Unsere firmeneigenen Hubarbeitsbühnen ermöglichen uns, Masten aus unterschiedlichen Materialien wie Holz, Stahl oder Beton zu stellen, abzubauen, oder die jeweiligen Leitungen zu reparieren, montieren oder demontieren.