actionbrowser.com
Der neue Arbeitgeber zahlt dann das entsprechende Urlaubsentgelt aus, was von der SOKA Bau dann erstattet wird. – Berufsausbildung Ist-Zustand: Alle Betriebe des Hauptbaugewerbes führen für die Beschäftigten momentan 2, 1 Prozent des Bruttolohns an die ULAK bzw. die SOKA Bau ab. Pro Betrieb werden allerdings mindestens 900 Euro fällig. Diese Beitragspflicht ist auch verbindlich für Selbstständige ohne Arbeitnehmer sowie für Unternehmen, die nicht ausbilden. Hintergrund: Über die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft werden überbetriebliche Ausbildungsangebote finanziert sowie Teile der Vergütungen im Rahmen der Ausbildung erstattet. Die Erstattung der Ausbildungsvergütung ist dabei in allen Berufen möglich und nicht nur explizit im Handwerk. In der Regel erstattet die ULAK im ersten Ausbildungsjahr die Vergütung für gewerblich Auszubildende für zehn Monate, während im zweiten Jahr die Ausbildungsvergütung nur noch für sechs Monate und im dritten Ausbildungsjahr lediglich für einen Monat übernommen wird.
Denn es besteht nur eine Zahlungspflicht gegenüber der SoKa Bau, wenn der Unternehmer einer baugewerblichen Tätigkeit nachgeht bzw. eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, die zu mehr als 50% dem Baugewerbe zuzuordnen ist. Vielen Unternehmen ist dies nicht bekannt und daher sind sie unsicher. Sollte die SoKa Bau die Arbeit aber so einschätzen, dann wendet sie sich an den Unternehmer und fordert sie auf, die Anzahl der Mitarbeiter und die entsprechenden Lohnsummen mitzuteilen. Aus diesen Zahlen wird dann der Beitrag berechnet. Erfahrener Rechtsanwalt kennt sich mit der SoKa Bau aus Da können für die Unternehmen beträchtliche Nachzahlungen zusammenkommen - und nicht immer sind diese rechtens. Rechtsanwalt Paul-Albert Schullerus ist Fachanwalt für Sozialrecht und auf diesem Spezialgebiet versiert. Er vertritt seine Mandanten entweder vor dem Arbeitsgericht in Wiesbaden für die alten Bundesländer oder vor dem Arbeitsgericht in Berlin. Denn oft sind bereits Mahnbescheide seitens der Gerichte erlassen worden, wenn zwischen den Unternehmen und der SoKa Bau keine außergerichtliche Klärung erfolgen konnte.
Home Soka-Bau/ZVK-Bau AG Tipps zur Soka Bau Wie verhalte ich mich zur SOKA-BAU (ULAK)? Achtung, Soka-Bau (ULAK) versendet wieder Mahnbescheide! Aktuell beantragt die Soka-Bau (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft - ULAK) beim Arbeitsgericht in Wiesbaden und Arbeitsgericht Berlin wieder Mahnbescheide mit meistens viel zu hohen Forderungen. Dagegen können Sie nur innerhalb einer Woche Widerspruch einlegen! Auch wenn Sie dem Sozialkassentarifvertrag -VTV-Bau- unterfallen und generell verpflichtet sind, Beiträge an die SOKA-Bau / ULAK zu zahlen, sollten Sie aber trotzdem immer dann, wenn Sie den Eindruck haben, der geforderte Betrag ist zu hoch, Widerspruch einlegen. Wir konnten schon vielen Unternehmen helfen, Beträge zu sparen, da die SOKA-Bau / ULAK in der Regel zu hohe Beiträge verlangt. Immerhin wurden in allen Verfahren mehr als die Anwaltskosten eingespart! Haben Sie Fragen rufen Sie uns an! Wir helfen Ihnen. BÖTTCHER & Partner Rechtsanwälte, Tel. 0611-2360600 Drucken Tipps, wie gehe ich mit der Soka Bau um: Das Stammblatt / Erfassungsblatt auf keinen Fall ausfüllen!
Wir beraten und vertreten als Anwalt für Soka-Bau bundesweit Unternehmen vom Einmannbetrieb mit Ehepartner bis zum internationalen Konzern Rechtsanwälte bei allen Auseinandersetzungen der SOKA-BAU. Unsere Anwälte sind Sie vor dem Arbeitsgericht in Wiesbaden Berlin, Landesarbeitsgericht Hessen Frankfurt/Main Berlin-Brandenburg sowie Bundesarbeitsgericht Erfurt, sowohl deutsche, auch ausländische Unternehmen, welche Deutschland tätig sind, präsent. Daneben treten wir eine Reihe von Rechtsanwaltskanzleien aus Bundesgebiet kompetente versierte Terminsvertreter auf. Zudem liegt ein wesentlicher Teil unserer Tätigkeit Entwicklung Unternehmensstrategien Vorfeldprüfung einer möglichen Mitgliedschaft bei der SOKA Bau.
Lebensjahr vollendet hatten und bereits vor dem Stichtag in der Bauwirtschaft tätig waren. Rechtsanwälte Schäfer & Partner: Lösungsorientierte Beratung als wirkungsvoller Schutz Die SOKA Bau darf dabei fällige Beiträge bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen. Gerade in dem Umfeld der Bauwirtschaft in Hamburg und anderen Großstädten bedeutet ein solches Szenario oftmals eine existenzbedrohende Finanzsituation oder sogar die Insolvenz. Als erfahrene und spezialisierte SOKA Bau Rechtsanwälte für Hamburg unterstützen wir sie kompetent dabei, Probleme mit der SOKA Bau und der Beitragspflicht zu lösen. Die Rechtsanwälte Schäfer & Partner klären für sie auch die Frage nach der Beitragspflicht und beraten Sie zu allen rechtlich relevanten Themen rund um die SOKA Bau. Dabei geht es auch um Prävention im Vorfeld. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit Schäfer & Partner und schützen Sie sich vor dem finanziellen Fiasko durch SOKO Bau Beiträge. Zurück zu Soka Bau Übersicht
Betriebe, die nach Art und Zweck ihrer Tätigkeit und nach ihrer betrieblichen Einrichtung gewerblich sonstige bauliche Leistungen erbringen.
Ihre Leistungen umfassen neben Kernaufgaben wie der Sicherung von Urlaubsansprüchen, überbetrieblicher Altersvorsoge und Finanzierung der Berufsausbildung auch branchenspezifische Leistungen wie private Altersvorsorge und Überprüfung der Mindestlöhne. Wieso kann die SOKA-Bau von mir als Arbeitgeber Beitragszahlungen verlangen? Rechtsgrundlage für die Mitglieds- und Beitragspflicht der SOKA-Bau sind die Tarifverträge des Baugewerbes. Betreiben Sie einen baugewerblichen Betrieb und unterfallen damit dem Anwendungsbereich der Tarifverträge des Baugewerbes, sind Sie grundsätzlich zur Mitgliedschaft und Beitragszahlung verpflichtet. Durch ein spezielles Erstattungssystem haben Sie als Arbeitgeber wiederum einen Anspruch gegen die SOKA-Bau, wenn Sie bereits tarifliche Leistungen gegenüber Ihren Arbeitnehmern erbracht haben. Ob Ihr Betrieb als baugewerblicher Betrieb einzuordnen ist und Sie damit als Pflichtmitglied in der SOKA-Bau beitragspflichtig sind, erfahren Sie hier.