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Basisdaten Titel: Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz Abkürzung: NKomVG Art: Landesgesetz Geltungsbereich: Niedersachsen Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht, Kommunalrecht Fundstellennachweis: Nds. GVBl. 2010, 576 Erlassen am: 17. Dezember 2010 (Nds. S. 576) Inkrafttreten am: 1. November 2011 Letzte Änderung durch: Art. 1 vom 31. Oktober 2016 (Nds. 226 ff. ) Inkrafttreten der letzten Änderung: 1. November 2016 (Art. 1 vom 26. Oktober 2016) Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist die "Gemeindeverfassung" der niedersächsischen Städte, Landkreise und Gemeinden sowie der Region Hannover und ist damit die Rechtsgrundlage für den Aufbau der kommunalen Strukturen in Niedersachsen auf Grundlage der Selbstverwaltungsgarantie des Grundgesetzes ( Art. Niedersächsisches kommunalverfassungsgesetz nkomvg niedersachsen. 28 Abs. 2 Satz 1 GG) und der niedersächsischen Landesverfassung (Art. 57 Abs. 1 NV). Das NKomVG fasst seit dem 1. November 2011 die Niedersächsische Gemeindeordnung, die Niedersächsische Landkreisordnung, das Gesetz über die Region Hannover und das Gesetz über die Neugliederung des Landkreises und der Stadt Göttingen zu einem einheitlichen Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz zusammen.
Weiterhin kann er sich dem Bürgermeister gegenüber im Einzelfall die Entscheidung über Geschäfte der laufenden Verwaltung vorbehalten und entscheidet in solchen Angelegenheiten auch dann, wenn der Bürgermeister sie ihm zur Entscheidung vorlegt. Ferner nimmt er die ihm vom Rat zur Entscheidung delegierten Aufgaben wahr, wozu regelmäßig vor allem die Kontrolle der Verwaltung gehört. Schließlich kommt ihm die sog. Lückenkompetenz zu, was bedeutet, dass der Verwaltungsausschuss zuständig ist, wenn keine Zuständigkeit eines anderen Gemeindeorgans besteht. Siehe auch [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Kreisausschuss Samtgemeindeausschuss Niedersächsische Gemeindeordnung Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Jörn Ipsen: Niedersächsisches Kommunalrecht. Niedersächsisches kommunalverfassungsgesetz nkomvg benachteiligungsverbot. 3. Auflage. Juni 2006, Boorberg, Stuttgart / München / Hannover / Berlin / Weimar / Dresden 2006, ISBN 3-415-03220-5. Werner Schwirzke, Klaus Sandfuchs: Allgemeines Niedersächsisches Kommunalrecht.
Die Verfasser: Peter Blum, Direktor beim Abgeordnetenhaus Berlin a. D., zuvor Leiter der parlamentarischen Abteilung und Mitglied des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes beim Niedersächsischen Landtag. Ministerialdirigent Bernd Häusler, Leiter der Kommunalabteilung im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport. Prof. Dr. Hubert Meyer, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Niedersächsischen Landkreistages. Unterstützt werden sie von Dr. Jörg Mielke, Chef der Niedersächsischen Staatskanzlei, Herbert Freese und Dr. Joachim Schwind, Beigeordnete beim Niedersächsischen Landkreistag, Joachim Rose, Kämmerer der Gemeinde Wedemark, Ministerialdirigent Dr. Christian Wefelmeier, Leiter der parlamentarischen Abteilung und Mitglied des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes beim Niedersächsischen Landtag, und Prof. Holger Weidemann, Niedersächsisches Studieninstitut • Erscheint lt. Bücher portofrei bestellen bei bücher.de. Verlag 18. 2014 Mitarbeit Sonstige Mitarbeit: Herbert Freese, Jörg Mielke, Joachim Rose, Joachim Schwind, Christian Wefelmeier, Holger Weidemann Sprache deutsch Maße 165 x 235 mm Gewicht 1305 g Einbandart gebunden Themenwelt Recht / Steuern ► Öffentliches Recht Schlagworte Abgeordnete • Bürgermeister • Gemeinde • Gemeindeverfassungsrecht • Hauptausschuss • Hauptverwaltungsbeamte • Kommunalverfassung • Kommunalwirtschaft • Niedersachsen; Recht • Samtgemeinde • Vertretung ISBN-10 3-8293-1125-7 / 3829311257 ISBN-13 978-3-8293-1125-0 / 9783829311250 Zustand Neuware
