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Göwert GmbH Lackier + Kraftfahrzeugtechnik Friethöfer Kamp 2A, Billerbeck Auto & Technik, Dienstleistungen Die Lackier- und Kraftfahrzeugtechnik Göwert GmbH ist ein modernes, innovatives und zukunftsorientiertes Unternehmen mit Sitz in Billerbeck. Unser Geschäftsfeld erstreckt sich über die PKW- Reparaturen, LKW- und PKW- Lackierung, die Beschichtung und Lackierung von Industrieteilen und Karosseriearbeiten im LKW- und PKW-Bereich. 25432188827
Stellt sich während der Auftragsausführung heraus, dass der vereinbarte Erfolg wegen verdeck-ter oder vom Auftraggeber nicht offenbarter Mängel am Auftragsgegenstand nicht erreicht werden kann, so sind die bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Leistungen voll zu vergüten. § 8 Zurückbehaltungsrecht und Pfandrecht Der Auftragnehmer kann solange die Herausgabe eines Fahrzeuges oder sonstigen zu bearbei-tenden Gegenstandes verweigern, bis alle seine fälligen Forderungen gegen den Auftraggeber erfüllt sind. In gleichem Umfang steht ihm ein vertragliches Pfandrecht zu. Lackier + Kraftfahrzeugtechnik Göwert GmbH in Billerbeck auf wlw.de. § 9 Gewährleistung Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung für Sachmängel verjähren in einem Jahr ab Abnahme der Sache. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens von Mängeln. Werden auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers Arbeiten nur behelfsmäßig ausgeführt, so übernimmt dafür der Auftragnehmer keine Gewährleistung. Dies gilt insbesondere bei der ge-gen den Rat des Auftragnehmers oberflächlichen Beseitigung von Durchrostungsschäden, die anschließend überlackiert werden.
Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen. AGB / ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR LACKIERFACHBETRIEBE Empfehlung der Bundesfachgruppe Fahrzeuglackierer im Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz § 1 Allgemeines Vertragsgrundlage für von uns übernommene Aufträge sind die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie aus-drücklich vereinbart und schriftlich bestätigt sind. § 2 Angebot und Preise Unverbindliche Preisangaben (Kostenschätzung) binden den Auftragnehmer nicht. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Angebotes. Ein schriftliches Angebot bindet den Auftragnehmer drei Wochen. Ein Auftrag wird auch mit der Unterzeichnung eines Auftragsscheines durch den Auftraggeber bindend. Lackiertechnik Göwert Autolackierung aus Billerbeck in der Firmendatenbank wer-zu-wem.de. Nicht vereinbarte Arbeiten, Änderungen und Erweiterungen des schriftlichen Auftrages sind mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig; sie brauchen nicht schriftlich erteilt zu werden.