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Urteile 2018 Weitere Gerichtsentscheidungen aus anderen Jahren finden Sie hier. Segment-ID: 17607 Urteil Landgericht Oldenburg vom 10. September 2018 - Az: 9 O 3069/14 Rückforderungsklage gegen die Stadtwerke Delmenhorst GmbH erfolgreich. Gaspreiserhöhungen wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot der EU-Gasrichtlinien unwirksam. Urteil Segment-ID: 17896 Vorlagebeschluss Amtsgericht Lingen vom 21. Weg urteile 2018 2019. Juni 2018 - Az: 4 C 1/18 Die Zahlungsklage der Stadtwerke Lingen GmbH gegen einen grundversorgten Gaskunden wird dem EuGH gemäß Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegt. Beschluss Segment-ID: 17657 Urteil Bundesgerichtshof vom 6. Juni 2018 - Az: VIII ZR 247/17 Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen DEW21, Nichteinhaltung der Informationspflichten aus § 5 StromGVV bzw. GasGVV Urteil Segment-ID: 17661 Urteil Landgericht Oldenburg vom 19. Februar 2018 - Az: 9 S 561/16 Die Berufungsklage der Stadtwerke Delmenhorst GmbH wird abgewiesen. Urteil Segment-ID: 17613 Urteil Landgericht Oldenburg vom 19. Februar 2018 - Az: 9 O 2865/16 Die Klage der Stadtwerke Delmenhorst GmbH wird abgewiesen.
Während ein Teil der Wohnungseigentümer die Vereinbarung genehmigte, lehnten die Beklagten dies ab.... Urteile Bundesgerichtshof V ZR 189/11
Demgegenüber ist die finanzielle Mehrbelastung des Wohnungseigentümers, der seine Wohnung bereits mit Rauchwarnmeldern ausgestattet hat, gering.
Hier entschied das Amtsgericht Dortmund, dass eine gewisse Fehleranfälligkeit akzeptiert werden muss – schließlich sind Fahrerassistenz-Systeme relativ neue Produkte. Wichtig ist lediglich, dass die Technik keine Verkehrsregeln bricht (Az. : 425 C 9453/17). Für Gebrauchtwagenkäufer von Interesse dürfte ein Urteil des Amtsgerichts München sein: Ist in einer Verkaufsanzeige angegeben, ein Wagen sei "scheckheftgepflegt", so ist die Bezeichnung bindend und der Käufer darf den Kaufvertrag später rückabwickeln, wenn es nicht der Fall ist (Az. Weg urteile 2010 qui me suit. : 142 C 10499/17). In anderen Ländern längst zur Aufklärung von Unfällen eingesetzt, war der Einsatz von Aufnahmen so genannter Dashcams als Beweismittel in Deutschland bisher umstritten. Das Urteil des Bundesgerichtshofs (VI ZR 233/17) als oberstes Zivilgericht in diesem Jahr hat nun eine Marschrichtung vorgegeben: Videoaufzeichnungen von Kameras für die Windschutzscheibe sind vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen als Beweismittel zulässig. Zwar sind die Aufnahmen laut dem Urteil datenschutzrechtlich unzulässig.
Eine Jahresabrechnung, die nicht nach dem Wirtschafisplan geschuldeten Soll-Zahlungen berücksichtigt, sondern die tatsächlich erfolgten Zahlungen zur Grundlage des Abrechnungsergebnisses macht, ist nichtig. Denn Gegenstand der Jahresabrechnung ist zwingend die sog. Abrechnungsspitze, also die Differenz zwischen den nach Wirtschaftsplan geschuldeten HausgeldvorauszahIungen und den von dem einzelnen Eigentümer anteilig zu tragenden Ausgaben (vgl. nur LG Frankfurt WuM 2018, 390 und ZMR 2017 663; LG Dortmund ZWE 2014, 365). Das ergibt sich aus der Verknüpfung des Wirtschaftsplans mit der folgenden Jahresabrechnung. Der bestandskräftig beschlossene Wirtschaftsplan betriffl die monatlich zu zahlenden Hausgelder und begründet eine entsprechende Zahlungspflicht der Eigentümer, § 28 Abs. 2 WEG. Abmahnung gegen Wohnungseigentümer wegen fortgesetzten gemeinschaftswidrigen Verhaltens – BGH vom 25.01.2018 – Az. V ZR 141/17 – Neue Gerichtsurteile – Aktuelle Urteile. Durch die Genehmigung der anschließenden Jahresabrechnung darf bezüglich noch ausstehender Hausgelder kein neuer Anspruch entstehen. Das hätte nämlich eine unzulässige Verdoppelung des Schuldgrundes zur Folge, wozu der Eigentümerversammlung die Beschlusskompetenz fehlt (vgl. nur BGH NJW 1996, 725 und NJW2010, 2127).
