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6. August 2018 Gefahrübergang, Kostentragung und Erfüllungsort bei Incoterms 2010 Incoterms sind freiwillige Vertragsklauseln zur Auslegung von Verträgen im internationalen Wirtschaftsrecht und internationalen Warenverkehr. Die Incoterms unterscheiden grundsätzlich nach Ort des Gefahrübergangs, der Kostentragung und der Erfüllung (Erfüllungsort).
Es wäre daher systematisch sauberer, FCA zu vereinbaren. Bei EXW hat man als Exporteur keine Gewissheit, dass der Kunde die Ware tatsächlich abholt. Unfrei (englisch carriage forward, Abkürzung: C/F) ist eine Frankatur und Handelsklausel, wonach der Verkäufer oder Lieferant die Transportkosten bis zur Versandstation (z. Bahnhof, Hafen, Flughafen, Paketshop, Postfiliale) zu tragen hat.
Hierbei ist geregelt, dass Transportkosten und auch -risiken zu Lasten des Verkäufers gehen. Deshalb wird diese Frankatur auch Ankunftsklausel genannt. Beispiel hierfür: DAF (delivered at frontier): geliefert Grenze DES (delivered ex ship): geliefert ab Schiff DEQ (delivered ex quay): geliefert ab Kai DDU (delivered duty unpaid): geliefert unverzollt DDP (delivered duty paid): geliefert verzollt und versteuert Bei der Vielfältigkeit der Möglichkeiten im internationalen Warenverkehr ist es also sehr wichtig, sich Gedanken um die richtige Frankatur zu machen. Im Zweifel kann man sich unter Schilderung des jeweiligen Problems sicherlich gerne an einen Spediteur wenden, der beraten kann. Zuletzt aktualisiert am 2015-05-20 von Werner Hess. Frankatur frei haus auf englisch. Zurück
Eindeutig regelt die Vereinbarung, wer die Kosten des Transports trägt: alle Versandkosten trägt ausschließlich der Verkäufer. Ist beispielsweise auf einem Lieferschein "frei Haus" als Lieferbedingung vermerkt, kann abweichend vom gesetzlichen Regelfall des Versendungskaufs zwischen den Vertragsparteien vereinbart sein, dass die Preisgefahr erst dann auf den Käufer übergeht, wenn die Ware am Zielort übergeben wurde. Was heißt "frei Haus"? "Frei Haus" gehört nicht zu den Incoterms. Es gibt auch keine gesetzliche Definition dieser Klausel. Ab Werk, frei Haus und frachtfrei - Wer bezahlt was?. Nach herrschender Auffassung hat "frei Haus" eine Gefahrtragungs- und eine Kostentragungskomponente: Der Lieferant ist verpflichtet, die Ware auf seine Kosten und Gefahr am Sitz des Käufers zu übergeben. Auch die Kosten des Abladens sind also vom Lieferanten zu tragen. Die Kostentragung dürfte unstreitig sein. Hinsichtlich der Gefahrtragung betont die Rechtsprechung allerdings immer wieder, dass "frei Haus" in verschiedenen Handelskreisen unterschiedlich verstanden werde, es also keine allgemein anerkannte Auslegung gebe.
Transportrisiko Bei den multimodalen Incoterms CPT und CIP trägt der Verkäufer bei Frei-Haus-Lieferungen das Transportrisiko nur bis zum Ort der Übergabe an den ersten Frachtführer. Gemeint ist ein rechtlich selbständiges Frachtunternehmen. Er liefert also schon, bevor die Ware so richtig auf die Reise geht. Was ist frei Haus in incoterms?. Ganz im Sinne einer Lieferung "Frei Haus" trägt er aber die Kosten und Nebenkosten für die Fracht bis zum Bestimmungsort. Bei einem Transportschaden liegt der Ärger jedoch beim Kunden! Er hat den Schaden und muss den Rechnungsbetrag zahlen, trotz Frei-Haus-Lieferung. Allerdings muss der Verkäufer beim Incoterm CIP eine Versicherung über alle Risiken und 110% des Ankunftswertes (Vertragspreis inklusive aller Voraus-, Schluss- und Nebenzahlungen) zugunsten des Kunden abschließen. Das entsprechende Versicherungspapier (Versicherungszertifikat oder -police) muss er ebenfalls bereitstellen. Achten Sie darauf, dass die Versicherung mindestens den Transportzeitraum und die gesamte Strecke bis zum Bestimmungsort umfasst.