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II. Rechtswidrigkeit Allgemeine Rechtfertigungsgründe III. Schuld Allgemeine Entschuldigungsgründe [BEACHTE: Denk auch immer im Anschluss an verwandte Straftatbestände und Qualifikationen. ] Erfolgsqualifikation Räuberischer Diebstahl mit Todesfolge, §§ 252, 251 StGB Qualifikation Schwerer räuberischer Diebstahl, §§ 252, 250 StGB Diebstahl, § 242 StGB Raub, § 249 StGB Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären! Das könnte Dich auch interessieren I. Wirksamkeit 1. lediglich rechtlicher Vorteil (§ 107 BGB) 2. Einwilligung (… 1. Ordnung Abkömmlinge Es gilt Repräsentationsprinzip (Vater verdrängt Kinder von der Erbflge… Die Nichtleistungskondiktion ist ein Fall der ungerechtfertigten Bereicherung, bei der die… Weitere Schemata Durch den Vertrag zugunsten Dritter kann eine Leistung an einen Dritten mit der Wirkung bedungen wer… A. Zulässigkeit I. Verwaltungsrechtsweg 1. Spezialzuweisung zum VerwG 2. Schema zum räuberischen Diebstahl, § 252 StGB | iurastudent.de. Generalklausel, §… 1. Veräußerung/ Verpfändung einer beweglichen Sache 2.
Tipp: Keine Lust zu lesen? Dann starten Sie doch einfach kostenlos unseren Online-Strafrecht-Kurs als Live-Repetitorium oder als Studio-Repetitorium. Bild: "The Robbery" von Geoffrey Fairchild. Lizenz: CC BY 2. 0 Wichtige Basisinformationen § 252 schützt zum einen das Eigentum. Gleichzeitig dient er der Willensentschließungs- sowie der Willensbetätigungsfreiheit des Opfers [Joecks, Studienkommentar StGB, § 252 Rn. 1]. Des Weiteren ist der räuberische Diebstahl ein raubähnliches Sonderdelikt. Weil der Täter "gleich einem Räuber" zu bestrafen ist, sind auch die §§ 250, 251 auf ihn anwendbar [Wessels/Hillenkamp, StrafR BT II, Rn. 394]. Objektiver Tatbestand Im Rahmen des objektiven Tatbestandes des § 252 müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein: I. Taugliche Vortat Zunächst muss eine taugliche Vortat des Täters gegeben sein. Schwerer räuberischer diebstahl stgb. Bei einer solchen kann es sich um einen Diebstahl in jeglichen Variationen handeln, also auch um einen solchen gemäß §§ 242, 243 bzw. § 244 StGB. Ein Raub kommt ebenfalls in Frage [Wessels/Hillenkamp, StrafR BT II, Rn.
Der Täter droht nicht mit Gewalt gegen einen Menschen. Wenn der Täter Gewalt anwendet, dann nur gegen Sachen. Der Erpresser geht also subtiler und raffinierter vor als der Räuber. Er muss nicht am Ort des Geschehens anwesend sein, z. geht eine Erpressung auch am Telefon. Er droht nicht mit Mord, Totschlag oder Schmerzen, sondern setzt sein Oper taktisch oder psychologisch unter Druck. Die Erpressung ist im Vergleich zum Raub das intellektuellere, der Raub das sportlichere Delikt. Räuberische Erpressung Wird es bei der Erpressung sportlicher, dann wird daraus eine räuberische Erpressung. Der Erpresser wirft hierbei seine intellektuellen Feinheiten über Bord und überzeugt das Opfer mit Fäusten oder Drohungen mit körperlicher Gewalt. Der einzige Unterschied zum Raub ist, dass es nicht um eine Sache geht, die man anfassen kann, sondern um irgendeinen anderen Vermögensvorteil. Was ist schlimmer? Schwerer räuberischer diebstahl fall. Was ist nun schlimmer? Das Gesetz belohnt die feinfühlige und gewaltfreie Taktik: Das harmloseste Delikt ist die Erpressung.