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Merkblatt zu den Voraussetzungen der Förderung einer anderen Ausbildung nach dem Abbruch einer früheren Ausbildung oder einem Fachrichtungswechsel nach § 7 Abs. 3 BAföG Stand: August 2019 I. Allgemeines Nach § 7 Abs. 3 BAföG kann Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung nur geleistet werden, wenn der Abbruch der früheren Ausbildung oder Wechsel der Fachrichtung aus wichtigem Grund oder aus unabweisbarem Grund erfolgt ist. II. Zu den Förderungsvoraussetzungen im Einzelnen: Bei Auszubildenden an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen ist ein Abbruch oder Wechsel "aus wichtigem Grund" für eine weitere Förderung nur dann unschädlich, wenn er bis zum Beginn des vierten Fachsemesters erfolgt. Hierdurch sollen die Auszubildenden angehalten werden, sich frühzeitig über die Anforderungen der jeweiligen Berufsausbildung und -ausübung zu informieren. Studienabbruch und BAföG Rückzahlung -. Diese Frist verlängert sich jedoch um die Semester des bisherigen Studiums, die auf die neue Ausbildung angerechnet werden. Für einen Wechsel "aus unabweisbarem Grund" gilt diese zeitliche Begrenzung nicht.
#1 Hallo zusammen, in verschiedenen Foren wurde erklärt, dass man Schüler-Bafög auch bei Abbruch nicht zurückzahlen muss. In der Zusatzerklärung im Rahmen des Antrags steht aber wörtlich: Zitat Ich verpflichte mich, den Abbruch der Ausbildung / Schule unverzüglich bei Amt für Ausbildungsförderung anzuzeigen. Ab Abbruch der Ausbildung steht mir kein BAföG mehr zu. Bereits ausgezahlte Beträge muss ich zurückzahlen. Eine Mitteilung des Abbruchs durch die Schule reicht nicht aus! Von der Formulierung her könnte das meiner Meinung nach 2 Dinge bedeuten: a) Wenn ich abbreche muss ich alle bisher geleisteten Zahlungen zurückzahlen b) Wenn ich abbreche, muss ich nur "fälschlicherweise" weiter gezahlte Beträge zurückzahlen Was ist nun der Fall? Zur Einordnung: ich mache mein Fachabi am Bergischen Berufskolleg Wuppertal in der Abendschule nach und habe dafür die BAföG-Leistung beantragt. Schüler BAföG zurückzahlen? - Schüler-BAföG - bafoeg-aktuell.de Forum. Was also wenn ich nun abbrechen sollte, bevor ich das Ziel erreiche? Vielen Dank für die Hilfe und sorry, falls die Frage schon gestellt wurde, dann habe ich es lediglich nicht gefunden.
Sie kommen so am schnellsten von der Darlehensschuld weg. Größere Beträge sind natürlich gern gesehen. Doch übernehmen Sie sich nicht. Es macht keinen Sinn, wenn man sich dadurch vielleicht in weitere Schulden begibt. Es handelt sich bei diesem Artikel um keinerlei Steuer- oder Rechtsberatung. Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?
Das Bafög Amt hat sich bei mir gemeldet und beabsichtigt eine Rückforderung für diesen wurde aber Gelegenheit gegeben Stellung zu nehmen. Laut dem Schreiben hatte ich meinen letzten Schultag am 30. 2015. Was ja so nicht war krankgeschrieben bis zum habe mich darauf die Woche am 02. 11 entschieden das weitere krankschreibungen nicht von Nöten sind da ich eh beabsichtige die Schule zu gleichen Tag habe ich per Einschreiben sowohl das Bafög Amt über mein Abbruch informiert als auch die ich habe zwar unentschuldigt gefehlt aber mein Abbruch fand erst im November statt. Wie soll ich nun dem Amt am besten klar machen das es kein Anspruch auf Rückerstattung hat? Oder hat es das jetzt eventuell doch? MfG Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. 2015 | 12:43 ich würde dem BaföG Amt genau das mitteilen. Sie haben den Entschluss zum Abbruch erst am 02. 2015 gefasst. Schüler bafög zurückzahlen abbruch und. Weiterhin würde ich mitteilen, dass Sie aufgrund Ihrer Krankheit diesen Entschluss gefasst haben, da ein Schulbesuch krankheitsbedingt für Sie zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn macht.
Eine positive Entscheidung verschafft Auszubildenden dann eine gesicherte Rechtsposition, da die Entscheidung für den gesamten Ausbildungsabschnitt gilt (§ 46 Abs. 5 Satz 2 BAföG). Art und Höhe der Leistung sind allerdings nicht Gegenstand der Vorabentscheidung. Hierüber kann erst anlässlich der tatsächlichen Aufnahme der Ausbildung entschieden werden. Das Amt für Ausbildungsförderung ist an die Vorabentscheidung zudem auch nicht mehr gebunden, wenn die Auszubildenden die Ausbildung nicht binnen eines Jahres nach Antragstellung beginnen (vgl. Meister-BAföG zurückzahlen - so geht es bei Abbruch des Studiums. § 46 Abs. 5 Satz 3 BAföG). Das zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät die Auszubildenden und ihre Eltern und erteilt Auskunft über die individuellen Voraussetzungen einer Förderung nach dem BAföG (vgl. § 41 Abs. 3 BAföG). Ansprüche können aus dem Inhalt dieses Merkblattes nicht hergeleitet werden. Es gelten allein die gesetzlichen Bestimmungen.
Alle weiteren wichtigen Informationen zur BAföG Rückzahlung können auf der Hauptseite BAföG Rückzahlung gefunden werden.