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Anspruch auf Leistungen haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn die Eltern / Erziehungsberechtigten oder sie selbst (ab Vollendung des 18. Lebensjahres) eine der folgenden Leistungen beziehen: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (sogenannte Hartz IV-Leistungen), Sozialhilfe oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen. Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: Vollendung des 18. Lebensjahres. Nachweis der Bedürftigkeit, beispielsweise durch Bescheid über: Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. NACHRICHTEN, NEWS und NEUIGKEITEN aus Blomberg | Blomberg-Voices. gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule Eventuell sind noch weitere Unterlagen erforderlich. Es gibt ein zentrales Bürgertelefon zum Thema "Bildungspaket" Telefon +49 30 221911-009 Sprechzeiten Mo. 08:00 - 20:00 Uhr Di. 08:00 - 20:00 Uhr Mi. 08:00 - 20:00 Uhr Do.
Rund 150 Personen haben sich jetzt im Kreishaus Borken über die neuen Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege informiert. Neben vielen Tagesmüttern und Tagesvätern kamen auch Vertreterinnen und Vertreter von Berufskollegs, Familienzentren, Unternehmen mit betrieblicher Großtagespflege und von Weiterbildungsträgern zu der Veranstaltung. Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster begrüßte die Gäste und richtete sich dabei vor allem an die Tagespflegepersonen: "Die Kindertagespflege ist seit über zehn Jahren eine wichtige Säule in der Kindertagesbetreuung im Kreis Borken. Aktuell werden etwa 700 Kinder von 220 Tagespflegepersonen betreut. " Rund 65 Prozent der Kinder seien unter 3 Jahre. Der Kreisdirektor, zugleich Jugenddezernent des Kreises, skizzierte den Weiterentwicklungsprozess der Richtlinien, den sein Haus gemeinsam mit den Stadtjugendämtern Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau sowie den politischen Entscheidungsträgern im Kreisgebiet abgestimmt hatte. Er dankte zudem den Tagesmüttern und Tagesvätern herzlich für ihr Engagement und ihre große Motivation: "Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder im Kreis Borken", betonte der Kreisdirektor.
Für Vor- und Nachbereitungszeiten des pädagogischen Alltags wird künftig eine Verfügungszeit vergütet. Anschließend hatten dann die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, Fragen zu den neuen Richtlinien zu stellen. Ruth Franzbach gab zudem einem Ausblick auf die kommenden Kindergartenjahre 2018 und 2019. Sie informierte über anstehende Termine und geplante Fortbildungsangebote für Tagespflegepersonen. Unter anderem möchte das Kreisjugendamt seinen Tagespflegepersonen die Möglichkeit geben, an einer Fortbildung zur alltagsintegrierten Sprachbildung teilzunehmen. Des Weiteren ist es an der Planung eines Fachtages auf Kreisebene beteiligt, der am 18. Oktober in Ahaus stattfinden wird. Wer sich für die Tätigkeit als Tagespflegeperson interessiert, kann sich gerne bei Ruth Franzbach vom Kreisjugendamt unter Tel. 02861/82-2242 oder per E-Mail an r. melden. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den einzelnen Ortskommunen finden sich auf der oben genannten Website.