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Haben Sie den Kredit zu zweit aufgenommen, haften Sie beide, und zwar gesamtschuldnerisch – jeder für die volle Summe. Natürlich darf die Bank nicht doppelt kassieren, aber sie muss sich auch nicht für die zweite Hälfte der Rate an den anderen Kreditnehmer verweisen lassen. Die Haftung für den Kredit gilt unabhängig davon, was mit dem geliehenen Geld passiert ist. Wohnt nur noch ein Partner nach der Trennung bzw. Scheidung im ehemals gemeinsam finanzierten Haus, muss der andere trotzdem das Darlehen abbezahlen, wenn er Pech hat und die Bank ihn für den zahlungskräftigeren Schuldner hält, sogar allein. Gegebenenfalls kann er vom im Haus verbliebenen Partner Miete verlangen oder die Kreditrate beim Unterhalt berücksichtigen, aber zunächst einmal bleibt er als Kreditnehmer der Bank gegenüber leistungspflichtig. Nicht anderes ist die Rechtslage, wenn nur einer der Kreditnehmer das finanzierte Auto oder auf Raten gekaufte Möbel nutzt. Umgekehrt gilt aber auch: Nur wer Kreditnehmer – oder eben Bürge – ist, ist auch zur Zahlung verpflichtet.
Emotionale Aspekte sollten – so leicht sich das in der Theorie sagen mag – außen vor bleiben. Zu vermeiden ist in jedem Fall eine Teilungsversteigerung. Sie versteht sich als letzter Ausweg, wenn die beiden Parteien keine andere Möglichkeit haben oder überhaupt keinen Konsens finden können. Die ursprünglich mit einem Kredit zu zweit finanzierte Immobilie wird dann versteigert. Das sorgt zumeist für finanzielle Verluste, da in aller Regel nicht der tatsächliche Wert des Objekts erzielt wird. Der Ertrag verringert sich noch durch zu zahlende Verfahrenskosten. Zudem nimmt der Prozess viel Zeit in Anspruch: Er kann sich über ein Jahr oder länger hinziehen. Fazit: Baufinanzierung zu zweit bringt Vorteile, Konsequenzen sind zu bedenken "Drum prüfe, wer sich ewig bindet" – diese Redensart trifft nicht nur auf die Partnerschaft selbst zu, sondern gilt ebenso für eine Baufinanzierung zu zweit. Wer diesen Schritt wagt, sollte sich der Konsequenzen bewusst sein. So unpassend der Gedanke in einer harmonischen Beziehung auch erscheinen mag, so notwendig ist er doch: Stellen Sie sich die Frage, was im Falle einer Trennung geschieht.
Denn dies wirkt sich positiv auf die Kreditkonditionen aus. Was müssen Sie und der zweite Kreditnehmer wissen? 1. Angaben zur Person, Einnahmen und Ausgaben Beide Kreditnehmer müssen im Kreditantrag gleich viele Angaben zu ihrer Person und ihre finanziellen Situation machen. 2. Schufa-Auskunft Banken holen zu beiden Kreditnehmern eine Schufa-Auskunft ein. 3. Haftung / Zahlungsunfähigkeit eines Kreditnehmers Beide Kreditnehmer treten als Gesamtschuldner auf. Sie haften gemeinsam für die Erfüllung des Kreditvertrages. Ist ein Kreditnehmer zeitweise oder dauerhaft nicht mehr in der Lage den Kredit zurückzuzahlen, haftet ist der zweite Kreditnehmer. Er ist dann allein verantwortlich für die Kreditrückzahlung. Das gilt auch dann, wenn der zweite Kreditnehmer weniger verdient als der erste. Da beide Darlehensnehmer als Gesamtschuldner auftreten, müssen sie auch gleichermaßen für die Rückzahlungen aufkommen. Unter den zwei Kreditnehmern besteht jedoch ein Ausgleichsanspruch. Das bedeutet: Der Kreditnehmer, der für den Zahlungsausfall verantwortlich ist, muss dem anderen Kreditnehmer die zusätzlich gezahlten Raten ersetzen.
So kann es durch das Hinzuziehen eines zweiten Darlehensnehmer beispielsweise möglich sein, einen günstigeren Zinssatz oder eine längere Darlehenslaufzeit zu erhalten. Dementsprechend kann durch einen zweiten Kreditnehmer oftmals auch einiges gespart werden. Kredit-Vergabe Ist es dem eigentlichen Kreditnehmer nicht möglich, die diversen Darlehensvorgaben der Banken zu erfüllen, kann eine solvente, zweite Person zumeist doch noch eine Kreditvergabe ermöglichen. Damit die Banken einen Kredit vergeben, ist es notwendig, dass der Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllt. Die jeweiligen Vorgaben können zwar beispielsweise je nach Bank und Darlehensart variieren, jedoch wird im Allgemeinen etwa auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen ein ebenso hoher Wert gelegt, wie auf eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa. Des Weiteren ist ein fester Wohnsitz innerhalb von Deutschland zumeist ebenso ein "Muss", wie ein deutsches Girokonto. Zudem ist es unabdingbar, dass der Antragsteller volljährig ist, da die Banken an Minderjährige generell keine Darlehen vergeben.
Ein Beispiel: Du hast gemeinsam mit Deiner Partnerin oder Deinem Partner einen Kredit aufgenommen. Ihr habt beide den Vertrag unterschrieben. Die monatliche Rate beträgt 800 Euro. Nach Eurer Trennung während der Laufzeit zahlt Dein/-e Ex allerdings kein Geld mehr, weshalb sich die Bank an Euch beide als Kreditnehmer wendet. Wenn Dein/-e ehemalige/-r Partner/-in trotz erfolgter Mahnungen immer noch nicht bereit ist, die jeweilige Fälligkeit zu begleichen, darf die Bank den Kredit vollständig kündigen. Sollten im Streitfall keine Sicherheiten vorhanden sein, besorgt sich die Bank im äußersten Fall sogar einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Pfänden darf der Gerichtsvollzieher für die Bank dann als allerletzte Instanz. Pfändbar sind beispielsweise Autos, Immobilien oder Lohn- und Gehaltsabtretungen.