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#2 tscha ich kann da mich nur meinen Vorschreibern anschließen. Ich meine z. B. diesen: Also schicke denen per Einschreiben mit Rückschein einen schönen selbstgebastelten Antrag und setze denen eine Frist mit dem Hinweis deiner zurückliegenden persönlichen Erfahrungen. Sende diesen Antrag an die Leitung (persönlich) der Arge und ich würde da auch mal die Namen derjenigen hineinschreiben die dich bisher so hervorragend beraten haben.... #3 wo bekomme ich einen Erklärungsvordruck auf Bezug von ALG2 zu erleichterten Bedingungen her? -§428 SGBIII, die sogenannte 58er Regelung. Die Arge Bonn verweigert mir dieses angeblich. Immer werde ich vertröstet, den bekommen sie zugeschickt, oder den haben wir nicht. Selbst einen formloser Antrag ist nicht angenommen worden. diese Regelung läuft 2007 aus. Kann mir da einer helfen? Vielleicht wäre das auch für Herrn Behrsing interessant, dieses publik zu machen, da die ARGE Bonn ja dafür bekannt ist. 58er regelung nachfolge in deutschland succession. Auf der Website der AG ist der Erklärungsvordruck nicht downloadbar!
Der Verteidigungshaushalt soll im kommenden Jahr noch einmal um fünf Prozent steigen, in den Jahren danach aber deutlich unter das Niveau von 2021 sinken. Damit solle der aktuelle Bedarf im Jahr 2022 insbesondere in den Bereichen Rüstungsbeschaffung und Digitalisierung berücksichtigt werden, heißt es in den Eckwerten für die Finanzplanung des Bundes in den kommenden Jahren, die Bundesfinanzminister Olaf Scholz am kommenden Mittwoch dem Kabinett vorlegen will. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2025 sieht damit eine insgesamt fallende Linie für das Wehrressort vor, wie aus dem Papier hervorgeht, das Augen geradeaus! 58er-Regelung und Inso. vorliegt: 2022: 49, 29 Milliarden Euro 2023: 46, 33 Milliarden Euro 2024: 46, 15 Milliarden Euro 2025: 45, 73 Milliarden Euro Die Steigerung im kommenden Jahr, so heißt es im Entwurf des Finanzministeriums, liege um rund 2, 4 Milliarden Euro über der bisherigen Finanzplanung. Damit könnten sowohl bestimmte Fähigkeitslücken geschlossen als auch international eingegangene Verpflichtungen finanziert werden: Darüber hinaus bekennt sich die Bundesregierung zu ihren internationalen Verpflichtungen aus der Bündnisfähigkeit in der NATO sowie innerhalb der Europäischen Union.
Mit dem Gesetzentwurf verbunden ist außerdem ein Nachfolger für die Ende vergangenen Jahres ausgelaufene "58er-Regelung" zur Vermeidung von Frühverrentungen mit Abschlägen. Diese ermöglichte es älteren Arbeitslosen bislang, bis zum Renteneintritt Arbeitslosengeld II (Alg II) zu beziehen, ohne dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung zu stehen. Vorgesehen ist nun, dass ältere Langzeitarbeitslose frühestens mit Vollendung des 63. Lebensjahres eine vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen müssen. Auch diese Regelung soll rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. 58er Regelung wird nicht verlängert | CDU/CSU-Fraktion. Eine der vom Ausschuss beschlossenen Änderungen des Gesetzentwurfes räumt Arbeitslosen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der bisher gültigen Regelung zum 31. Dezember 2007 erschöpft war und die inzwischen eine Altersrente beziehen, die Möglichkeit ein, von der Altersrente wieder in den Arbeitslosengeldbezug zu wechseln. Nach geltendem Recht ist dies nicht möglich. Um Doppelleistungen zu vermeiden, soll - auch rückwirkend - die Rente entfallen, wenn Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.