® Haus- Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bonn/Rhein-Sieg e. V. 2018
RAin Annett Engel-Lindner Rechtsberaterin Referat Immobilienverwalter Telefon: 0 30 / 27 57 26 0 E-Mail: 23. 02. 2022 | IVD | Urteile Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen – Begünstigung nach § 35 a EStG Mit Urteil vom 13. Mai 2020 (VI R 4/18) hat Bundesfinanzhof entschieden, dass Kosten...... Mehr erfahren 10. 2019 | IVD | Urteile Mietpreisbremse gilt - auch wenn Regelung unwirksam Die Mietpreisbremse gilt, auch wenn ein Fachgericht (Amts- oder Landgericht) die entsprechende Rechtsverordnung für unwirksam...... Mehr erfahren 13. 12. 2018 | IVD | Urteile Mietrecht Einheitlicher Einbau und Wartung von Rauchmeldern Wohnungseigentümer können bei Bestehen einer entsprechenden landesrechtlichen Pflicht den zwingenden Einbau und die Wartung...... Mehr erfahren 19. Urteil > 25 S 22/18 | LG Düsseldorf - WEG-Verwalter muss an einzelnen Wohnungseigentümer Eigentümerliste mit Namen und Anschrift herausgeben < kostenlose-urteile.de. 05. 2018 | IVD | Urteile Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung Mehr erfahren 05. 04. 2018 | IVD | Urteile Ermäßigter Steuersatz für das Legen eines Hauswasseranschlusses Das Legen eines Hauswasseranschlusses ist auch dann als "Lieferung von Wasser" i.
Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG) Begründet von Wolfgang Stammler, Adalbert Erler und Ekkehard Kaufmann 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage Herausgegeben von Albrecht Cordes, Hans-Peter Haferkamp, Bernd Kannowski, Heiner Lück, Heinrich de Wall, Dieter Werkmüller und Ruth Schmidt-Wiegand, ab 9. Lieferung Christa Bertelsmeier-Kierst als philologischer Beraterin Das "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" (HRG) zählt zu den Standardwerken fast aller historisch arbeitenden Institute, Bibliotheken und Archive. Handbuch zur deutschen rechtsgeschichte in 10. Das Werk präsentiert weitgehend die Summe des Wissens über die Geschichte des Rechts. Auch für die Neuauflage wurden sämtliche Informationen fundiert recherchiert und wissenschaftlich seriös aufbereitet. Zahlreiche neue Stichwörter wurden aufgenommen. Unverändert nehmen Mittelalter und Frühe Neuzeit einen gebührenden Platz ein und werden noch mehr in ihrer ganzen Forschungsbreite dargestellt. Das gilt auch für die kirchliche Rechtsgeschichte und Strafrechtsgeschichte.
Über den Titel des Handbuchs hinaus wird der Blick auf ausgewählte, mit Europa in engem Rezeptionszusammenhang stehende Systeme des Verwaltungsrechtsschutzes erweitert. Der praktische Nutzen des Handbuchs wird dadurch erhöht, dass Originalquellen über die Errichtung, die Zuständigkeiten und das Verfahren der Verwaltungsgerichte abgedruckt sind. Das mit Unterstützung des Bundesministeriums der Justiz edierte Werk, mit dem mehrere Länder erstmals eine Geschichtsschreibung ihrer Verwaltungsgerichtsbarkeit erhalten, vereint fachlich ausgewiesene Autoren aus Wissenschaft und Praxis. Keywords Verwaltungskontrolle Altes Reich Verwaltungsrechtsschutz Verwaltungsgerichtsordnung Verfassungsrechtsschutz Verwaltungsgericht Reviews "... Das Werk schließt eine erstaunliche Forschungslücke und ist ein Meilenstein vergleichender Forschung zur Geschichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit... " (fachbuchjournal, Heft 2, April 2021) "… Dem Leser präsentiert sich ein monumentales Werk ohne Beispiel in der Literatur hierzulande zur Geschichte der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit …" (Dr. Andreas Koch, in: SächsVBL, Sächsische Verwaltungsblätter, Heft 12, 2021) "... Handbuch zur Geschichte des deutschen Notariats seit der Reichsnotariatsordnung von 1512 von Schmoeckel , Schubert - 978-3-8329-7642-2 | Nomos Online-Shop. Den Autorinnen und Autoren des Handbuchs ist ein großer Wurf gelungen.
