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07. Beispiel: Ein Kind, das die 7. Klasse Gymnasium nicht bestanden hat und auf Probe vorrücken darf, darf trotzdem die 7. Klasse an der Realschule wiederholen. Mein Kind wird das Vorrücken auf Probe gewährt. Gibt es Förderangebote von Seiten der Schule? Ja, es wird Förderangebote geben. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Schule kann aber keine Garantie geben, dass die Förderangebote in Art und Umfang passgenau auf die Problemfächer oder Bedürfnisse Ihres Kindes zugeschnitten sind. Sie können auf der einen Seite eine wertvolle Unterstützung für Ihr Kind bedeuten, auf der anderen Seite kostet die Teilnahme auch Zeit. Beispiel: Ein Kind kommt in die 10. Jahrgangsstufe und hat zum Beispiel 36 Wochenstunden Unterricht. Die Teilnahme an zwei Förderkursen entspricht dann einem Wochenpensum von 38 Stunden zzgl. der Arbeit zu Hause (Hausaufgaben, Lernen).
"Vorrückungserlaubnis nicht erhalten" Eine Nachricht wie diese löst oft Ratlosigkeit und manchmal auch Verzweiflung aus. In solchen Fällen steht die staatliche Schulberatung unterstützend zur Seite und hilft aus den Möglichkeiten einen passenden weiteren schulischen Weg zu finden. Im Folgenden sind Informationen zu verschiedenen Möglichkeiten dargestellt: Wiederholung Wenn die Lücken in den einzelnen Unterrichtsfächern zu groß geworden sind und die Leistungen in den Vorrückungsfächern nicht ausreichen, ist es manchmal sinnvoll, eine Jahrgangsstufe zu wiederholen. Freiwilliges Wiederholen/Rücktritt Auf Antrag der Erziehungsberechtigten ist ein Freiwilliges Wiederholen oder ein Zurücktreten möglich. Diese Schülerinnen und Schüler gelten nicht als Wiederholungsschülerinnen und -schüler. Vorrücken auf Probe Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 an Mittelschulen in Mittlere-Reife-Klassen oder an Realschulen bzw. Gymnasien in den Jahrgangstufen 5 bis 9, die das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe erstmals nicht erreicht haben, können unter bestimmten Voraussetzungen auf Probe vorrücken, wenn nach dem Gesamtbild aller erzielten Leistungen erwartet werden kann, dass sie im nächsten Schuljahr das Ziel der Jahrgangsstufe erreichen.
2230. 1. 1-K Änderung der Bekanntmachung über den Vollzug der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) Allgemeinverfügung zur Änderung der Schulordnungen in Folge der Corona-Pandemie Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 24. Juni 2021, Az. II. 1-BS4610. 2/30 1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) Allgemeinverfügung zur Änderung der Schulordnungen in Folge der Corona-Pandemie vom 4. Februar 2021 (BayMBl. Nr. 97), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 18. Mai 2021 (BayMBl. Nr. 349) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. 1 Nach Nr. 1. 4 wird folgende Nr. 1. 5 angefügt: "1. 5 1 Für Schülerinnen und Schüler, für die ein Vorrücken aufgrund ihrer Leistungen nicht möglich ist, sind im Schuljahr 2020/2021 Entscheidungen über ein Vorrücken auf Probe nach Art. 53 Abs. 6 Satz 2 BayEUG zu treffen. 2 Dabei wird die im Einzelfall zu Leistungsminderungen führende erhebliche Beeinträchtigung infolge der COVID-19-Pandemie in besonderem Maße gewichtet, auch hinsichtlich der Erwartung, ob die entstandenen Lücken geschlossen werden können, und der Prognose, ob das angestrebte Bildungsziel erreicht werden kann.
(3) 1 Die Probezeit dauert bis zum 15. Dezember; sie kann von der Lehrerkonferenz in besonderen Fällen um höchstens zwei Monate verlängert werden. 2 Die Lehrerkonferenz entscheidet auf der Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz, ob die Schülerin oder der Schüler nach dem Gesamtbild aller erzielten Leistungen die Probezeit bestanden hat oder zurückverwiesen wird. 3 Zurückverwiesene Schülerinnen und Schüler gelten nicht als Wiederholungsschülerinnen und Wiederholungsschüler; dies gilt nicht im Fall des Abs. 1. (4) Wird das Vorrücken auf Probe in die Jahrgangsstufe 12 gestattet, gilt § 6 Abs. 5 entsprechend.
Ich weiß aber nicht ob mentale Gesundheit überhaupt ein gutes Argument dafür ist. Ich möchte auch wirklich sehr ungern mit meinen Lehrern darüber sprechen, wenn dann würde ich das eher aufschreiben und den Lehrern dann geben, da ich mich auf diese Art und Weise viel besser ausdrücken kann und nicht zu emotional werde. Ich möchte den Lehrern auch nicht alles erzählen, da ich ansonsten so nervös wäre und wichtige Sachen vergessen würde (das würde bei einem Brief nicht passieren). Meine Fragen wären jetzt: Was sind die Kriterien um auf Probe vorrücken zu dürfen? Muss man einen Antrag stellen (falls ja, bis wann und wie) oder schlägt die Klassenkonferenz das vor? Wenn die Klassenkonferenz das vorschlägt, gäbe es eine Möglichkeit mit den Lehrern sich darüber zu unterhalten? Wäre es ein guter Grund mich auf Probe vorrücken zulassen, wenn ich ausführlich meine mentale Lage schildere, welche großen Einfluss auf meine Noten und allgemein Verhalten hat? Oder ist das eher ein schlechtes Argument?
§ 7 Nachholfrist, Probezeit (1) 1 In den Pflicht- und Wahlpflichtfächern, in denen die Schülerin oder der Schüler in der bisherigen Schule nicht unterrichtet wurde oder die an der Realschule ein höheres Lehrziel haben, muss die Schülerin oder der Schüler innerhalb einer von der Schulleiterin oder vom Schulleiter festzusetzenden Frist, die nicht mehr als ein Schuljahr betragen darf, eine Prüfung ablegen. 2 In dieser Prüfung, die auch in der Teilnahme an schriftlichen Leistungsfeststellungen bestehen kann, ist nachzuweisen, dass die Schülerin oder der Schüler im Unterricht erfolgreich mitarbeiten kann. 3 Bis dahin kann die Schülerin oder der Schüler von den Leistungsnachweisen in diesen Fächern durch die Schulleiterin oder den Schulleiter befreit werden. (2) 1 In der Probezeit wird festgestellt, ob die Schülerin oder der Schüler den Anforderungen der Realschule gewachsen ist. 2 Über das Bestehen der Probezeit entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz.