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Leistungsphase 6 = Vorbereitung der Vergabe (10% Gebäude / 7% Innenräume) Wir erstellen die Leistungsverzeichnisse (LVs) zur bestehenden Ausführungsplanung, inkl. sämtlicher dazugehöriger Unterlagen und angenäherter Preise. Anhand eines Vergabeterminplans organisieren wir den Versand der Unterlagen zur Angebotseinholung. Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe IET-Berlin. Die LV-Kosten (Kostenanschlag), die wir mit der Kostenberechung vergleichen, aktualisiert den Kostenstand. Ergänzend erledigen wir das Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen oder die Auswertung der Beiträge anderer Fachplaner oder Firmen. * HOAI 2021 = Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Bei der Vergabe macht sich dies wegen der geringen Menge zunächst kaum bemerkbar, bei der Vergütung der Mehrmenge schlägt der hohe Einheitspreis später dann umso mehr zu Buche. « zur Glossar-Übersicht
BAUTEC Projektgesellschaft mbH Viverstraße 2 21614 Buxtehude Telefon: 040 67585930 E-Mail:
Leistungsverzeichnis zur Verfugung. Im Leistungsverzeichnis werden in klar gegliederter Form die erforderlichen Leistungspositionen und die voraussichtlich benötigte Menge der Leistung benannt. Die Spalten für die sog. Einheitspreis (z. B. HOAI-Phase 6: Vorbereitung der Vergabe | SpringerLink. € 10, - pro m2) und den – sich aus der Multiplikation von Einheitspreis und Menge ergebenden – Gesamtpreis bleiben zunächst offen; diese haben die Bieter auszufüllen. Bauherr und Architekt können die Preise dann vergleichen und schließlich auf das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erteilen. Mengenermittlungen: Um eine verbindliche Leistungsbeschreibung mit LeistungsVerzeichnis (siehe jeweils dort) aufzustellen, muss der Planer vorab alle Mengen an Bauteilen, Baustoffen und Erdmassen so exakt wie möglich ermitteln. Eine realistische Mengenermittlung bewahrt den Bauherren auch vor bösen Überraschungen. Bei fehlerhafter Mengenermittlung kommt es nämlich gar nicht so selten vor, dass Bieter die zu niedrig angesetzte Menge erkennen und hier einen überhöhten Einheitspreis anbieten.
§ 7 VgV (1) Hat ein Unternehmen oder ein mit ihm in Verbindung stehendes Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber beraten oder war auf andere Art und Weise an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens beteiligt (vorbefasstes Unternehmen), so ergreift der öffentliche Auftraggeber angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme dieses Unternehmens nicht verzerrt wird. (2) Die Maßnahmen nach Absatz 1 umfassen insbesondere die Unterrichtung der anderen am Vergabeverfahren teilnehmenden Unternehmen in Bezug auf die einschlägigen Informationen, die im Zusammenhang mit der Einbeziehung des vorbefassten Unternehmens in der Vorbereitung des Vergabeverfahrens ausgetauscht wurden oder daraus resultieren, und die Festlegung angemessener Fristen für den Eingang der Angebote und Teilnahmeanträge. (3) Vor einem Ausschluss nach § 124 Absatz 1 Nummer 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist dem vorbefassten Unternehmen die Möglichkeit zu geben nachzuweisen, dass seine Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens den Wettbewerb nicht verzerren kann.