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II. Besondere Prozessvoraussetzungen Die besonderen Prozessvoraussetzungen sind klageartabhängig. Bei der allgemeinen Leistungsklage gibt es beispielsweise keine besonderen Sachurteilsvoraussetzungen. Im Rahmen der Feststellungsklage ist besondere Prozessvoraussetzung das sogenannte Feststellungsinteresse, vgl. Prüfung einer Klage | Jura Online. § 256 ZPO. Im Rahmen der Widerklage ist nach § 33 ZPO besondere Sachurteilsvoraussetzung die sogenannte Konnexität. Im Urkundenprozess müssen zusätzlich die Voraussetzungen der §§ 592 ff. ZPO vorliegen.
Prof. Dr. Stephan Lorenz Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung Universität Augsburg Prüfungsschema Zulässigkeit einer Klage Allgemeine Prozeßvoraussetzungen Ordnungsgemäße Klageerhebung (§§ 253 ff ZPO) Deutsche Gerichtsbarkeit (z. B. §§ 18 - 20 GVG) Zulässigkeit des Rechtswegs (§ 13 GVG) Zuständigkeit Internationale Z. (z. EuGVÜ) Sachliche Z. (§ 1 ZPO -> GVG) örtliche Z. (§§ 12 ff ZPO) funktionelle Z. Parteifähigkeit (§ 50 ZPO) Prozeßfähigkeit, gesetzl. Vertretung (§§ 51 ff ZPO) Prozeßführungsbefugnis Klagbarkeit des geltend gemachten Anspruchs Fehlende anderweitige Rechtshängigkeit (§ 261 III Nr. 1 ZPO) Fehlende anderweitiger rechtskräftige Entscheidung mit derselben objektiven und subjektiven Reichweite Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis Prozeßhindernisse Fehlendes Schlichtungsverfahren nach § 15a EGZPO iVm Landesgesetz (z. B. BaySchlG) Schiedseinrede (§ 1027a ZPO) Kostenerstattung (§ 269 IV ZPO) Ausländersicherheit (§ 110 ZPO) Besondere Prozeßvoraussetzungen der jeweiligen Klageart z. : Klage auf künftige Leistung (§ 257 ZPO) Feststellungsinteresse bei (Zwischen-)Feststellungsklage Zulässigkeit der Klageänderung besondere Verfahrensarten (z. Zulässigkeit der Klage | Jura Online. Urkundsprozeß, § 692 ZPO)
Die Stufenklage kommt nicht zur dann in Betracht, wenn der Kläger einen Klageantrag nicht beziffern kann, sondern auch bei sonstiger Unsicherheit über den Umfang des Anspruchs. Vor diesem Hintergrund kann eine Stufenklage auch dann erhoben werden, wenn Forderungen abgetreten, Sachen übereignet, Besitz verschafft oder eine sonstige Leistung erbracht werden soll. III. Verfahren Bei einer Stufenklage muss grundsätzlich zu jedem Antrag eine mündliche Verhandlung erfolgen. Über die Auskunftsstufe ist dann durch Teilurteil nach § 301 ZPO zu entschieden. Erst nach Eintritt der Rechtskraft des Teilurteils kann nach Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung eine Entscheidung über die Leistungsstufe oder über den zwischengeschalteten Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung entschieden werden. Leistungsklage zpo schema. Unterbleibt die Bezifferung trotz Obsiegens in der Auskunftsstufe so wird die Klage mangels Bestimmtheit als unzulässig abgewiesen. Etwas anderes gilt nach h. M. nur dann, wenn das Gericht den Antrag auf Auskunftserteilung abweist und hierbei schon feststellt, dass ein Leistungsanspruch nicht bestehen kann.