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Zu den sehschärfenverbessernden Sehhilfen zählen Brillengläser, Kontaktlinsen sowie optisch vergrößernde und elektronisch vergrößernde Sehhilfen. Bei Brillengläsern wird u. zwischen Einstärkengläsern und Mehrstärkengläsern unterschieden. Sie dienen zur Korrektion u. bei Myopie (Kurzsichtigkeit), Hyperopie (Weit- bzw. Übersichtigkeit) und/oder Astigmatismus (Stabsichtigkeit). Kontaktlinsen sind Sehhilfen, die in Kontakt mit dem vorderen Augenabschnitt (der Hornhaut und Bindehaut) stehen. Dabei ist die Kontaktlinse in eine dünne Tränenflüssigkeitsschicht eingebettet. Kontaktlinsen werden - im Gegensatz zu Kontaktschalen - als optisches Korrektionsmittel eingesetzt. Kontaktschalen dienen therapeutischen Zwecken (z. B. als Verbandlinse). Heil und hilfsmittelrichtlinien und. Bei welchen Indikationen sie zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können, regelt die Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ( G-BA). Bei den optisch vergrößernden Sehhilfen werden im Einzelnen Brillengläser mit Lupenwirkung, Lupen, Fernrohrbrillen nach Galilei, Fernrohrbrillen nach Kepler und Handfernrohre nach Kepler bzw. Galilei aufgeführt.
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Stand: 09. 12. 2020 Hilfsmittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet und abgegeben werden können, werden in der Hilfsmittelrichtlinie des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen geregelt. Die von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfassten Produkte sind im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt. Das Hilfsmittelverzeichnis und als Anlage dazu das Pflegehilfsmittelverzeichnis wird seit dem 1. Juli 2008 vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen erstellt und fortlaufend aktualisiert. Die Vergütung von Hilfsmitteln richtet sich nach den Verträgen der Ersatzkassen oder den auf Bundesebene festgesetzten Festbeträge. Die vom GKV-Spitzenverband gesetzten Festbeträge gelten für alle an der Versorgung gesetzlicher Versicherter teilnehmenden Akteure. Gesetzliche Festbeträge gibt es derzeit für folgende Hilfsmittel: PG-Nummer Beschreibung 8 Einlagen 13 Hörhilfen 13. Heil und hilfsmittelrichtlinien die. 20 Hörhilfen f. a. Taubheit grenzend Schwerhörige 15 Inkontinenzhilfen ableitend 17 Hilfsmittel zur Kompressionstherapie 25 Sehhilfen