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Endlich Schulkind! In der bunt geschmückten Aula war die Spannung am ersten Schultag spürbar. Die Erstklässler nahmen mit ihren Schultüten auf den Ehrenplätzen bei ihren neuen Klassenlehrerinnen Platz und verfolgten mit großen Augen das Geschehen. Alle Klassen und Klassenlehrerkräfte winkten den Erstklässlern zu, als sie vorgestellt wurden. Dann wurden die ABC-Schützen mit ihrem Namen aufgerufen und einzeln von den beiden Lehrerinnen Frau Lang und Frau Dymalla begrüßt und den anderen Kindern vorgestellt. Die Klassen 2a und 2b sangen mit ihren Klasselehrerinnen Frau Widulle und Frau Schenk "Einfach klasse, dass du da bist! " Nach guten Wünschen für das Schuljahr zogen die Schulanfänger zur ersten Unterrichtsstunde in ihre Klassenzimmer ein. Dabei applaudierten alle Mitschüler. Im Nu war die erste Schulstunde vorbei. Kein Wunder: mit Singen, Malen und Lesen verging die Zeit wie im Flug.
Schüler, Eltern und viele Gäste haben Sandra Steingröver am Freitag offiziell in ihr Amt als Leiterin der Franziskus-Grundschule eingeführt. Mit Liedern und Tänzen bereiteten die Kinder ihr einen warmen Empfang. Foto: Daniel Lüns Zur Amtseinführung haben die Kinder der Franziskus-Grundschule für ihre neue Schulleiterin Sandra Steingröver (4. v. l. ) gesungen und getanzt – und eine große Schultüte gepackt. HOPSTEN. Ohne die Kinder aus Halverde klappt es diesmal nicht, erklärt Lehrerin Astrid Husmann: "Wie es sich für eine Verbundschule gehört: Es geht nur gemeinsam. " Kurz darauf singen die Schüler der Franziskus-Grundschule gemeinsam mit denen aus Hopsten das Lied "Klasse, dass du da bist" – und heißen ihre neue Schulleiterin Sandra Steingröver willkommen. Zur Amtseinführung waren am Freitag viele Gäste in die Aula des Schulzentrums gekommen. Unter die Schüler der Schulstandorte in Hopsten, Schale und Halverde mischten sich unter anderem Eltern und Vertreter von Kirche und Verwaltung.
"Herzlich willkommen! " – so lautete der Grundtenor der Einschulungsfeier der Erstklässler am vergangenen Samstag in der Festhalle in Bodnegg. Und so konnten sich nicht nur die neuen und kleinsten Schülerinnen und Schüler am BZ fühlen. Neben diesen Hauptpersonen des Tages galt dieser Gruß auch den Eltern und Geschwistern, sowie den weiteren Gästen aus dem Kreis der Familien. Mit einem Tanz "Unser Kreis, der sei offen" begrüßten die neuen Zweitklässler ihre Nachfolgerinnen und Nachfolger und nahmen die Jüngsten in ihre Mitte. Mit dem Lied "Einfach spitze, dass du da bist" wurde der folgende ökumenische Gottesdienst eröffnet. Herr Diakon Friedrich und Herr Pfr. Bürkle gestalteten den Gottesdienst unter Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler und mitgestaltet von Frau Müller am E-Piano. Ein Puzzle gab Anlass innezuhalten und darüber nachzudenken, was im Schulalltag zählt- miteinander Lösungen finden, miteinander arbeiten, sich gegenseitig respektieren. Der Gottesdienst schloss mit der Einzelsegnung für die Erstklässler.
Danach ging es weiter zum schulischen Begrüßungsteil. Einfach klasse, dass du da bist… diesem mitreißenden Song, dargeboten von den Schülerinnen und Schülern der 2. Klassen, erfolgte die Eröffnung eines bunten Programmteils. Von Schülerinnen der 2a wurden alle nochmals zum 2. Teil der Einschulungsfeier begrüßt. Und das Gedichte vortragen, auswendig und ohne Versprecher, gar nicht so einfach ist, bewiesen dann Schülerinnen aus der 2b – auswendig und mit humorvollen Fast-Versprechern. Dann gab es eine Premiere: Schulleiter Alexander Matt begrüßte alle und besonders die Erstklässlerinnen und -klässler in seiner neuen Funktion am BZ Bodnegg. Miteinander unterwegs – gemeinsam wachsen…das Motto des BZ stellte er in den Mittelpunkt seiner kurzen Ansprache, sind doch gerade die Schulbeginner auf einem gemeinsamen neuen, facettenreichen Weg bis zum Schulabschluss. Zu einem kleinen Highlight dank vieler Flashlight (ein kleiner Höhepunkt dank Blitzlichtgewitter) wurde der dann folgende Flumi-Tanz, zu dem alle, auch die "Neuen" auf die Bühne gebeten wurden.
