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Mit dem Vertrag hast du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens bekommen. Wenn du jetzt kündigen willst musst du eben wohl oder übel die gesamten AGBs durchlesen. (Hast du in der kurzen Zeit jetzt sicher nicht gemacht) Meistens steht was zu Kündigung, Rücktritt, Wideruf usw. drin Oder du machst es ganz einfach und setzt ein Fax auf wenn du aus welchem Grund auch immer nicht in der Lage bist bei dem Unternehmen anzurufen oder die AGBs durchzulesen (Sackjucken oder was auch immer... ): Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündigen ich den gestern geschlossenen Vertrag Nr. so und so Dann das ganze nochmal als Übergabeeinschreiben und fertig. Segmüller kaufvertrag kündigen per email. Keine Ahnung wo da das Problem ist. Wie soll dir hier im Forum jemand helfen??? Wenn mein Blinddarm schmerzt geh ich auch zum Arzt und poste nicht hier im Forum: "Blinddarmschmerzen - was tun"? PS: Und vielleicht wäre es ratsam die Sache HEUTE noch zu erledigen. Denn du weißt ja: Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen.
#16 Mmh... Mit dem Fernabsatzgesetz ist es so eine Sache. Viele meinen, dass es "immer" die Möglichkeit zum Rücktritt vom Vertrag gibt. Dem ist aber nicht immer so. Was den Vertrag angeht, so muss dieser eine Rechtsbelehrung beinhalten. In dieser steht drin, wie, ab wann, bis wann und unter welchen Umständen man vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Das Gesetz, im übrigen das BGB und nicht das Fernabsatzgesetz, sieht vor, dass einem 14 Tage bleiben, sofern nicht bestimmte Situationen eintreffen. Dies wäre z. B., wenn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlußes bereits mit der Auslieferung der Dienstleitung begonnen wurde. Spezialfälle sind auch Sonderanfertigungen. Darauf wird aber auch hingewiesen. Nachzulesen im BGB § 312 b-f. Grüße Marco #17 Frag doch einfach mal deinen Vertragspartner, welche Kündigungsfrist er da vorgesehen hat. #18 Wenn es ein Werkvertrag ist (hab natürlich keine Ahnung was genau du für einen Auftrag erteilt hast) hast du ein Kündigungsrecht bis zur Vollendung des Werkes. Auftragsauskunft. BGB § 649 Warum du dich so blöd anstellst verstehe ich aber nicht?
31. Mai 2016 - 10:54 Uhr Verträge zu kündigen ist schwerer, als sie abzuschließen Verträge sind schnell unterschrieben – oft schneller als einem lieb ist. Und oft kommt man nur noch schwer wieder heraus. Jeder Kauf im Supermarkt oder beim Discounter ist zum Beispiel ein Vertrag, auch wenn nichts unterschrieben wird. Das Rückgaberecht dort ist reine Kulanz: Sie müssten eigentlich nichts zurück nehmen. Anders sieht es im Reisebüro, beim Vermieter oder im Fitnessstudio aus: Wer aus einem Vertrag aussteigen will, braucht triftige Gründe. Grundsätzlich sollten Sie deshalb Verträge komplett durchlesen und in allen Punkten verstanden haben, bevor Sie unterschreiben. Scheuen Sie sich nicht, so lange nachzufragen, bis Ihnen wirklich alles klar ist. Im Zweifel sollten Sie einfach nicht unterschreiben! Das Widerrufsrecht macht es möglich, dass Sie einen Vertrag innerhalb von 14 Tagen kündigen können! Möbelkauf: Das können Sie tun, wenn sich die Lieferung verzögert | Verbraucherzentrale.de. Prüfen Sie zunächst, ob Sie sich noch innerhalb der Frist befinden. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung eines Fitnessstudio-Vertrages kann eine ernsthafte, längerfristige Erkrankung sein.