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Der 192 Seiten starke, großformatige Bildband "New York früher und heute" von Rolf Fischer, erschienen am 1. Februar 2018 im Delphin Verlag, stellt in weit über 230 Fotos die Entwicklung der Stadt in 400 Jahren dar. Dabei wird jeweils eine Aufnahme aus früherer Zeit einem aktuelleren Foto gegenübergestellt, entweder farbig oder in schwarzweiss. Ein kurzer, unterhaltsamer Text dient der Erklärung des Ortes oder der Architektur, und was sich im Laufe der Zeit verändert hat. Rolf Fischer im Das Telefonbuch - Jetzt finden!. Der Autor Rolf Fischer, geboren 1954 in Dortmund, ist promovierter Historiker und Kunsthistoriker, der seit 1998 freiberuflich tätig ist. Er publiziert u. a. in den Bereichen Geschichte, Kulturgeschichte und Literatur. Unter anderem findet man Gegenüberstellungen oder Fotoreihen aus folgenden Bereichen: The Big Apple, New York Harbour, Lower Manhattan Midtown, Brooklyn und Uptown, Bronx, Queen. Man kann sich überraschen lassen, wie viel, manchmal aber auch wie wenig sich teilweise verändert hat. Ein Foto von 1910 beispielsweise zeigt das Ufer des East Rivers, das als Hafen seit dem frühen 19. Jahrhundert das Herz des New Yorker Handelsimperiums bildete.
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Martin Brandenstein, Helmut Kury: Die Verkehrsdelinquenz im Spannungsfeld von Recht, Medien und Verhaltensgewohnheiten. In: Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht 2005, S. 225. Kurt Rüdiger Maatz: Nötigung im Straßenverkehr. In: Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht 2006, S. 337–347. Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Urteil des Landgerichts Karlsruhe von 29. Juli 2004, Az. : 11 Ns 40 Js 26274/03. Website des Landgerichts Karlsruhe. Abgerufen am 11. November 2016. Sabine Rückert: Tod im Vorüberfahren. In: Die Zeit Nr. 10 vom 26. Rolf fischer testfahrer heute – in zeiten. Februar 2004. Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] ↑ Autobahnraser zu 18 Monaten Haft verurteilt. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18. Februar 2004. ↑ Urteil im Autobahnraser-Prozess: Haftstrafe für "Turbo-Rolf". In: Spiegel Online, 18. Februar 2004. ↑ Urteil im Volltext. ↑ Siehe etwa die dokumentierten Leserzuschriften Rückspiegel: Turbo-Rolf hier, Frau am Steuer da. In: Die Zeit, 11. März 2004; Michael Reissenberger: Gebrandmarkt als Todesraser.
: 2 Ls 40 Js 26274/03). Von dem Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde er freigesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass es sich bei dem auffahrenden Fahrer um Rolf F. gehandelt hat, [1] und kam zu der Überzeugung, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem dichten Auffahren und dem Unfall bestand, während ein späterer Medienbericht diese Kausalität als nicht erwiesen ansah. Der Strafverteidiger des Angeklagten hatte auf Freispruch plädiert. [2] Im Berufungsverfahren erkannte auch das Landgericht Karlsruhe am 29. Juli 2004 auf fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs ( § 315c Abs. Rolf fischer testfahrer haute autorité. 1 Nr. 2 StGB) in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung ( § 222 StGB) in zwei Fällen, reduzierte das Strafmaß jedoch auf ein Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung sowie 12. 000 Euro Geldbuße als Bewährungsauflage und Entzug der Fahrerlaubnis für ein Jahr. Zur Begründung des abgemilderten Urteils führte das Landgericht aus, dass "der Angeklagte sich die vorliegende Verurteilung zur ausreichenden Warnung dienen lassen wird und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzuges keine Straftaten begehen wird" sowie dass die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung der Strafe ebenfalls nicht gebieten würde.