actionbrowser.com
15 Keine Nachsicht bei Heroinhandel 06. 15 Verfahren gegen Augsburger Fußballprofi - Berufung der Staatsanwaltschaft verworfen 14. 15 Endspurt im zweiten Augsburger Polizistenmordverfahren 14. 15 Urteil im 1. Augsburger Polizistenmordprozess rechtskräftig 14. 15 Urteil wegen Besitzes von Kinderpornografie in über 11000 Fällen rechtskräftig 14. LG Augsburg: Autokreditverträge der BMW Bank widerrufbar | Presseportal. 15 Präsident des Verfassungsgerichtshofs auf Abschiedsbesuch in Augsburg 16. 15 An den Heizkörper gefesselt und mit Maschinenpistole bedroht 16. 15 Messerstecher von Gundelfingen muss drei Jahre ins Gefängnis
Im Anschluss an eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 09. September 2021 hat das Landgericht Augsburg in seinem Urteil vom 21. Februar 2022 – 112 O 1895/21 – festgestellt, dass die Kreditverträge der BMW Bank GmbH die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen und die Frist zur Ausübung des Verbraucher-Widerrufsrechts nicht in Lauf setzen. Geklagt hatte ein von HAHN Rechtsanwälte vertretener Inhaber eines BMW M550d xDrive. Zur Teilfinanzierung des Fahrzeugkaufs schloss er Ende des Jahres 2019 mit der BMW Bank einen Darlehensvertrag über 37. 480, 00 EUR. Unter Berufung auf Fehler in den Vertragsunterlagen erklärte er im Mai 2020 den Widerruf. Da die Bank die Wirksamkeit des erklärten Widerrufs nicht akzeptieren wollte, kam es zum Rechtsstreit vor dem Landgericht Augsburg. Landgericht Augsburg, Urteil vom 21.02.2022 - 112 O 1895/21 - gegen BMW Bank GmbH | HAHN Rechtsanwälte. Zur Begründung seiner Entscheidung führt das Landgericht aus, der Kläger könne sich mit Erfolg darauf berufen, dass die Widerrufsfrist wegen fehlerhafter Pflichtangaben nicht angelaufen ist. Der Kläger habe mit seinem Rückabwicklungsbegehren auch nicht rechtsmissbräuchlich gehandelt.
Daher ist das Gericht der Ansicht, dass die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs sich in anderer Form fortsetzen würde. Darauf muss sich der Käufer jedoch nicht einlassen! Da der Mangel sich nicht beheben lässt kann dem Anspruch des Käufers auf vollständige Mangelbeseitigung durch ein Softwareupdate nicht entsprochen werden. Pflegebetrug in Augsburg: Haftstrafen für Angeklagte | BR24. Aus diesem Grund kann der Kläger auch sein Wahlrecht nach § 439 Abs. 1 BGB dahingehend ausüben, dass er Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs verlangen kann. Da die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs anderenfalls nicht vollständig hergestellt werden kann, ist dem Beklagten auch zuzumuten die viel teurere Nachlieferung auszuführen. Nach Ansicht des Gerichts ist die Nachlieferung auch dann möglich, wenn die Fahrzeugmodelle inzwischen weiterentwickelt wurden. Bei dem Kauf handelt es sich nicht um ein Stückkauf, bei dem der Käufer sich ein einzelnes Auto ausgesucht hat, sondern um einen Gattungskauf, bei dem nur ein Fahrzeug aus einer bestimmten Modelpalette geschuldet ist.
In erster Instanz im Zivilprozess ist das Landgericht für alle Verfahren zuständig, deren Streitwert über 5. 000 Euro liegt, sowie bei Staatshaftungsansprüchen. In zweiter Instanz werden im Strafprozess und auch im Zivilprozess vor dem Landgericht Berufungen gegen Urteile oder Beschwerden des Amtsgerichts verhandelt.
Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Augsburg hervor. Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer eines Grundstücks klagten im Jahr 1984 gegen einen ihrer Nachbarn auf Unterlassung des Besuchs ihrer Katze. Hintergrund dessen war, dass die Katze unter anderem innerhalb eines knappen halben Jahres zweimal kurzfristig in ihr Schlafzimmer eindrang und zudem regelmäßig ihr Grundstück Lesen Sie mehr Landgericht Augsburg, Urteil vom 29. 2010 - 1 HK O 1146/10 - Molkerei darf hohen Sahneanteil am Milchprodukt nicht verschleiern Gerade für figur- und gesundheitsbewusste Verbraucher besteht großer Unterschied zwischen Produkten aus Milch und Sahne Eine Molkerei darf für ein Produkt nicht mit einem besonders hohen Anteil an "gesunder" Milch werben, wenn darin auch ein hoher Anteil an Sahne steckt. Dies entschied das Landgericht Augsburg. Im zugrunde liegenden Fall warb eine Molkerei auf ihrer Internetseite damit, dass das als Zwischenmahlzeit für Kinder gedachte Produkt "Monte" "zu 85 Prozent aus gesunder Milch gemacht" sei.
Eine Schadensbemessung nach dem Wiederbeschaffungswert scheidet aus, wenn gleichwertige gebrauchte Sachen nicht erhältlich sind oder diese Art der Ersatzbeschaffung wegen Unzumutbarkeit nicht in Betracht kommt. Hier kann der Schaden in der Regel nur durch Anschaffung neuer Sachen beseitigt werden. In diesem Fall ist vom Neupreis ein Abzug neu für alt zu machen (Palandt, 71. Aufl. § 249, Rn. 20). Zudem soll der Geschädigte am Schaden nicht verdienen (Palandt, 71. 21). Eine gleichwertig gebrauchte Brille ist nicht erhältlich und diese Art der Ersatzbeschaffung kommt auch nicht in Betracht. Allerdings musste sich die Klägerin vom Neupreis einen Abzug neu für alt anrechnen lassen, da Mode- und Komfort-Elemente der Abnutzung unterliegen. Da dem Gericht eine Rechnung der Klägerin über eine Fernbrille vom September 2007 vorliegt, die einen Rechnungsbetrag in Höhe von 425, 05 € ausweist, schätzt das Gericht gem. § 287 Abs. 1 ZPO nach Abzug neu für alt einen zu ersetzenden Betrag in Höhe von 320 € für angemessen.
Einzige Ausnahme soll laut Beklagten ein Mehrverbrauch an AdBlue sein. Die Beklagte sieht die Kosten einer Neulieferung in Höhe von 55. 000, 00 € im Vergleich zur Nachbesserung durch Softwareupdate mit Kosten in Höhe von 100, 00 € als unangemessen an. Außerdem soll nach Ansicht der Beklagten ein Mangel im juristischen Sinne gar nicht vorliegen. Begründet wird dies damit, dass es einem Käufer bei den Emissionswerten nicht auf konkrete Werte ankommt sondern höchstens auf eine Kategorisierung. Bislang soll ein bloßer Mangelverdacht vorliegen, auf dessen Basis eine Neulieferung nicht in Frage komme. Des Weiteren sei eine Neulieferung unmöglich, weil die Fahrzeuge ständig weiterentwickelt werden und deshalb ein baugleiches Ersatzfahrzeug nicht zur Verfügung steht. Auch führt die beklagte Autoverkäuferin an, dass sie sich das Verhalten der Volkswagen AG, als Hersteller des Fahrzeugs, nicht zurechnen lassen müsse. Das Landgericht Augsburg entschied in seinem Urteil vom 30. 34 O 753/16 zugunsten des Klägers.