Eine weitere Änderung betrifft § 8 Abs. 4 bis 6 NKomVG, wonach Gemeinden und Samtgemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern ein Ausgleichsanspruch gegenüber dem Land für die Beschäftigung einer hauptberuflichen Gleichstellungsbeautragten zusteht. Die Änderung des § 48 NKomVG hat erhebliche Bedeutung gerade auch für die in 2021 anstehende Kommunalwahl: Mit ihr wurden auch im Niedersächsischen Kommunalverfassungsrecht Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen aufgehoben. Mit Gesetz vom 11. 9. 2019 wurde als § 180 Abs. 7 NKomVG eine Heilungsvorschrift bei bestimmten Verkündungsfehlern eingefügt - eine unmittelbare Reaktion auf entsprechende Beanstandungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts. Die durch Gesetz vom 24. 10. Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gebraucht kaufen. 2019 vorgenommene Änderung des § 169 NKomVG betrifft schließlich Aufwendungserstattungen des Landkreises Göttingen an die Stadt Göttingen für den Fall, dass diese zur Durchführung von Aufgaben des örtlichen Trägers der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe herangezogen wird.
Eine weitere Änderung betrifft 8 Abs. 4 bis 6 NKomVG, wonach Gemeinden und Samtgemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern ein Ausgleichsanspruch gegenüber dem Land für die Beschäftigung einer hauptberuflichen Gleichstellungsbeautragten zusteht. Die Änderung des 48 NKomVG hat erhebliche Bedeutung gerade auch für die in 2021 anstehende Kommunalwahl: Mit ihr wurden auch im Niedersächsischen Kommunalverfassungsrecht Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen aufgehoben. Mit Gesetz vom 11. 9. 2019 wurde als 180 Abs. 7 NKomVG eine Heilungsvorschrift bei bestimmten Verkündungsfehlern eingefügt - eine unmittelbare Reaktion auf entsprechende Beanstandungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts. Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) von Peter Blum | ISBN 978-3-8293-1254-7 | Fachbuch online kaufen - Lehmanns.de. Die durch Gesetz vom 24. 10. 2019 vorgenommene Änderung des 169 NKomVG betrifft schließlich Aufwendungserstattungen des Landkreises Göttingen an die Stadt Göttingen für den Fall, dass diese zur Durchführung von Aufgaben des örtlichen Trägers der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe herangezogen wird.
Neuland betritt der niedersächsische Landesgesetzgeber mit den Änderungen der §§ 80 und 161 sowie der Einfügung des § 182 NKomVG durch das Gesetz zur Änderung niedersächsischer Rechtsvorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie vom 15. 7. 2020 und das ergänzende Gesetz vom 17. 2. 2021: Im Schwerpunkt sehen diese Vorschriften für den Fall epidemischer Lagen grundlegende und umfangreiche Verfahrensanpassungen vor, um auch in diesen Situationen die demokratische Willensbildung und geordnete Verfahrensabläufe zu ermöglichen. Auch wenn das niedersächsische Kommunalverfassungsrecht auch in Zukunft in Bewegung bleiben wird, so ist es für die tägliche Arbeit mit dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz doch gerade heute unentbehrlich, eine verlässliche Auslegungs- und Arbeitshilfe zu diesem Gesetz zu erhalten. Die 5. Auflage dieses Werks bietet sie. Niedersaechsisches kommunalverfassungsgesetz nkomvg . Herausgegeben von Peter Blum, Direktor beim Abgeordnetenhaus Berlin a. D., zuvor Leiter der parlamentarischen Abteilung und Mitglied des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes beim Niedersächsischen Landtag, und Prof. Dr. Hubert Meyer, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Niedersächsischen Landkreistages.