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Der nicht befriedigte Teil der Forderung ist als Forderungsverlust auszubuchen: "Forderungsverluste an zweifelhafte Forderungen" Hinweis Es wird dringend davor gewarnt, den Schritt "Forderung zweifelhaft" zu überspringen, um die Umsatzsteuer schnell zurückrechnen zu können. Die Betriebsprüfer des Finanzamtes beachten solche Punkte immer besonderer aufmerksam. Bitte beachten Sie unseren Hinweis zu den Steuer- und anderen Rechtsthemen! Veröffentlicht bzw. zuletzt aktualisiert am 13. Oktober 2019 - Autor: Rainer Froböse
Dabei ist der reine Nettowert ohne Umsatzsteuer berücksichtigt. Sonderfall: Zweifelhafte Forderungen werden bezahlt. Haben Sie sich geirrt und erhalten nach der Wertberichtigung doch noch die gesamte Forderung? Dann müssen Sie den Zahlungseingang auf dem Konto für zweifelhafte Forderungen verbuchen und die gesamte Position schließen. Zweifelhafte Forderungen: HGB und Kapitalgesellschaften Gemäß § 266 Abs. 2 Handelsgesetzbuch steht Ihnen als Kapitalgesellschaften kein separates Konto für zweifelhafte Forderungen zur Verfügung. Sie haben die Wahl, sie als direkte oder auch als indirekte Abschreibung in Höhe der Wertkorrektur zu verbuchen. Und damit die Passivposition wieder zu erhöhen. Grundsätzlich fallen zweifelhafte Forderungen gegenüber Schuldnern aus dem Inland unter die Einzelwertberichtigung. In Ausnahmefällen können Sie bei Unternehmen mit Hauptsitz im Ausland auch eine Pauschalwertberichtigung durchführen. zurück zum Glossar
Konkret verlangt dann § 253 Abs. 4 HGB, dass beim Umlaufvermögen Abschreibungen vorzunehmen sind, wenn am Abschlussstichtag ein niedrigerer Wert vorhanden ist als zum Zeitpunkt der Einbuchung. Das erfordert Wertberichtigungen auf Forderungen für den Fall, dass sie als zweifelhaft eingestuft worden sind. Nach dem Prinzip der Einzelbewertung müsste jede Forderung im Hinblick auf ihre Einbringlichkeit für sich beurteilt werden. Ausnahmen sind in Unternehmen zulässig, die eine große Anzahl vieler Forderungen aufweisen (Handelsbetriebe, Kreditinstitute). Diese dürfen vom Prinzip der Einzelbewertung abweichen und ihren Forderungsbestand im Rahmen der Pauschalwertberichtigung bewerten ( § 340f HGB). Aus Sicht der Steuerbilanz sind zweifelhafte Forderungen mit ihrem wahrscheinlichen Wert anzusetzen. Hierzu hat im August 2003 der BFH Kriterien aufgestellt. [1] Eine Einzelwertberichtigung darf nur vorgenommen werden, wenn ein vorsichtig bewertender Kaufmann aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung aus den jeweiligen Umständen des Einzelfalles auf einen teilweisen Forderungsverlust schließen muss.