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Abschlussprüfung IT-Berufe Der Prüfling soll in Teil A der Prüfung eine betriebliche Projektarbeit durchführen und dokumentieren sowie in insgesamt höchstens 30 Minuten diese Projektarbeit präsentieren und darüber ein Fachgespräch führen. "… "Durch die Präsentation einschließlich Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen, den für die Projektarbeit relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie die Vorgehensweise im Projekt begründen kann. " Aus diesen Auszügen aus der "Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik" ergibt sich, dass die Präsentation der Projektarbeit höchstens 15 bis 20 Minuten dauern darf, damit noch Zeit für das Fachgespräch bleibt. Bildungsmesse in Präsenz mit vielen Ausstellern - IHK Bodensee-Oberschwaben. Beides zusammen darf höchstens 30 Minuten in Anspruch nehmen. Dem Prüfungsausschuss muss vor Beginn der Präsentation eine "Rolle" zugewiesen werden, damit die Prüfer/-innen wissen, an wen sich die Präsentation richtet.
Mögliche Rollen können z. B. Kunden oder Mitarbeiter sein (die Rolle "Prüfer" ist nicht möglich). Das Fachgespräch wird auf der Grundlage dieser Matrix (PDF-Datei · 159 KB) bewertet. Denken Sie bitte auch daran, dass wir Ihnen nur folgende Präsentationsmittel zur Verfügung stellen können: LCD-Projektor (Beamer), Flip-Chart, Overheadprojektor, Pinwand (Metaplanwand), Tafel bzw. (magnetisches) Whiteboard. Sollten Sie weitere Präsentationsmittel benötigen, müssen Sie diese selbst mitbringen. Im Projektantrag ist angegeben, dass Beamer mitgebracht werden müssen. Gebundene Vermittler - IHK Heilbronn-Franken. Da aber in allen unseren Seminarräumen fest installierte Beamer vorhanden sind, können Sie auch diese benutzen. Wird für die Präsentation ein Notebook verwendet, so muss dieses aus prüfungsrechtlichen Gründen eigenverantwortlich mitgebracht werden. Auch für den Betrieb des Laptops mit dem vorhandenen IHK-Beamer ist ausschließlich der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin verantwortlich. Zur Sicherheit sollte die Präsentation daher immer auch in Form von Folien, Kärtchen o. ä. vorbereitet werden.
Allgemeine Hinweise Als zeitlicher Rahmen sind für die Präsentation und für das Fachgespräch jeweils circa 15 Minuten, aber insgesamt höchstens 30 Minuten, vorgesehen Die Bewertung der Präsentation nimmt der Prüfungsausschuss unmittelbar nach Ende von Präsentation und Fachgespräch anhand feststehender Bewertungskriterien vor. Präsentation und Fachgespräch werden getrennt voneinander bewertet Die Bewertung der Projektarbeit fließt nicht in die Bewertung der Präsentation ein. Hinweise zur Präsentation Der Prüfungsteilnehmer erklärt vor Beginn der Präsentation, für welche Zielgruppe (zum Beispiel Kunden/Anwender, Administratoren, Mitgliedern des Managements, Geschäftsleitung... ) die Präsentation vorgesehen ist. Die Projektpräsentation in den IT-Berufen - IHK Darmstadt. Erforderlichenfalls erfragt dies der Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss versetzt sich in die Rolle der Zielgruppe. Der Prüfungsteilnehmer stellt Ergebnisse und Nutzen für die Zielgruppe dar. Hinweise zum Fachgespräch Der Prüfungsteilnehmer soll im Fachgespräch zeigen, dass er "den für die Projektarbeit relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie die Vorgehensweise begründen kann".
In diesem Jahr präsentieren sich neben vielen altbekannten auch zehn neue Aussteller mit ihrem Bildungsangebot. Insgesamt 107 Aussteller aus Industrie, Handel, Dienstleistung und Handwerk, darunter Bildungsträger, Berufliche Schulen und Hochschulen, warten auf interessierte Besucherinnen und Besucher aus allen Altersklassen. Veranstaltet wird die 18. Bildungsmesse in einer Kooperationsgemeinschaft von Agentur für Arbeit, Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK), Kreishandwerkerschaft Ravensburg, Landkreis Ravensburg und Staatlichem Schulamt Markdorf. Der Eintritt ist an beiden Messetagen frei. Das Konzept der Bildungsmesse des Landkreises Ravensburg setzt dabei auf eine Kommunikation auf Augenhöhe. So stehen gerade den vielen jungen Messebesucherinnen und -besuchern Auszubildende aus den Betrieben, wie zum Beispiel die speziell geschulten Ausbildungsbotschafterinnen und -botschafter oder Messe-Scouts, an beiden Messetagen zur Seite und helfen bei der Orientierung und der Suche nach den gewünschten Informationen für Aus- und Weiterbildung sowie passenden Angeboten.
Der Kontakt zu den Besucherinnen und Besuchern soll dabei so einfach und unkompliziert wie möglich sein. Vor Ort sind auch die fünf Beruflichen Schulen des Landkreises Ravensburg. Sie geben Auskunft über Lehrinhalte, Unterrichtsablauf und Bildungsabschlüsse. Auch Abiturientinnen und Abiturienten kommen bei der Bildungsmesse auf ihre Kosten: Unternehmen zeigen ihre Ausbildungsangebote im Rahmen eines Dualen Studiums, Hochschulen stellen ihre Studienmöglichkeiten vor, Beraterinnen und Berater helfen bei der richtigen Auswahl der Studienfächer oder geben Tipps für Bewerbungen an Unis und Hochschulen. Darüber hinaus gibt es Informationen über berufsvorbereitende Bildungsangebote oder Programme zum Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr. Auf der Homepage zur Bildungsmesse,, sind Informationen über die teilnehmenden Ausstellerinnen und Aussteller – wie zum Beispiel Zulassungsvoraussetzungen für deren Bildungsangebote – zusammengestellt. So kann der Messebesuch noch besser vorbereitet werden.
Eine "Doppelregistrierung" z. B. "Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und nach § 34d Abs. 1 GewO als gebundener Versicherungsvertreter" ist nicht möglich. Ob gebundener Vermittler oder Versicherungsvertreter mit eigener Erlaubnis – beides hat Vor- und Nachteile. So verleiht die eigene Erlaubnis plus Registrierung bei der zuständigen IHK potentiell Unabhängigkeit vom Versicherungsunternehmen, entbindet aber nicht von einer privatrechtlichen Verpflichtung zur Ausschließlichkeit. Die Registrierung über das Versicherungsunternehmen als gebundener Vermittler ist finanziell günstiger und in der Regel weniger aufwändig in der Antragsstellung und bei der Vorlage der erforderlichen Nachweise. 3. Möglichkeiten der Berufsausübung Je nach Registrierung (gebunden via Versicherungsunternehmen bzw. ungebunden mit Erlaubnis direkt bei IHK) hat der Ausschließlichkeitsvertreter folgende Möglichkeiten der Berufsausübung: Über die sogenannte "Ventillösung" kann der Versicherungsvertreter, der ausschließlich an ein Versicherungsunternehmen vertraglich gebunden ist, zusätzlich weitere Produkte anderer Versicherungsunternehmen vermitteln.