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Der Schaden ist beträchtlich und die Polizei bittet um Mithilfe bei der Aufklärung.
Hinweise für den Umgang mit Behörden Die Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen sind grundsätzlich der erste Ansprechpartner für den Bürger. Wenn Sie nicht wissen, wer zuständig ist: Bürgerberatungsstellen bei den meisten Stadt- und Kreisverwaltungen helfen Ihnen gern weiter. Versuchen Sie Ihr Anliegen immer zuerst an die zuständige Stelle zu richten! Landratsamt sonneberg bauamt doll. Wenn Sie sich sofort an eine höhere Instanz wenden, werden Sie in den meisten Fällen an die zuständige Behörde zurückverwiesen. Wenn Sie mit der Entscheidung einer Behörde oder mit dem Verhalten eines Beamten nicht zufrieden sind, können Sie folgendermaßen dagegen vorgehen: Widerspruchsverfahren In vielen Fällen haben Sie das Recht auf Einleitung eines Widerspruchsverfahrens, das als sog. Vorverfahren grundsätzlich vor der Erhebung verwaltungsgerichtlicher Klagen steht. Die Nutzung einer allerdings fristgebundenen Widerspruchsmöglichkeit (entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung in einem Bescheid) sichert Ihnen auf gesetzlicher Basis die Überprüfung eines Verwaltungsaktes.