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Frage vom 16. 8. 2018 | 05:28 Von Status: Frischling (49 Beiträge, 0x hilfreich) Schriftliche Äußerung als Betroffener - was ist das? Hallo, ich wurde als Motorradfahrer beim Warten an einer Ampel durch einen Autofahrer umgefahren und zog mir oberflächliche Beinverletzungen (d. h. einige Schrammen) zu. Der Polizist wollte dies zu meiner Sicherheit (Regressansprüche) "aufnehmen". Brief von der Polizei - Schriftliche Äußerung als Zeuge | Small Talk | Das PokerStrategy.com Forum. Nun erhalte ich zu diesem Vorfall ein Schreiben "Schriftliche Äußerung als Betroffener". Ich kenne aber nur den Status als Beschuldigter bzw. als Opfer. Da ich zuvor die Kolonne auf dem Linksabbiegerstreifen überholte und dann vor der Ampel wieder nach rechts, vor das dort bereits gestanden habende Auto (welches mich später umfuhr) scherte, gab der Polizist mir fürs Erste die Hauptschuld. Das Auto stand jedoch 10-15 Meter vor der Fußgängerfurt. Das Schreiben beginnt mit "Ihnen wird vorgeworfen folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:". Was soll ich nun in den Äußerungsbogen schreiben? Nichts? Edit: Habe mich nun schlau gemacht.
eine nette anwältin meinte mal zu mir, dass man nicht darauf reagieren muss und erst auf vorladungen zum präsidium muss und alle anderen briefe getrost ignorieren kann. aber wie gesagt, dass wurde mir nur gesagt, ich bin da kein experte drin. bei einer vorladung auf dem presidium muss man dann auch nur seine personalien bekannt geben, ansonsten kann man in jeder anderen frage die anschließend kommt, egal ob es sich ums wetter oder sonstwas handelt, die aussage verweigern. kurz zu raiseupslow mit dem eintragen, man kann sich an nichts erinnern. davon würde ich abraten, einfach frei lassen ist immer besser als vorsätzlich falsche tatsachen zu schreiben, auch wenn sie schwer nachweisbar sind. wenn man nichts dazu sagen will, sollte man wirklich absolut garnichts dazu sagen. Schriftliche äußerung als zeuge muster 1. hey, ich hab was das betrifft einiges an erfahrung geht es im weiten sinne um irgendwas was mit dem pc und oder internet zu tun hat? dann kann ich dir sicher helfen. grundsätzlich: Sie haben das Recht zu schweigen! Du musst auf den Brief nicht reagieren - die Frage ist, gerade wenn es um eine "unwichtige" Kleinigkeit geht nicht einfacher ist eine Aussage zu machen um dann weiteren Stress aus dem Wege zu gehen.
Also: Sobald du eine Vorladung durch das Geiricht oder die StA erhälst, darfst du sie nicht einfach ignorieren, sondern musst sie befolgen und dann auch aussagen. Du schreibst, dass du dich aus privaten Gründen nicht äußern willst. Das kann verständlich sein - es hindert aber den Gesetzgeber nicht daran, jeden zu verpflichten, eine Zeugenaussage zu machen. Denn in Deutschland ist die Wahrheitsfindung (vor Gericht) ein hohes Gut, dem sich andere Interessen unterzuordnen haben. Das bedeutet allerdings nicht, dass es nicht Gründe gibt, bei deren Vorliegen der Zeuge berechtigt ist, seine Aussage zu verweigern. Diese Gründe findest du in den §§ 52 ff. Schriftliche äußerung als zeuge máster en gestión. StPO. Es gibt Zeugnisverweigerungsrechte für bestimmte Angehörige des Beschuldigten bestimmte Berufsgeheimnisträger Außerdem ist man berechtigt, die Auskunft auf einzelne Fragen zu verweigern, wenn man sich durch eine Aussage selbst belasten würde (§ 55 StPO). Du solltest einmal besonders in § 52 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen) gucken, ob ein solcher Fall bei dir vorliegt.
Meine Line wäre jetzt gewesen lediglich die oberen Angaben auszufüllen, allerdings nichts zu unterschreiben und auch sonst keinerlei Angaben zu machen und den Bogen dann kommentarlos zurückschicken. Sollten im weiteren Verlauf telefonische Anfragen oder Vorladungen kommen, würde ich die ablehnen bzw. ignorieren. Was meint ihr? 21 Antworten Einfach hingehn Personalien aufnehmen lassen und sonst halt nichts sagen oder haste angst das die dich gleich einbuchten wenn du hingehst Original von Fantomas741 Der Brief jetzt ist erstmal noch gar keine Vorladung. Da werd ich nur gebeten son Bogen auszufüllen und "Angaben zur Sache" (ist btw. Zeugenaussage schriftlich: Was Sie dabei beachten sollten | FOCUS.de. Hausfriedensbruch) zu machen. Wenn später noch ne Vorladung kommt, geh ich halt einfach nicht hin, bin ich ja eh nich zu verpflichtet also warum Zeit verschwenden? Das Verfahren wird zu 99% sowieso eingestellt, wenn das an die Staatsanwaltschaft geht, von daher brauch ich da auch nich unnötig meine Zeit mit vergeuden oder irgendwen noch zu belasten. Will nur wissen, ob die Line da lediglich meine Personalien einzutragen und den Rest zu ignorieren und nix zu unterschreiben, so ok ist oder irgendne Angriffsfläche bietet...
Das Problem ist, hier ist kein Vorwurf genannt. Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Körperverletzung mit Verweis aufs StGB, nicht auf einen Tatbestand der bußgeldbewehrt ist. Da Du nicht schreibst, was Dir überhaupt vorgeworfen wird, kann man auch herzlich wenig dazu sagen. Das ist das Problem, es ist kein Vorwurf vorhanden. Im Feld "Straftat/Ordnungswidrigkeit" steht der Verweis auf 229 StGB. Im Paragraphen steht drin, nur die Verletzung anderer Personen ist strafbar - nicht die der eigenen. Eine andere Person habe ich nicht verletzt. # 3 Antwort vom 16. 2018 | 10:50 Dann ist ein Fehler passiert und man wollte Dir eigentlich einen Zeugenanhörungsbogen schicken. Einfach mal den Sachbearbeiter anrufen... Ps. Als Zeuge im Owi-Verfahren besteht auch grds. Aussagepflicht. -- Editiert von!! Streetworker!! am 16. 2018 10:53 # 4 Antwort vom 18. 9. Schriftliche äußerung als zeuge master 1. 2019 | 02:07 Kleines Update: Ich hatte ja eine Kolonne auf der linken Spur einer zweistreifigen Einbahnstraße überholt und vor der roten AMpel wieder auf die rechte Spur gewechselt.