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Danke.
Allgemeines Hatte der Bundesfinanzhof (BFH) vor einigen Monaten noch entschieden, dass Studenten ihre Studienkosten für spätere Jahre als Werbungskosten vortragen können, hat der Gesetzgeber nun schnell reagiert. So wird mit einer Änderung des Einkommenssteuergesetzes der Abzug von Kosten eines Erststudiums sogar rückwirkend ab 2004 ausgeschlossen. Zwar sollen die vor erstmaligem Berufsabschluss anfallenden Studienkosten weiter als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Allerdings bringt diese Abzugsmöglichkeit vielen Studenten nur dann Steuervorteile, wenn sie im jeweiligen Jahr auch Einkommen von über 8. 004 Euro erzielt haben. Dies ist jedoch nicht der Regelfall. Nachdem der BFH in seinen Urteilen einen Zusammenhang zwischen Berufsausbildung und künftiger Erwerbstätigkeit betont hat, sollten Studenten ihre Studienkosten jetzt vorab als Werbungskosten geltend machen. Steuererklärung dualer student werbungskosten pauschale. Bei Ablehnung durch das Finanzamt müsste dann Einspruch erhoben werden. Da bei Azubis, Beamtenanwärtern und Studenten in dualen Ausbildungsgängen (z.
Wenn ich in der Zweitausbildung bin und Werbungskosten "ansammeln" kann: Zwischen dem Studienbeginn und dem Berufseinstieg vergeht ja gerne etwas Zeit. Wie lange kann ich die Werbungskosten geltend machen? Ja, im Steuerrecht gibt es Verjährungsfristen. Wenn es um die steuerlichen Verluste durch vorweggenommene Werbungskosten geht, liegt die allerdings bei sieben Jahren. Das heißt: Wenn ich im Herbst 2013 mein Studium angefangen habe, kann ich die Werbungskosten ab dem ersten Semester bis Ende dieses Jahres beantragen. Ich empfehle allerdings keinem, so lange zu warten. Der Grund: Man hat wahrscheinlich viele der Belege gar nicht mehr. Bildquelle: Unsplash unter CC0 Lizenz Wann sollte man sich denn am besten darum kümmern? Und welche Belege muss man überhaupt sammeln? Steuererklärung dualer student werbungskosten pauschbetrag. Am besten, man macht die Steuererklärung einfach jedes Jahr für das Vorjahr – zumindest dann, wenn man Werbungskosten hat. Dann ist alles klar dokumentiert und ich weiß, welche Belege ich aufbewahren muss. Denn theoretisch kann das Finanzamt immer prüfen und Belege einfordern.