Bis der Antrag überhaupt bearbeitet wird. Erwerbsgeminderte müssen sehr lange warten, bis die Rente bewilligt wird. Und dann noch einmal bis die Leistung auch ausgezahlt wird. Wie lange dauert es bis Erwerbsunfähigkeitsrente durch ist? Hierfür stellt der Anspruchsberechtigte einen Antrag auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung. Die Bearbeitungszeit liegt normalerweise bei drei bis vier Monaten. Wie lange dauert nachzahlung der rente nach rentenbescheid?. Entsprechend frühzeitig sollte der Antrag vorbereitet und eingereicht werden. Wie wird die rentennachzahlung versteuert? Die Besteuerung von Renten erfolgt im Zuflusszeitpunkt. Das gilt auch für Rentennachzahlungen für frühere Jahre. In diesem Fall wird der gesamte Nachzahlungsbetrag ebenso wie die laufende Rente im Jahr des Zuflusses nachgelagert oder mit dem Ertragsanteil besteuert. Kann eine Nachzahlung von der Rente gepfändet werden? Diese Nachzahlung unterliegt nicht in voller Höhe der Pfändung, denn es kann nicht Ihre Schuld sein, wenn die Rente nicht von Anfang an monatlich ausbezahlt worden ist.
Wird es 2022 eine Rentenerhöhung geben? Es wird eine Mega Rentenerhöhung im Jahr 2022 erwartet. Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung Alexander Gunkel sagte, dass sich die Rentnerinnen und Rentner im Westen am 01. 07. 2021 auf eine Nullrunde einstellen müssen. Im Osten werden die Rentenempfänger 0, 72 Prozent mehr Rente bekommen. Kann man freiwillige Rentenbeiträge von der Steuer absetzen? Freiwillige Beiträge: Hier können Sie auch die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung absetzen, die Sie freiwillig leisten.... Diese Beiträge wirken sich mit 90% steuermindernd aus, also mit höchstens 22. 541 EUR / 45. Beschwerde: Auszahlung der Rentennachzahlung über Monate hingehalten. 082 EUR. Was ist der Ertragsanteil bei der Rente? Der Ertragsanteil ist der einkommensteuerpflichtige Anteil einer Leibrente. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils ist abhängig vom Alter des Rentenberechtigten bei Beginn der Rente sowie der der Rentenart. Geregelt ist der Ertragsanteil in § 22 Einkommensteuergesetz (EStG), der die sonstigen Einkünfte regelt.
Dennoch schaffte es die DRV immer wieder, die Dauer der Bearbeitung meiner Nachzahlung aufzuschieben. Mal haben sie nichts erhalten, mal wäre anscheinend noch nichts angekommen oder aber es gebe eine weitere Klärung dazu. Durch einen Anwalt konnte Ende Juni eine kleine Teilauszahlung bewirkt werden, zu der bis heute kein Bescheid einging. Weitere Wochen der "Klärung" vergingen. Zuletzt erfuhr ich vor zwei Wochen von einer der Institutionen, die noch Erstattungsansprüche besaßen, dass jegliche Unterlagen zur Klärung der DRV Seit geraumer Zeit vorliegen. Am Freitag den man mir nun auch endlich telefonisch bei der DRV mit, das jetzt alles vorläge und nun abgerechnet werden kann. Dabei lag es dort schon lange. Die Berechnung sollte sogar noch am gleichen Tag stattfinden. Rente nachzahlung rückforderung - frag-einen-anwalt.de. Nun sind wieder 5Tage vergangen und es ist bis heute noch nicht der restliche Teil meiner Nachzahlung eingegangen, obwohl es nun nur noch eine Berechnung ist, die ich in weniger als einer Stunde erledigen könnte. Es wird wie schon zuvor, wahrscheinlich auf die gleiche langatmige Bearbeitungsdauer herauslaufen.
lg #4 Hallo Palanija, da ist wohl was nicht ganz korrekt, wenn ich alleine auf deine Daten schaue. Am 18. 06. kam der Rentenbescheid und am 26. die Mitteilung vom Jobcenter das die zahlung ab August eingestellt wird. Nun, was ist dann mit dem Juli also Monat 07, wo ist denn das Geld geblieben. Und schon wieder, die Rentenkasse sagt, dass die Rente für 09 (September) am 30. 09. auf dem Konto wäre, was ja korrekt wäre, weil Rückwirkend. Hier bleibt die das Jobcenter aber bis zur ersten Rentenzahlung, also am 30. 2014 die Leistung schuldig. Mach dich also auf und fordere dieses Geld vom Jobcenter, denn die müsse bis dahin leisten, auch weil sie so mit der DRV die Rentennachzahlung abgerechnet haben. Im übrigen kann ich dir nur raten, die Abrechnung vom Jobcenter genauestens unter die Lupe zu nehmen, denn die Tricksen gerne zum eigenen Vorteil. Zur Not musst du die eben schriftlich anfordern, die Abrechnung des Jobcenters. Im ürbigen sollte eh bei Behörden immer nach dem Grundsatz "immer schriftlich" verfahren werden, denn für mündliche Dinge sind deren Gehirne oftmals zu klein und sie leiden plötzlich unter Gedächnisschwund.