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Wechsel der Trägerschaft zum 1. April 2007 Mit Wirkung zum 1. Olympiastützpunkt Freiburg-Schwarzwald Leistungszentrum Herzogenhorn, 07676 222, Herzogenhornstraße 7 - ambestenbewertet.de. April 2007 wechselte das Leistungszentrum Herzogenhorn in der Trägerschaft und Verantwortung vom Skiverband Schwarzwald e. V. zum Trägerverein Olympiastützpunkt Freiburg-Schwarzwald e. V. Aktuelle Informationen zum Leistungszentrum finden Sie zukünftig auf der Webseite Die neue Geschäftsführung erreichen Sie wie folgt: Trägerverein Olympiastützpunkt Freiburg-Schwarzwald e. V. Herrn Thomas Redhaber Schwarzwaldstraße 177 79117 Freiburg Telefon: 0761/5036790 Fax: 0761 50367990 Geschäftsführung LZ Herzogenhorn: Herrn Hans-Ulrich Wiedmann E-Mail: Leistungszentrum Herzogenhorn - Tummelplatz für Spitzen- und Breitensport Hier finden sie unsere Galerie
Für den außersportlichen Teil stehen zwei Aufenthaltsräume mit SAT/TV zur Verfügung. Ein besonderer Service bietet im Winter der Einstieg in die direkt am Haus beginnende homologierte Langlaufstrecke mit einem Streckennetz von insgesamt 15 Kilometern. Das Leistungszentrum Herzogenhorn verfügt insgesamt über 29 Doppel- und zwei Einzelzimmer, die teilweise mit Dusche/WC ausgestattet sind. Neben dem Hallenbad/Sauna mit Unterwassermassage, einem Rasensportplatz mit Normspielfeld und einer Wurfanlage für Hammer/Diskus gehört zum Haus auch eine Turnhalle mit Kraftraum/Physiotherapie.
Die Kosten für Übernachtung/Frühstück sind nicht enthalten und werden selbst übernommen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. _________________________________________________________________________________________________ Stornobedingungen 1. Bei Abmeldung des Aufenthalts innerhalb von 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn werden min. 60% der Kosten berechnet. 2. Bei Abmeldung des Aufenthalts zwischen 6 Wochen und 4 Monaten werden 20% der Kosten berechnet. 3. Bei früher eingehenden Abmeldungen werden 10% der Kosten berechnet, sofern die Betten nicht noch an andere Gäste vergeben werden können. 4. Bis zwei Wochen vor Beginn des Aufenthalts wird bei einer Reduzierung unter 80% der ursprünglich gemeldeten Teilnehmer (80% = Berechnungsuntergrenze) die Differenz der tatsächlichen Lehrgangsteilnehmer bzw. Tagungsteilnehmer zur berechneten Untergrenze pro Belegungstag als Ausfallgebühr berechnet. Die Höhe der Ausfallgebühr pro Belegungstag wird gemäß Ziffer 1 berechnet. 5. Die Reduktion von Teilnehmerzahlen in den letzten beiden Wochen vor dem Aufenthalt erfordert ein ärztliches Attest.