München 1899. Karl Georges: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. 8. Aufl. Hahnsche Buchhandlung, Hannover 1913 (2 Bände). Langenscheidt Handwörterbuch lateinisch – deutsch. 9. Langenscheidt, Berlin 2005. Eberhard Wagner, Alfred Klepsch; Kommission für Mundartforschung der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (Hrsg. ): Handwörterbuch von Bayerisch-Franken. Fränkischer Tag, Bamberg 2007, ISBN 978-3-936897-52-4; 3., unveränd. ebd. 2008. Schwäbisches Handwörterbuch. Auf der Grundlage des " Schwäbischen Wörterbuchs " von Hermann Fischer † und Wilhelm Pfleiderer † bearbeitet von Hermann Fischer und Hermann Taigel. Tübingen 1986. 3. Aufl. 1999. ISBN 3-16-147063-X. Real-Encyclopädie der gesammten Heilkunde ( Untertitel: Medizinisch-chirurgisches Handwörterbuch für praktische Ärzte [2]). Willkommen beim Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte - HRGdigital. Vier Auflagen von 1880 bis 1926 mit insgesamt 96 etwa 800-seitigen Bänden. Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] ↑, Webseite des Verlags Bibliographisches Institut GmbH, Handwörterbuch, das abgerufen am 23. Juli 2017 ↑ Unter einem praktischen Arzt verstand man damals nicht den Hausarzt ( Praktischer Arzt), sondern den praktizierenden Arzt in Abgrenzung zum nur wissenschaftlich tätigen oder sogar zum nicht mehr praktizierenden Arzt.
Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte Bestellen Sie jetzt versandkostenfrei beim Verlag: ist der Online-Shop der Mediengruppe C. Oder unterstützen Sie Ihre Lieblings-Buchhandlung mit einer Bestellung über Warum wir empfehlen: Bücher mit gutem Gefühl online kaufen! Mit jeder Bestellung Ihre Lieblings-Buchhandlung unterstützen. Mehr über Mehr über
60 Titel. Die Gruppe " Germanische Zeit ohne Franken" enthält u. a. Quellen und Quellensammlungen zur Rechts- und Verfassungsgeschichte und zu einzelnen Germanenstämmen. 2. 3 Zum Forschungsschwerpunkt " Mittel- und ostdeutsche Rechtsgeschichte" besitzt die Bibliothek eine umfangreiche Sammlung einschlägiger Mikrofilme und Photokopien aus Archiv- und Bibliotheksbeständen vor allem der ehemaligen DDR und Polens. Die Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte des Reichs bis Maximilian I. (1459-1519), der Territorien und der Länder verfügt über einen historischen Bestand von rund 320 Titeln, vorwiegend aus dem 19. Jh, in geringerem Maße aus dem 18. Der Bestand über die sich an Maximilian I. anschließende Geschichtsepoche von 1495 bis 1806 enthält ebenfalls Drucke vorwiegend aus dem 19. Es ist Literatur zu einzelnen Institutionen der Rechtsgeschichte (Privatrecht, Strafrecht, Gerichtswesen und Rechtsgang), zur Staatswissenschaft, Verfassungsgeschichte und zum Staatsrecht vorhanden. Handbuch des Deutschen Staatsrechts 978-3-16-147011-0 - Mohr Siebeck. 2. 4 Wie diese Gebiete enthalten auch die Gruppen zur Staatswissenschaft, Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte Quellenausgaben aus dem 18. und 19.
Diese Neuauflage verfolgt ein doppeltes Ziel: Sie will einerseits die erfolgreiche Tradition der interdisziplinären Zusammenarbeit fortführen, andererseits Platz für die neuen Themen der Rechtsgeschichte einräumen. Wie schon in der Vorauflage soll "die gesamte Rechtsgeschichte, die sich in Deutschland entfaltet hat, mithin auch diejenige der Romanisierung unseres Rechts" (Adalbert Erler im Vorwort zur ersten Auflage), thematisiert werden. Dies bleibt ebenso Leitbild wie das Bekenntnis zur kirchlichen Rechtsgeschichte und zur Strafrechtsgeschichte. Der Rechtsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts sowie der Geschichte von öffentlichem Recht und Verwaltung öffnet sich die zweite Auflage verstärkt. Handbuch zur deutschen rechtsgeschichte in apa. Unverändert wird die Rechtsgeschichte des Mittelalters und der frühen Neuzeit den ihr gebührenden Platz im Gesamtwerk einnehmen und in ihrer ganzen Forschungsbreite dargestellt werden. Weiterhin reflektiert sich die allmähliche Einigung Europas in der Absicht, auch den rechtshistorischen Horizont über die nationalen Grenzen hinaus zu erweitern.